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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 23.02.1990 - 7 UE 3284/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5816
VGH Hessen, 23.02.1990 - 7 UE 3284/89 (https://dejure.org/1990,5816)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.02.1990 - 7 UE 3284/89 (https://dejure.org/1990,5816)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 1990 - 7 UE 3284/89 (https://dejure.org/1990,5816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 SchulVwG HE, § 5a SchulVwG HE, § 5b SchulVwG HE, § 5d SchulVwG HE, § 34 Abs 5 Nr 3 SchulVwG HE
    Zum Umfang der Erstattung von Schülerbeförderungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - "Nächstgelegene Schule": Gymnasium - Gesamtschule mit gymnasialem Zweig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 20.06.1988 - 6 N 1364/88
    Auszug aus VGH Hessen, 23.02.1990 - 7 UE 3284/89
    Dieser Gesetzentwurf verfolgte das Ziel, die gesetzgeberischen Konsequenzen aus einem Normenkontrollbeschluß des 6. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juni 1988 (6 N 1364/88) zu ziehen, durch den die Verordnung über die Übergänge innerhalb der allgemeinbildenden Schulen vom 5. Februar 1988 (ABl. HKM S. 39) teilweise für nichtig erklärt worden war (vgl. GVBl. I 1989 S. 23, NVwZ 1988, 949 und DVBl. 1988, 1128).
  • VGH Hessen, 05.11.1991 - 7 TG 2074/91

    Aufnahme eines auswärtigen Schülers in eine weiterführende Schule; …

    Selbständiges Gymnasium und gymnasialer Zweig einer schulformbezogenen Gesamtschule stellen keine unterschiedlichen Bildungswege, sondern lediglich verschiedene Schulformen desselben Bildungswegs dar (Hess. VGH, U. v. 1. Februar 1990 - 6 UE 2180/88 -, ESVGH 40, 205 = NVwZ 1991, 189, u. U. v. 23. Februar 1990 - 7 UE 3284/89 -).

    Diese ist zwar weder ein eigenständiger Bildungsweg noch Teil des sich daran anschließenden Bildungswegs; sie will vielmehr die Schüler auf die in Betracht kommenden Bildungswege erst vorbereiten und die spätere Wahl des Bildungswegs erleichtern (vgl. Hess. VGH, U. v. 23. Februar 1990 - 7 UE 3284/89 -).

  • VGH Hessen, 06.09.1991 - 7 TG 1968/91

    Vorläufige Teilnahme eines Schülers am Unterricht in einem selbständigen …

    Selbständiges Gymnasium und gymnasialer Zweig einer schulformbezogenen Gesamtschule stellen keine unterschiedlichen Bildungswege, sondern lediglich verschiedene Schulformen desselben Bildungswegs dar (Hess. VGH, U. v. 1. Februar 1990 - 6 UE 2180/88 -, ESVGH 40, 205 = NVwZ 1991, 189, u. U. v. 23. Februar 1990 - 7 UE 3284/89 -).

    Diese ist zwar weder ein eigenständiger Bildungsweg noch Teil des sich daran anschließenden Bildungswegs; sie will vielmehr die Schüler auf die in Betracht kommenden Bildungswege erst vorbereiten und die spätere Wahl des Bildungswegs erleichtern (vgl. Hess. VGH, U. v. 23. Februar 1990 - 7 UE 3284/89 -).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule; …

    Der Senat hat demgemäß schon mit Urteilen vom 20.8.1986 (13 A 51/85 und 13 A 184/84) entschieden, daß unterschiedliche Schulformen nicht notwendig unterschiedliche Bildungsgänge i.S.d. § 94 NSchG bedeuten und es sich deshalb bei den Schulzweigen einer Kooperativen Gesamtschule (§ 4 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2, § 13 Abs. 2) im Vergleich zu den entsprechenden selbständigen Regelschulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium (§ 4 Abs. 3 Nrn. 3 bis 5 NSchG) um dieselben Bildungsgänge i.S.d. § 94 Abs. 3 NSchG handelt (…ebenso zum hess. Landesrecht Hess. StGH, a.a.O.; Hess. VGH…, Urt. vom 11.5.1981 - VI O E 31/80 - SPE IV 670 Nr. 35; Urt. vom 23.2.1990 - 7 UE 3284/89 - SPE IV 670 Nr. 41; anders dagegen jetzt ausdrücklich § 161 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 HSchulG vom 17.6.1992, GVBl. S. 233).
  • VGH Hessen, 25.06.1998 - 7 UE 4200/96

    Schülerbeförderungskosten: Rechtsänderung hinsichtlich der Regelung der …

    Daß der Bildungsgang des Gymnasiums auch in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der kooperativen Gesamtschule schulformbezogen angeboten wird (§ 12 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. §§ 25 Abs. 1 Satz 4, 26 Abs. 1 Satz 1 HSchG) und beide deshalb jedenfalls insoweit schülerbeförderungskostenrechtlich gleich zu achten sind, stellt dabei übrigens keine mit dem Inkrafttreten des § 161 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 HSchG verbundene weitere Rechtsänderung dar; denn in diesem Punkt war die Rechtslage während der Geltung des § 34 SchVG nicht anders (Hess. VGH, Ue. v. 23.03.1981 - VI OE 28/80 -, v. 11.05.1981 - VI OE 31/80 -, v. 23.02.1990 - 7 UE 3284/89 - u. v. 03.03.1992 - 7 UE 151/89 - Köller, a.a.O., § 161, Erl. 6 zu Nr. 3 (S. 408, 4. u. 5. Abs.); vgl. auch Hess. StGH, B. v. 25.07.1984 - P.St. 962 - StAnz.
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

