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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7160
FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06 (https://dejure.org/2006,7160)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09.05.2006 - 7 V 36/06 (https://dejure.org/2006,7160)
FG Hamburg, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 7 V 36/06 (https://dejure.org/2006,7160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • kizina.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbSpVStG § 1 § 2 Nr. 1 § 4 Abs. 1 § 4 Abs. 2
    AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Spielvergnügungsteuer: AdV wegen ernsthafter Zweifel an der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes (HmbSpVStG); Durchführbarkeit der Besteuerung von Spielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit oder Warengewinnmöglichkeit anknüpfend an den Spieleinsatz; Zulässige Besteuerungsgrundlagen für eine örtliche ...

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1384
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
    Ob eine als Vergnügungsteuer erhobene Abgabe örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer und demzufolge von dieser Gesetzgebungsbefugnis gedeckt ist, bestimmt sich grundsätzlich nach ihrem Steuertatbestand, wobei für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz nach dem Grundgesetz maßgebend auf die Sicht des traditionellen deutschen Steuerrechts abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04, BFH/NV 2005, 413 , m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht weist in seiner Entscheidung vom 13.04.2005 ( 10 C 5.04, a.a.O., 416) zu Recht darauf hin, dass über den Kasseninhalt letztlich nicht der Vergnügungsaufwand des einzelnen Spielers unmittelbar erfasst wird, sondern lediglich proportional abgebildet wird und damit der Kasseninhalt nicht der optimale, jedenfalls nicht die allein mögliche Besteuerungsgrundlage ist.

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
    An dem Institut der kalkulatorischen Überwälzbarkeit wird in der Rechtsprechung auch weiterhin festgehalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/00, NVwZ 2001, 1264 zur Spielgerätesteuer; Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274 ff. zur Strom- und Mineralölsteuer).

    Es ist zwar zutreffend, dass das BVerfG in seinem obiter dictum in der Entscheidung vom 03.05.2001 ( 1 BvR 624/00) davon ausgegangen ist, dass der Vergnügungsaufwand sich in dem mit dem jeweiligen Gerät konkret erzielten Umsatz widerspiegle.

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
    Dies entspricht dem herkömmlichen Bild der Vergnügungsteuer und beruht auf dem von der Rechtsprechung entwickelten Ansatz, dass die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung auf den Benutzer in dem Sinne besteht, dass der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Umsatzsteigerungen und Senkung sonstiger Kosten - treffen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.04.1971 - 1 BvL 22/67, BVerfGE 31 S. 8, 20; BFH, Urteil vom 26.06.1996 - II R 47/95, BStBl. II 1996, 538, 540).

    Dem Gesetzgeber ist bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs regelmäßig ein weiter Gestaltungsspielraum zuzugestehen (vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10.05.1962, BVerfGE 14, 76 ,93; Urteil vom 01.04.1971 - 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8, 19, 25 f.).

  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung nicht finden lässt (BFH, Beschluss vom 21.02.1990 - II B 98/89, BStBl. II 1990, 510, 513 m.w.N.).

    Damit ist eine eigene Besteuerung nach § 3 Abs. 1 Hamburgisches Gesetz über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank vom 24.05.1976 (HmbGVBl Seite 139) gerechtfertigt (BFH, Beschluss vom 21.02.1990 - II B 98/89, a.a.O.; Urteil vom 08.02.1996 - III R 126/93, BStBl. II 1996, 542).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Ökosteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
    An dem Institut der kalkulatorischen Überwälzbarkeit wird in der Rechtsprechung auch weiterhin festgehalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/00, NVwZ 2001, 1264 zur Spielgerätesteuer; Beschluss vom 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274 ff. zur Strom- und Mineralölsteuer).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.05.1988 - 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 226, m.w.N.; Beschluss vom 19.03.2003 - 2 BvL 9, 10, 11, 12/98, BVerfGE 108, 1 ,20, m.w.N.).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN …

