Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Regressprozess eines Bundeslandes aus Arzthaftung: Aufklärungspflicht hinsichtlich des Risikos der Verletzung von Interkostalnerven bei einer Operation eines Landesbeamten; maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung bei Schädigung einer Behörde mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an den Umfang der Risikoaufklärung eines Patienten vor einer Operation
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 04.02.2011 - 3 O 47/107
- LG Karlsruhe, 04.02.2011 - 3 O 471/07
- OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (22)
- BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Da die Schadenersatzansprüche, soweit sie kongruente Leistungen des klagenden Landes umfassen, bereits im Augenblick ihrer Entstehung mit dem Schadensereignis gem. § 110 LBG a. F. auf das klagende Land übergegangen sind, ist auf dessen Kenntnis abzustellen (vgl. zu § 116 Abs. 1 SGB X zuletzt: BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az. VI ZR 9/11, Tz. 7 m.w.N., juris).So wird auch die von den Beklagten angeführte Meinung vertreten, dass die bisherige Rechtsprechung zu § 852 Abs. 1 BGB a. F. unter Geltung des neuen Rechts nicht mehr fortgeführt werden könne (vgl. zu dieser Auffassung die Nachweise in BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az. VI ZR 9/11, Tz.10).
Eine die Verjährungsfrist gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n. F. in Lauf setzende grob fahrlässige Unkenntnis ist in Regressfällen nicht schon dann gegeben, wenn die Mitarbeiter der Leistungsabteilung der Versicherung des Geschädigten bei arbeitsteiliger Organisation keine Initiativen zur Aufklärung des Schadensgeschehens entfalten und deshalb der Schadensfall den Mitarbeitern der Regressabteilung nicht bekannt geworden ist (BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az. VI ZR 9/11, Tz. 11 ff., juris).
Aus Gründen des Schuldnerschutzes würde die Durchsetzung der Regressansprüche für erbrachte Heilbehandlungs- und Pflegekosten in einer nicht gebotenen Weise erschwert, müsste in jedem umfangreicheren Leistungsfall von vornherein vorsorglich geprüft werden, ob Anhaltspunkte für eine möglicherweise fremdverschuldete Schädigung des Patienten gegeben sind, denen sodann nachzugehen und von denen die Regressabteilung in Kenntnis zu setzen wäre (BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az. VI ZR 9/11, Tz. 17 ff. m.w.N., juris).
- BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05
Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass nach den weiteren Ausführungen des Sachverständigen auch im Hinblick auf die schon damals als Standard etablierten unterschiedlichen operativen Alternativen und Risiken des operativen Zugangsweges eine Aufklärungspflicht hierüber zu bejahen sein dürfte (vgl. BGH, VersR 2011, 1146, Tz. 10, und 1450, Tz. 6; BGH, NJW 2007, 217 ff., Tz. 12).Hinzutreten muss vielmehr auch die Kenntnis bzw. grobfahrlässige Unkenntnis, dass der Schaden nicht auf einem Behandlungsfehler beruht, sondern eine spezifische Komplikation der medizinischen Behandlung ist, über die der Patient - was dem behandelnden Arzt bekannt sein musste - hätte aufgeklärt werden müssen (BGH, NJW 2007, 217 ff., juris Tz. 23 m.w.N.;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., V 65, m.w.N.).
Die Beklagten haben nicht dargelegt, dass die zuständige Regressabteilung vor erstmaliger Erhebung der Aufklärungsrüge im Schriftsatz vom 13.03.2008 (I 123) insoweit überhaupt Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis im oben genannten Sinne gehabt hat dahingehend, dass es sich bei den eingetretenen Komplikationen, über die nicht aufgeklärt worden ist, nicht um die Folgen eines Operationsfehlers oder schicksalhafte Zufälle handelt, sondern um Risiken, die dem Eingriff spezifisch anhaften und über die deshalb hätte aufgeklärt werden müssen (BGH, NJW 2007, 217 ff., juris Tz. 24;… Martis/Winkhart, a.a.O., V 74).
- BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09
Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Auf den fehlenden Willen des Gerichts, eine förmliche Zustellung vorzunehmen, kommt es nicht an (vgl. BGH, NJW 2011, 1965 ff., Tz. 34 ff., juris, sowie BGH, Beschluss vom 10.03.2011, Az. VII ZR 168/09, juris, jeweils zu § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB).Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Hemmung der Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. BGH, NJW 2011, 1965 ff., Tz. 49).
