Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 01.02.1989 - 7 U 279/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Offene Kaufpreisansprüche des Bauträgers und Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft: Aufrechenbarkeit? (IBR 1990, 759)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 10.11.1987 - 7 O 516/86
- OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
- OLG Karlsruhe, 01.02.1989 - 7 U 279/87
Papierfundstellen
- BauR 1990, 622
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 11.07.2019 - 21 U 110/17
Minderung wegen Mängeln an Gemeinschaftseigentum
Denn dem hier geltend gemachten Minderungsanspruch wegen des Gemeinschaftseigentums kann der Bauträger nicht Vergütungsansprüche gegen die einzelnen Erwerber entgegenhalten (vgl. BGH, NJW 1992, 435; OLG Karlsruhe, Urt. v. 01.02.1989 - 7 U 279/87, zit. nach juris;… OLG Nürnberg, Urt. v. 17.09.1999 - 6 U 4530/98, zit. nach juris;… Kniffka/Koeble, a.a.O., Rn. 429;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 490). - LG Karlsruhe, 04.09.2009 - 6 O 105/06
Baumängelhaftung: Optischer Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich eines …
Rn. 63 7. Der Kostenvorschussklage der Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Beklagte nicht restliche, zurückgehaltene Vergütungsansprüche, die ihr gegen einzelne Wohnungseigentümer zustehen, entgegenhalten; auch scheidet eine Aufrechnung aus (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1991 - VII ZR 291/90, in NJW 1992, 435; OLG Karlsruhe, Urteil vom 01. Februar 1989 - 7 U 279/87, in BauR 19990, 622).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch auf Schadensersatz in Gestalt der Mängelbeseitigungskosten; Vereinbarung der isolierten Gewährleistungsfristen des § 13 VOB/B; Unwirksamkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen in Musterverträgen für eine Werkleistung; Weigerung des Unternehmers zur Beseitigung des ...
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 10.11.1987 - 7 O 516/86
- OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
- OLG Karlsruhe, 01.02.1989 - 7 U 279/87
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78
Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
Wie die gemeinschaftliche Erhebung der Klage durch alle Wohnungseigentümer zeigt, hat die Gemeinschaft der Eigentümer sich in zulässiger Weise für die Geltendmachung von Schadensersatz entschieden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 74, 258/263 und zuletzt BGH BauR 1988, 336, 337).Wird wie hier der Schadensersatz als zur Mängelbeseitigung bestimmt von der und an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gefordert und kommt dem diesem Begehren zugrundeliegenden oder in ihm zu sehenden Beschluß (zum Schutz des Schuldners) Außenwirkung zu (BGHZ 74, 258, 263 ff. [BGH 10.05.1979 - VII ZR 30/78] ; BauR 1988, 336/338), so daß der erstrittene Betrag zweckentsprechend verwendet wird und werden muß (vgl. hierzu auch KG OLGZ 77, 1/3), steht der Anspruch den Klägern in ihrer Verbundenheit als Eigentümergemeinschaft nur gemeinsam zu.
- BGH, 10.03.1988 - VII ZR 171/87
Verfolgung von Schadensersatzansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
Wie die gemeinschaftliche Erhebung der Klage durch alle Wohnungseigentümer zeigt, hat die Gemeinschaft der Eigentümer sich in zulässiger Weise für die Geltendmachung von Schadensersatz entschieden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 74, 258/263 und zuletzt BGH BauR 1988, 336, 337).Wird wie hier der Schadensersatz als zur Mängelbeseitigung bestimmt von der und an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gefordert und kommt dem diesem Begehren zugrundeliegenden oder in ihm zu sehenden Beschluß (zum Schutz des Schuldners) Außenwirkung zu (BGHZ 74, 258, 263 ff. [BGH 10.05.1979 - VII ZR 30/78] ; BauR 1988, 336/338), so daß der erstrittene Betrag zweckentsprechend verwendet wird und werden muß (vgl. hierzu auch KG OLGZ 77, 1/3), steht der Anspruch den Klägern in ihrer Verbundenheit als Eigentümergemeinschaft nur gemeinsam zu.
- BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76
Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
Im übrigen beruht der hier zu beurteilende Mangel auf einem Planungsfehler des Architekten und Gewährleistungsansprüche gegen diesen sind von der Abtretung von vornherein nicht erfaßt; der Architekt ist keine Firma, kein Bauunternehmer oder Lieferant im Sinn des § 4 der Verträge (BGHZ 70, 389 [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76] /392; NJW 1980, 2800/2801 = BauR 1980, 569).
- BGH, 17.09.1987 - VII ZR 166/86
Geltung der "als Ganzes" einbezogenen VOB/B
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
Für diesen, die Architektenleistungen betreffenden Bereich ihres Werkes (schlüsselfertige Erstellung von Wohnungseinheiten) und die daraus fließende Sachmängelhaftung konnte die Beklagte die VOB in den Allgemeinen Bedingungen ihrer Musterverträge von vornherein nicht vereinbarten (BGH BauR 1987, 702/705). - BGH, 29.01.1969 - VIII ZR 20/67
Zahlung der Miete für eine Untervermietung - Nutzungsentschädigung aus einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
Es hat in zutreffender Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BGH und der Literatur ausgeführt, daß die Beklagte nicht aufrechnen könne, weil die Kläger hinsichtlich der geltend gemachten, das gemeinschaftliche Eigentum betreffende Schadensersatzansprüche wegen deren Gemeinschaftsbezogenheit Mitgläubiger im Sinn des § 432 seien und es deshalb an der Gegenseitigkeit der Forderungen fehle (vgl. hierzu BGH NJW 1969, 839;… BGB-RGRK, 12. Aufl., § 432 Rdnr. 19). - BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 295/79
Formularmäßige Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
Das Landgericht hat auch mit zutreffenden Gründen die zumindest den Eindruck eines Ausschlusses einer Eigenhaftung der Beklagten erweckenden Abtretung der Gewährleistungsansprüche für unwirksam gehalten (§ 11 Nr. 10 a AGBG; BGHZ 79, 117). - BGH, 10.07.1980 - VII ZR 139/79
Bauträger: Gewährleistungspflichten
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
Im übrigen beruht der hier zu beurteilende Mangel auf einem Planungsfehler des Architekten und Gewährleistungsansprüche gegen diesen sind von der Abtretung von vornherein nicht erfaßt; der Architekt ist keine Firma, kein Bauunternehmer oder Lieferant im Sinn des § 4 der Verträge (BGHZ 70, 389 [BGH 23.02.1978 - VII ZR 11/76] /392; NJW 1980, 2800/2801 = BauR 1980, 569). - BGH, 11.10.1979 - VII ZR 247/78
Mängel am Gemeinschaftseigentum: Befugnisse der Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
Dies folgt im übrigen auch, ohne daß von der begrifflichen Unterscheidung zwischen § 428 BGB und § 432 BGB ausgegangen werden müßte, aus der Natur der zwischen den Parteien einerseits und den Klägern andererseits bestehenden Rechtsverhältnisse und den Besonderheiten des Wohnungseigentums (vgl. BGH BauR 1980, 69/71); denn weil die Kläger durch sie bindenden Beschluß, gegen den die Beklagte wegen dessen Außenwirkung nichts einwenden kann, von ihrem Wahlrecht auf Schadensersatz Gebrauch gemacht haben und weil die Beklagte durch Leistungen an einzelne Eigentümer das von ihr zu tragende Risiko der Zahlungsunfähigkeit (oder -unwilligkeit) nicht auf die Eigentümergemeinschaft verlagern darf, kommt eine Aufrechnung in der von ihr vorgenommenen Art nicht in Betracht. - KG, 28.11.1975 - 1 W 1249/74
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.1989 - 7 U 279/87
Wird wie hier der Schadensersatz als zur Mängelbeseitigung bestimmt von der und an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gefordert und kommt dem diesem Begehren zugrundeliegenden oder in ihm zu sehenden Beschluß (zum Schutz des Schuldners) Außenwirkung zu (BGHZ 74, 258, 263 ff. [BGH 10.05.1979 - VII ZR 30/78] ; BauR 1988, 336/338), so daß der erstrittene Betrag zweckentsprechend verwendet wird und werden muß (vgl. hierzu auch KG OLGZ 77, 1/3), steht der Anspruch den Klägern in ihrer Verbundenheit als Eigentümergemeinschaft nur gemeinsam zu.
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