Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 31.01.1997 - 7 U 59/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 516, 2325
Unbenannte Zuwendungen bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
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Besprechungen u.ä.
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Pflichtteilsergänzungsanspruch wegen sog. unbenannter Zuwendung an den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 1497
- FamRZ 1997, 1110
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 22.11.2000 - 11 U 84/00
Familienrecht: Zahlungsversprechen für den Fall der Trennung
Dass die Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften übertragbar ist, hat der Senat in seinem Beschluss vom 22.11.1996 (FamRZ 1997, 1113) zum Ausdruck gebracht (vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1110); soweit dort ausgeführt ist, dass unbenannte Zuwendungen (Betreuungsleistungen) innerhalb einer nichtehelichen Gemeinschaft in der Regel nicht Gegenleistung einer Vermögensverfügung (Grundstücksübertragung) mit der Wirkung sein können, dass deren Unentgeltlichkeit im Sinne der §§ 516, 2325 BGB ausgeschlossen ist, liegt hier der Fall allerdings anders:. - OLG Frankfurt, 26.05.1999 - 19 U 98/98
Bewilligung der Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit; Anpassung …
Der Bundesgerichtshof hat hervorgehoben (NJW 1996, 2727), daß der Grundsatz, daß die Parteien einer gescheiterten nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der Regel ihre persönlichen und wirtschaftlichen Leistungen nicht gegeneinander aufrechnen können, auch der Annahme entgegensteht, dieses Scheitern lasse die Geschäftsgrundlage für die bisher erbrachten Leistungen entfallen (zum Grundsatz der Nichtausgleichsfähigkeit von Zuwendungen im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft vgl. auch: BGH NJW 1997, 3371; NJW 1980, 1520; OLG Köln FamRZ 1997, 1113 [OLG Köln 22.11.1996 - 11 U 107/96]; OLG Celle NJW 1983, 1063 [OLG Celle 10.02.1983 - 12 U 35/82]; OLG Frankfurt NJW 1982, 1885; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1497 [OLG Düsseldorf 31.01.1997 - 7 U 59/96]).Insbesondere ist anerkannt (BGH NJW 1997, 3371; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1497 [OLG Düsseldorf 31.01.1997 - 7 U 59/96]), daß das Wohnen-Lassen im Haus des Partners zu den Zuwendungen gehört, die gerade der Verwirklichung der Lebensgemeinschaft dienen; diese Leistung wird ersatzlos von dem Partner erbracht, der dazu in der Lage ist.
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