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   OLG Köln, 03.06.2019 - 7 VA 7/19   

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https://dejure.org/2019,39446
OLG Köln, 03.06.2019 - 7 VA 7/19 (https://dejure.org/2019,39446)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2019 - 7 VA 7/19 (https://dejure.org/2019,39446)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2019 - 7 VA 7/19 (https://dejure.org/2019,39446)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 13 C 88/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf einen kapazitätsrechtliche Erhöhung der …

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2019 - 7 VA 7/19
    Das Verfahren wurde unter dem Az. 13 C 88/13 vor dem Amtsgericht Euskirchen geführt.

    Rn. 5 Knapp zwei Jahre später meldete der Beklagte zu 1) sich unter dem 21.01.2019 mit einem erneuten Akteneinsichtsgesuch im Hinblick auf die Verfahrensakten 13 C 88/13 sowie zahlreiche weiterer Verfahren.

    Rn. 6 Mit Schreiben vom 23.01.2019 teilte die zuständige Abteilungsrichterin für das Verfahren 13 C 88/13 dem Beklagten zu 1) mit, dass sein Anspruch auf Akteneinsicht sich nach dem Abschluss des Verfahrens nach § 299 Abs. 2 ZPO richte und er daher ein rechtliches Interesse an der Akteneinsicht darlegen und glaubhaft machen müsse.

    Rn. 8 Am 21.03.2019 wurde das Anhörungsverfahren im Hinblick auf die Verfahrensakten 13 C 88/13 eingeleitet, nachdem die Verfahrensakten vom Landgericht Bonn an das Amtsgericht Euskirchen zurückgelangt waren.

    Rn. 9 Noch bevor die Zweiwochenfrist abgelaufen war entschied die Direktorin des Amtsgerichts Euskirchen mit Bescheid vom 12.04.2019, dem Beklagten zu 1) Akteneinsicht in die Akten des Verfahrens 13 C 88/13 zu gewähren, und führte zur Begründung aus, dass ein Widerspruch der übrigen Verfahrensbeteiligten nicht eingegangen sei und zudem ein rechtliches Interesse des Beklagten zu 1) bereits aufgrund des durchgeführten Zwangsvollstreckungsverfahrens anzunehmen sei, obwohl der Beklagte zu 1) zu seinem rechtlichen Interesse keine näheren Darlegungen gemacht habe.

    Rn. 16 Unter Zugrundelegung dieser Kriterien ist die Entscheidung der Direktorin des AG Euskirchen, dem Beklagten zu 1) vorliegend Akteneinsicht in die Verfahrensakten 13 C 88/13 zu gewähren, aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.

  • BGH, 29.04.2015 - XII ZB 214/14

    Justizverwaltungssache: Akteneinsichtsrecht des Verfahrensgegners in die …

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2019 - 7 VA 7/19
    Rn. 13 Nach zutreffender Ansicht richtet sich die Akteneinsicht nach Abschluss eines Verfahrens nach § 299 Abs. 2 ZPO, auch wenn der Antrag auf Akteneinsicht - wie hier - von einer Partei des Verfahrens gestellt wird; dies hat der Bundesgerichtshof damit begründet, dass das Einsichtsrecht nach § 299 Abs. 1 ZPO nur der Prozessführung diene und dass die Aufbewahrung der Akten nur bis zum Abschluss des Verfahrens dem zur Entscheidung berufenen Spruchkörper obliege, danach jedoch der Gerichtsverwaltung übertragen sei (BGH, Beschluss vom 29.04.2015 - XII ZB 214/18, NJW 2015, 1827).
  • OLG Hamm, 28.08.1996 - 15 VA 5/96
    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2019 - 7 VA 7/19
    Kein ausreichender Bezug und damit kein rechtliches Interesse besteht demgegenüber, wenn die Akteneinsicht nur zur Ermittlung allgemeiner Informationen dienen soll, auf deren Grundlage andere, nicht mit dem Akteninhalt in Verbindung stehende Ansprüche gegen Dritte in Erfahrung gebracht werden und durchgesetzt werden sollen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 1489).
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