    Der Senat hat demgemäß schon mit Urteilen vom 20.8.1986 (13 A 51/85 und 13 A 184/84) entschieden, daß unterschiedliche Schulformen nicht notwendig unterschiedliche Bildungsgänge i.S.d. § 94 NSchG bedeuten und es sich deshalb bei den Schulzweigen einer Kooperativen Gesamtschule (§ 4 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2, § 13 Abs. 2) im Vergleich zu den entsprechenden selbständigen Regelschulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium (§ 4 Abs. 3 Nrn. 3 bis 5 NSchG) um dieselben Bildungsgänge i.S.d. § 94 Abs. 3 NSchG handelt (…ebenso zum hess. Landesrecht Hess. StGH, a.a.O.; Hess. VGH…, Urt. vom 11.5.1981 - VI O E 31/80 - SPE IV 670 Nr. 35; Urt. vom 23.2.1990 - 7 UE 3284/89 - SPE IV 670 Nr. 41; anders dagegen jetzt ausdrücklich § 161 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 HSchulG vom 17.6.1992, GVBl. S. 233).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

    Der Senat hat demgemäß schon mit Urteilen vom 20.8.1986 (13 A 51/85 und 13 A 184/84) entschieden, daß unterschiedliche Schulformen nicht notwendig unterschiedliche Bildungsgänge i.S.d. § 94 NSchG bedeuten und es sich deshalb bei den Schulzweigen einer Kooperativen Gesamtschule (§ 4 Abs. 2, Abs. 4 Nr. 2, § 13 Abs. 2) im Vergleich zu den entsprechenden selbständigen Regelschulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium (§ 4 Abs. 3 Nrn. 3 bis 5 NSchG) um dieselben Bildungsgänge i.S.d. § 94 Abs. 3 NSchG handelt (…ebenso zum hess. Landesrecht Hess. StGH, a.a.O.; Hess. VGH…, Urt. vom 11.5.1981 - VI O E 31/80 - SPE IV 670 Nr. 35; Urt. vom 23.2.1990 - 7 UE 3284/89 - SPE IV 670 Nr. 41; anders dagegen jetzt ausdrücklich § 161 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 HSchulG vom 17.6.1992, GVBl. S. 233).
  • VGH Hessen, 03.09.1991 - 7 UE 2042/87

    Streitwertbemessung in Schülerbeförderungskostensachen

    Unter diesen Umständen erscheint es dem Senat geboten, in Anknüpfung an die frühere Rechtsprechung des 6. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschl. vom 1. Dezember 1980 - VI TE 1606/80 -) bei der Streitwertfestsetzung in Schülerbeförderungskostensachen, sofern der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen noch nicht feststeht und deshalb § 13 Abs. 2 GKG nicht zur Anwendung kommen kann, grundsätzlich den Jahresbetrag als für die Streitwertbemessung maßgebend anzusehen (Hess. VGH, Beschl. vom 16. April 1991 - 7 UE 3284/89 -, wobei hier offen bleiben kann, ob insoweit eher an eine entsprechende Anwendung von § 16 Abs. 1 oder von § 17 Abs. 1 GKG zu denken ist, weil beide Vorschriften übereinstimmend auf den Zeitraum eines Jahres abstellen.
  • VGH Hessen, 16.05.1990 - 7 UE 2042/87

    FIKTION; SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN

    Dieses Gymnasium ist dem gleichen Bildungsweg zuzurechnen, wie die damals von dem Sohn des Klägers besuchte schulformbezogene (additive) Gesamtschule in Hofheim (vgl. dazu, daß der gymnasiale Zweig einer schulformbezogenen Gesamtschule kein gesonderter Bildungsweg ist, das Urteil des Senats vom 23. Februar 1990 - 7 UE 3284/89).
  • VGH Hessen, 07.02.1991 - 7 TP 1326/90

    Gleiche Schulform iSd SchulVwG HE § 57 Abs 2 Nr 4

    Im Urteil vom 23. Februar 1990 (7 UE 3284/89) hat der Senat ausgeführt, daß der gymnasiale Zweig (und auch die anderen Schulzweige) einer schulformbezogenen Gesamtschule keinen selbständigen "Bildungsgang" in diesem Sinne darstellt (vgl. dort u.a. den Hinweis auf die Regelungen des § 5 a Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1-3 SchVG, die bei der Beschreibung der Aufgaben der Schulen des gewählten Bildungswegs lediglich die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium nennen, wobei klar ist, daß diese Aufgabenbeschreibung gleichermaßen für die zum jeweiligen Bildungsweg zählenden entsprechenden Schulzweige der schulformbezogenen Gesamtschule gilt).
  • VG Wiesbaden, 25.06.1998 - 7 UE 4200/96
    Daß der Bildungsgang des Gymnasiums auch in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 der kooperativen Gesamtschule schulformbezogen angeboten wird (§ 12 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. §§ 25 Abs. 1 Satz 4, 26 Abs. 1 Satz 1 HSchG) und beide deshalb jedenfalls insoweit schülerbeförderungskostenrechtlich gleich zu achten sind, stellt dabei übrigens keine mit dem Inkrafttreten des § 161 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 HSchG verbundene weitere Rechtsänderung dar; denn in diesem Punkt war die Rechtslage während der Geltung des § 34 SchVG nicht anders (Hess. VGH, Ue. v. 23.03.1981 - VI OE 28/80 -, v. 11.05.1981 - VI OE 31/80 -, v. 23.02.1990 - 7 UE 3284/89 - u. v. 03.03.1992 - 7 UE 151/89 - Köller, a.a.O., § 161, Erl. 6 zu Nr. 3 [S. 408, 4. u. 5. Abs.]; vgl. auch Hess. StGH, B. v. 25.07.1984 - P.St. 962 - StAnz. S. 1581 [1585]).
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