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
    Diese noch zur Spielgerätesteuer ergangene Rechtsprechung ist durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur unterschiedlichen Behandlung von Spielhallen und Spielbanken bei der Umsatzbesteuerung nicht überholt (vgl. Urteil vom 17.02.2005 - C-453/02, C-462/02, Linneweber, Beilage zu BFH/NV 4/2005, 94).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.05.1988 - 1 BvR 520/83, BVerfGE 78, 214, 226, m.w.N.; Beschluss vom 19.03.2003 - 2 BvL 9, 10, 11, 12/98, BVerfGE 108, 1 ,20, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
    Und auch das BVerwG hat in seinem Urteil vom 22.12.1999 ( 11 CN 1.99, DVBL 2000, 910) das Einspielergebnis als Anknüpfungspunkt für eine Spielautomatensteuer erwähnt.
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten …

    Auszug aus FG Hamburg, 09.05.2006 - 7 V 36/06
    Auch hat die an sich im Hinblick auf die Vermeidung von Steuerausfällen gebotene Anordnung einer Sicherheitsleistung zu unterbleiben, wenn bei einer auf ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide gestützten Aussetzung der Vollziehung der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (st. Rspr., vgl. BFH…, Beschluss vom 13.01.1991 - VIII B 14/97, BFH/NV 1992 S. 688; Beschluss vom 29.11.1995 - X B 328/94, BStBl. II 1996 S. 322;… Beschluss vom 31.01.1997 - X S 11/96, BFH/NV 1997 S. 512 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

  • BFH, 03.02.1993 - I B 90/92

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht …

  • BFH, 26.06.1996 - II R 47/95

    Das hamburgische Spielgerätesteuergesetz von 1988 (1992) ist verfassungsgemäß

  • BFH, 18.08.2005 - V R 42/02

    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Wetteinsätze auf Brieftauben

  • BFH, 08.02.1996 - III R 126/93

    Für die selbständige Bewertungsfähigkeit von Wirtschaftsgütern ist …

  • FG Hamburg, 26.04.2005 - VII 293/99

    Spielgerätesteuer: Vorlagebeschluss an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der …

  • BFH, 31.01.1997 - X S 11/96

    Voraussetzung der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids

  • BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87

    Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse

  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    Inwieweit eine Abgabe unter den Begriff der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuer fällt, ihr das Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2 a GG nicht entgegensteht und infolgedessen die erhobene Steuer von der auf die Gemeinden übertragenen Gesetzgebungsbefugnis gedeckt wird, bestimmt sich grundsätzlich nach ihrem Steuertatbestand, ihrem Steuermaßstab und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen (BVerfG, Teilurt. v. 10.05.1962 - 1 BvL 38/58 -, BVerfGE 14, 76, 91; BVerwG, U. v. 13.04.2008 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218, 219; FG Hamburg, U. v. 03.05.2006 - 7 V36/08 -, EFG 2006, 1384, 1385 r. Sp.;… vgl. ferner Waldhoff, in: Isensee/Kirchhoff (Hg.), Handbuch des Staatsrechts, Bd. V, 3. Aufl. 2007, § 116, Rdnr. 64, S. 852).

    An diesen Spieleinsatz oder dieses Entgelt anzuknüpfen ist deswegen geboten, weil der entsprechende Betrag aufgewendet wird, um das Spielgerät in Gang zu setzen, in Betrieb zu halten und so dem Vergnügen des Spielers dient (vgl. FG Hamburg, B. v. 09.05.2006 - 7 V 36/06 -, EFG 2006, 1384, 1386 r. Sp.;… B. v. 09.05.2006 - 7 V 87/06 -, juris, Rdnr. 16).

  • FG Hamburg, 16.11.2007 - 7 V 142/07

    AdV der Spielvergnügungsteuer wegen zum Teil

    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06; FG Hamburg, Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ).