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99
Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Dabei ist zu bedenken, dass eine exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken nicht erforderlich ist (BGH, NJW 2000, 1784, 1786 m.w.N., juris Tz. 19), denn der Patient wird als medizinischer Laie komplizierte medizinische Einzelheiten ohnehin nicht beurteilen können (OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1543 ff., juris Tz. 27 m.w.N.). - BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91
Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Ein allgemeines Bild von der Schwere und Richtung des Risikospektrums genügt deshalb, ist aber auch erforderlich (BGH, NJW 1992, 2351). - BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei den Behauptungen des klagenden Landes zur fehlerhaften Behandlung und unzureichenden Aufklärung des Zeugen ... um unterschiedliche Streitgegenstände handelt (so: OLGR Zweibrücken 2006, 154 ff., juris Tz. 41 ff.; offengelassen von nachgehend: BGH, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Tz. 11; vgl. auch: Irrgang, MedR 2010, 533, 534 m.w.N.). - BGH, 17.05.2011 - VI ZR 69/10
Arzthaftung: Aufklärung über die Möglichkeit einer Schnittentbindung bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass nach den weiteren Ausführungen des Sachverständigen auch im Hinblick auf die schon damals als Standard etablierten unterschiedlichen operativen Alternativen und Risiken des operativen Zugangsweges eine Aufklärungspflicht hierüber zu bejahen sein dürfte (vgl. BGH, VersR 2011, 1146, Tz. 10, und 1450, Tz. 6; BGH, NJW 2007, 217 ff., Tz. 12). - OLG Zweibrücken, 11.10.2005 - 5 U 10/05
Gegenstand des Berufungsverfahrens: Schadensersatzansprüche wegen unzureichender …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei den Behauptungen des klagenden Landes zur fehlerhaften Behandlung und unzureichenden Aufklärung des Zeugen ... um unterschiedliche Streitgegenstände handelt (so: OLGR Zweibrücken 2006, 154 ff., juris Tz. 41 ff.; offengelassen von nachgehend: BGH, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Tz. 11; vgl. auch: Irrgang, MedR 2010, 533, 534 m.w.N.). - BGH, 14.11.1995 - VI ZR 359/94
Aufklärungspflicht des Arztes vor Durchführung einer Myelographie
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Eine Grundaufklärung ist in aller Regel nur dann erfolgt, wenn der Patient auch einen Hinweis auf das schwerste möglicherweise in Betracht kommende Risiko erhalten hat (BGH, NJW 1996, 777 ff., juris Tz. 17/18). - OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03
Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 7 U 44/11
Dabei ist zu bedenken, dass eine exakte medizinische Beschreibung der in Betracht kommenden Risiken nicht erforderlich ist (BGH, NJW 2000, 1784, 1786 m.w.N., juris Tz. 19), denn der Patient wird als medizinischer Laie komplizierte medizinische Einzelheiten ohnehin nicht beurteilen können (OLG Nürnberg, NJW-RR 2004, 1543 ff., juris Tz. 27 m.w.N.). - BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84
Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen …
- OLG München, 30.09.2004 - 1 U 3940/03
Indizwirkung eines nicht ausgefüllten Aufklärungsformulars in der Krankenakte …
- OLG Hamm, 07.12.2009 - 3 U 75/09
Anforderungen an die Substantiierung des Klagevorbringens im Arzthaftungsprozess; …
- BGH, 10.03.2011 - VII ZR 168/09
Selbstständiges Beweisverfahren: Hemmung der Verjährung
- BGH, 11.07.1960 - III ZR 104/59
- OLG Düsseldorf, 18.06.1998 - 8 U 157/97
Beginn der Verjährungsfrist bei Aufklärungsversäumnis L
- OLG Hamm, 06.05.1985 - 3 U 216/84
- BGH, 06.07.2010 - VI ZR 198/09
Arzthaftung: Aufklärungspflicht über das Risiko einer Querschnittslähmung bei …
- BGH, 20.10.2011 - III ZR 252/10
Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige …
- BGH, 26.10.2010 - VI ZR 307/09
Ausübung eines öffentlichen Amtes: Ärztliche Behandlung von Zivildienstleistenden
- BGH, 29.02.1996 - III ZR 238/94
Amtspflichten bei ärztlicher Behandlung eines Soldaten
- BGH, 26.11.1981 - III ZR 59/80
Amtshaftung bei Amtspflichtverletzung durch einen Anstaltsarzt
- LG Cottbus, 18.04.2016 - 3 O 61/12
Deliktshaftung: Regressansprüche des Dienstherren bei gefährlicher …
Das ist nach dem insoweit heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 166 Abs. 1 BGB dann der Fall, wenn der informierte Bedienstete vom Anspruchsinhaber mit der Erledigung der betreffenden Angelegenheit, hier also mit der Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den Schadensverursacher, in eigener Verantwortung betraut worden ist (BGH…, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 9/11 -, Rn. 13, mit zahlr. Nachw. aus der st. Rspr. des 6. Zivilsenats, juris; dem folgend: OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2015 - 22 U 35/14 - und OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012 - 7 U 44/11 - sämtl. zit. nach juris).Darum geht es hier aber gerade nicht, insbesondere geht es nicht um den Schutz eines Partners bei der Anbahnung und dem Abschluss von Rechtsgeschäften (BGH…, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 9/11 -, Rn. 14, mit. zahlr. weiteren Nachw. aus der Rspr. des Senats, juris; ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2015 - 22 U 35/14 -, und OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012 - 7 U 44/11 - juris).
- OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das …
Es gilt jedoch auch der Grundsatz, dass ein Patient nicht verpflichtet ist, sich im Hinblick auf einen Haftungsprozess medizinisches Fachwissen zu anzueignen (BGH…, Urteil vom 10.10.2006, VI ZR 74/05, Rz. 24; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2012, 7 U 44/11, Rz. 24).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".