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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.05.2025 - 7 U 36/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,54393
OLG Hamburg, 23.05.2025 - 7 U 36/20 (https://dejure.org/2025,54393)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.05.2025 - 7 U 36/20 (https://dejure.org/2025,54393)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Mai 2025 - 7 U 36/20 (https://dejure.org/2025,54393)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Oldenburg, 09.07.2021 - 9 O 1765/20

    Schadensersatzansprüche wegen in einem erworbenen Pkw installierter unzulässiger …

    Zwar beziehen sich die vorstehenden, seitens des BGH aufgestellten Substantiierungsanforderungen auf eine unzulässige Abschalteinrichtung als Sachmangel, allerdings kann gerade eben dieser Sachmangel auch Gegenstand einer Täuschung nach § 826 BGB sein, so dass die Substantiierungsanforderungen hinsichtlich des Gegenstandes der Täuschung den gleichen Maßstäben unterliegen (OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 - 7 U 36/20, BeckRS 2020, 30204, Rn. 42).

    Denn derjenige, der weder über eigene Sachkunde noch über weitere Erkenntnismöglichkeiten verfügt, ist letztlich auf Vermutungen angewiesen und kann diese naturgemäß nur auf einige greifbare Gesichtspunkte stützen (OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 - 7 U 36/20, BeckRS 2020, 30204, Rn. 42).

    Darüber hinaus vermitteln die Bescheide den Eindruck, dass das KBA selbst den Sachverhalt durch die Beklagte noch nicht für ausreichend offengelegt gehalten hat (OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 - 7 U 36/20, BeckRS 2020, 30204, Rn. 43).

    Allerdings hat die Beklagte diesen Bescheid - auch in geschwärzter Form - nicht vollständig vorgelegt, so dass nicht abschätzbar ist, ob die weiteren, von der Klägerin ebenfalls als unzulässig angeführten Funktionen und Mechanismen nicht auch vom KBA beanstandet wurden (OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 - 7 U 36/20, BeckRS 2020, 30204, Rn. 59).

    Offenkundig handelt es sich allerdings um mehrere Strategien, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt die Vorlage der Textteile der Bescheide zwecks Nachvollziehbarkeit der beanstandeten Mechanismen notwendig gewesen wäre (OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 - 7 U 36/20, BeckRS 2020, 30204, Rn. 59).

    Der Klägerin wird es nicht ermöglicht, ihrerseits weiter vorzutragen und damit ihren Vortrag einer Beweiserhebung zugänglich zu machen, weil die Beklagte wesentliche Gesichtspunkte verschweigt (OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 - 7 U 36/20, BeckRS 2020, 30204, Rn. 52, 53).

    Die Angaben der Beklagten sind angesichts ihrer Pauschalität nicht geeignet, eine konkrete Gefährdung von Geschäftsgeheimnissen zu plausibilisieren (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 - 7 U 36/20, BeckRS 2020, 30204, Rn. 56).

    Es erscheint lebensfremd, dass ein Fahrzeug- oder Motorenhersteller die rechtlichen Risiken einer unzulässigen Abschalteinrichtung mit Blick auf die Zulassung der Fahrzeuge sowie auf eine mögliche strafrechtliche Verfolgung eingeht, ohne dass er sich hiervon einen wirtschaftlichen Nutzen verspricht (OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 - 7 U 36/20, BeckRS 2020, 30204, Rn. 78).

    Die Darlegung einer Abschalteinrichtung, die den Prüfstand erkennt und im regulären Straßenbetrieb ein anderes Abgasverhalten bewirkt als auf dem Prüfstand, trägt inzident auch die Darlegung einer Sittenwidrigkeit und eines Schädigungsvorsatzes (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.11.2020 - 7 U 36/20, BeckRS 2020, 30204, Rn. 78 f.).

  • OLG Schleswig, 09.06.2026 - 7 U 63/25

    Haftung bei Kollision eines Leichtkraftrads mit ausparkendem Pkw und Bemessung …

    Rn. 41 Der Beweis obliegt demjenigen, welcher sich auf einen in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkt beruft (BGH, Urteil vom 13.02.1996, VI ZR 126/95, NZV 1996, 231, 232; OLG Dresden…, Urteil vom 25.02.2020, 4 U 1914/19, juris Rn. 4; OLG Schleswig, Beschluss vom 8.6.2020, 7 U 36/20).
  • OLG Schleswig, 08.10.2024 - 7 U 30/24

    Beweiswürdigung von Zeugenaussage über Verkehrsunfall

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (ständige Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 21.11.2006, VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urteil vom 27.06.2000, VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; OLG Schleswig, Beschluss vom 8.6.2020, 7 U 36/20).
  • OLG Schleswig, 07.07.2025 - 7 U 41/25

    Verkehrsunfall: Sichtbarkeit eines unbeleuchtet entgegenkommenden Fahrzeugs bei …

    Der Beweis obliegt demjenigen, welcher sich auf einen in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkt beruft (BGH, Urteil vom 13.02.1996, VI ZR 126/95, NZV 1996, 231, 232; OLG Dresden…, Urteil vom 25.02.2020, 4 U 1914/19, Juris Rn. 4; OLG Schleswig, Beschluss vom 08.06.2020, 7 U 36/20).
  • OLG Schleswig, 10.09.2025 - 7 U 43/25

    Haftungsumfang bei gleichzeitigem Vorliegen von mehreren groben Verstößen gegen …

    Nur vermutete Tatbeiträge oder die bloße Möglichkeit einer Schadensverursachung aufgrund geschaffener Gefährdungslage haben deswegen außer Betracht zu bleiben (ständige Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 21.11.2006, VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urteil vom 27.06.2000, VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 26.07.2018, 1 U 117/17, Juris Rn. 5; OLG Schleswig, Beschluss vom 8.6.2020, 7 U 36/20).
  • OLG Schleswig, 02.06.2025 - 7 U 23/25

    Abstellen auf die Umstände des Einzelfalls i.R.d. bei einem Verkehrsunfall zweier …

    Der Beweis obliegt demjenigen, welcher sich auf einen in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkt beruft (BGH, Urteil vom 13.02.1996, VI ZR 126/95, NZV 1996, 231, 232; OLG Dresden…, Urteil vom 25.02.2020, 4 U 1914/19, Juris Rn. 4; OLG Schleswig, Beschluss vom 8.6.2020, 7 U 36/20).
  • OLG Schleswig, 04.06.2024 - 7 U 11/24

    Haftung für einen Zweitschaden nach einem Wildschadenunfall auf der Autobahn

    Der Beweis obliegt demjenigen, welcher sich auf einen in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkt beruft (OLG Schleswig, Beschluss vom 8.6.2020, 7 U 36/20).
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