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass grundsätzlich eine kalkulatorische Überwälzung der Spielvergnügungsteuer in dem Sinne möglich ist, dass der Spielgeräteaufsteller die von ihm gezahlte Steuer in die Kalkulation seiner Selbstkosten einstellt und danach ausreichend Spielraum hat, die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen, wie beispielsweise Veränderung der Ausschüttungsquote, Gestaltung des Einsatzes bei Spielgeräten neuer Bauart, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten, zu ergreifen (vgl. Urteil des Senats vom 26.04.2005 - VII 293/99, EFG 2005, 1303 ; Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ; Beschluss vom 12.06.2007 - 7 V 69/07).

  • FG Hamburg, 17.01.2008 - 7 V 166/07

    Anknüpfung der Spielvergnügungsteuer an den Spieleinsatz

    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06; FG Hamburg, Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384).

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass grundsätzlich eine kalkulatorische Überwälzung der Spielvergnügungsteuer in dem Sinne möglich ist, dass der Spielgeräteaufsteller die von ihm gezahlte Steuer in die Kalkulation seiner Selbstkosten einstellt und danach ausreichend Spielraum hat, die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen, wie beispielsweise Veränderung der Ausschüttungsquote, Gestaltung des Einsatzes bei Spielgeräten neuer Bauart, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten, zu ergreifen (vgl. Urteil des Senats vom 26.04.2005 - VII 293/99, EFG 2005, 1303; Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384; Beschluss vom 12.06.2007 - 7 V 69/07).

  • FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07

    Besteuerung des Spielvergnügens anhand des Spieleinsatzes als Bemessungsgrundlage

    Der gesetzgeberische Gestaltungsspielraum wird nicht dadurch überschritten, dass anknüpfend an das zu erlangende Spielvergnügen der hierfür getätigte Aufwand der Besteuerung unterworfen wird (vgl. BFH, Beschluss vom 01.02.2007 - II B 58/06; FG Hamburg, Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ).

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, dass grundsätzlich eine kalkulatorische Überwälzung der Spielvergnügungsteuer in dem Sinne möglich ist, dass der Spielgeräteaufsteller die von ihm gezahlte Steuer in die Kalkulation seiner Selbstkosten einstellt und danach ausreichend Spielraum hat, die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen, wie beispielsweise Veränderung der Ausschüttungsquote, Gestaltung des Einsatzes bei Spielgeräten neuer Bauart, Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten, zu ergreifen (vgl. Urteil des Senats vom 26.04.2005 - VII 293/99, EFG 2005, 1303 ; Beschluss vom 09.05.2006 - 7 V 36/06, EFG 2006, 1384 ; Beschluss vom 12.06.2007 - 7 V 69/07).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 MB 22/07

    Vergnügungssteuer - Wahl der Bemessungsgrundlage

    Die für Spielhallen geltenden gewerberechtlichen Regelungen zum Schutz des Spielgastes und der mit der Vergnügungssteuer zusätzlich verfolgte Lenkungszweck geben der Vergnügungssteuer eine derart andere Struktur, dass sich die für eine Verkehrssteuer entwickelte Rechtsprechung darauf nicht übertragen lässt (vgl. schon FG Hamburg, Beschl. v. 09.05.2006 - 7 V 36/06 - in juris).
  • VG Minden, 17.01.2007 - 11 K 2291/06

    Anfechtung eines Steuerbescheids über die Erhebung von Vergnügungssteuern; …

    Rn. 72 Vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 9.5.2006 - 7 V 36/06 -, EFG 2006, 1384.
  • VG Münster, 18.10.2006 - 9 L 667/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchbescheides; Festsetzung von …

    Rn. 25 etwa ausführlich: VG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2006 - 25 K 4880/06 -, veröffentlicht in www.nrwe.de - s. auch FG Hamburg, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 7 V 36/06, veröffentlicht in juris; zum bisherigen Stückzahlmaßstab vgl. auch: OVG NRW, Beschluss vom 23. März 2006 - 14 A 2321/03 - sowie BVerwG.
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