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Rechtsprechung
   OLG München, 02.03.2005 - 7 U 4759/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5267
OLG München, 02.03.2005 - 7 U 4759/04 (https://dejure.org/2005,5267)
OLG München, Entscheidung vom 02.03.2005 - 7 U 4759/04 (https://dejure.org/2005,5267)
OLG München, Entscheidung vom 02. März 2005 - 7 U 4759/04 (https://dejure.org/2005,5267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GmbHG § 61 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 61 Abs. 1
    Auflösung einer GmbH gem. § 61 Abs. 1 GmbHG wegen eines tief greifenden Zerwürfnisses zwischen zwei Gesellschafterblöcken?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auflösung der GmbH wegen Zerwürfnis der Gesellschafter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Auflösung einer GmbH wegen tief greifendem Zerwürfnis der Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tief greifendes Zerwürfnis von fest gefügt gegeneinander stehenden Gesellschafterblöcken; Auflösung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Ausgleich von Baukosten zwischen Grundstücksnachbarn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2005, 685 (Ls.)
  • DB 2005, 820
  • NZG 2005, 554
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 229/79

    Auflösungsklage und Ausschließungsklage bei GmbH

    Auszug aus OLG München, 02.03.2005 - 7 U 4759/04
    Dies gelte insbesondere, soweit die Uneinigkeit der Gesellschafter die Geschäftsführung in einer auf persönliche Zusammenarbeit der Gesellschafter angelegten und angewiesenen Gesellschaft blockiere und dadurch eine unmittelbare Gefahr für das Gedeihen der Gesellschaft entstehe (BGH NJW 1981, 2302; NJW 1985, 1901).
  • BGH, 10.02.1977 - II ZR 81/76

    Stimmverbot für anderweitig beteiligte GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG München, 02.03.2005 - 7 U 4759/04
    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Urteil vom 10.02.1977 (BGHZ 68, 107, 109 f.; siehe dazu auch das Senatsurteil vom 25.02.2004, Az. 7 U 2959/03, S. 10) eine sinngemäße Anwendung dieser Vorschrift dann für zulässig erachtet, wenn ein Gesellschafter mit einem als Geschäftsgegner der GmbH in Aussicht genommenen fremden Unternehmen zwar nicht rechtlich identisch, wohl aber wirtschaftlich so stark verbunden ist, dass man sein persönliches Interesse dem dieses Unternehmens völlig gleichsetzen kann.
  • OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3764/10

    Gesellschafterversammlung einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft: …

    Durch den Erwerb des Grundstücks und die Übernahme der noch offenen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Landesbank B. in Höhe von 16.041.180,84 EUR (Anlage K 7, dort Seite 8 zu § 4) entfiel bei der L. die ungesicherte Haftung für das Baudarlehen, so dass es der L., worauf der Senat bereits in seinem Urteil vom 02.03.2005 (veröffentlicht in: GmbHR 2005, 428) hingewiesen hat, möglich wurde, sich ohne Weiterhaftung von ihrer Beteiligung an der Beklagten zu trennen.

    Im Übrigen hatte der Senat bereits im Urteil vom 02.03.2005, Az. 7 U 4759/04 (veröffentlicht in: GmbHR 2005, 428), Zweifel an der Rechtswirksamkeit der Vereinbarung vom 14.05.1998 geäußert.

  • OLG Naumburg, 05.04.2012 - 2 U 106/11

    GmbH: Auflösung einer Zweipersonen-Gesellschaft durch Urteil wegen Zerwürfnisses

    Bei einer Zwei-Personen-GmbH, die auf die persönliche Zusammenarbeit aller Gesellschafter angelegt und angewiesen ist, sind diese Voraussetzungen jedoch auch dann gegeben, wenn Zerwürfnisse zwischen den Gesellschaftern eine gedeihliche Zusammenarbeit unmöglich machen (BGH, Urteil vom 23.02.1981, II ZR 229/79, NJW 1981, 2302; OLG München, Urteil vom 02.03.2005, 7 U 4759/04, BB 2005, 685).
  • OLG München, 22.01.2025 - 7 U 3733/24

    Geschäftsführer Abberufung, Gesellschafter-Geschäftsführer, Nichtiger …

    Zudem erstreckt sich ein Stimmverbot eines Gesellschafters jedenfalls dann auch auf seine Gesellschaft, wenn der dem Stimmverbot unterliegende Gesellschafter auf die Willensbildung der Gesellschaft maßgeblichen Einfluss ausüben kann und infolgedessen zu befürchten ist, dass sich die Drittgesellschaft bei der Stimmabgabe von den Sonderinteressen ihres (in eigener Person dem Stimmverbot unterliegenden) Gesellschafters leiten lässt (BGH…, Urteil vom 04.05.2009 - II ZR 168/07, juris Rn. 5; Senat, Urteil vom 02.03.2005 - 7 U 4759/04, juris Rn. 47 ff.;… Hüffer/Schäfer in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Auflage 2020, § 47 Rn. 142).
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