Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 7 W 108/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde bezüglich der Eintragung des Geschäftsführers in das Vereinsregister; Löschung einer Eintragung im Vereinsregister; Rechtsfolgen der Eintragung als Geschäftsführer im Vereinsregister ohne Einhaltung der Vereinssatzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beschwerde bezüglich der Eintragung des Geschäftsführers in das Vereinsregister; Löschung einer Eintragung im Vereinsregister; Rechtsfolgen der Eintragung als Geschäftsführer im Vereinsregister ohne Einhaltung der Vereinssatzung
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Oder, 28.06.2022 - VR 4189
- OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 7 W 108/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.04.2012 - II ZB 8/10
Vereinsregisterverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung einer von einem nicht …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 7 W 108/22
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dem sich der Senat aus eigener Überzeugung anschließt, ist das Gericht im Rahmen des registerrechtlichen Amtsermittlungsgrundsatzes aber nicht verpflichtet, von sich aus verwickelte Rechtsverhältnisse oder zweifelhafte Rechtsfragen zu klären (BGH, Beschluss vom 24.04.2012 - II ZB 8/10 -, beck-online Rn. 18). - KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14
Handelsregister: Löschung eines Umwandlungsvermerks zu einer in der ehemaligen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 7 W 108/22
Voraussetzung für das Vorliegen einer Unzulässigkeit nach § 395 FamFG sind Tatsachen, die ohne vernünftigen Zweifel zu der Überzeugung führen, dass die erfolgte Eintragung zum Zeitpunkt der Beurteilung unzutreffend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.05.2020, 22 W 73/14, - juris Rn. 14). - KG, 24.09.2021 - 22 W 50/21
Zulässigkeit einer Amtslöschung in Vereinsregistersachen bei unklarer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 7 W 108/22
Außerhalb einer rechtlich und tatsächlich völlig eindeutigen Löschungslage kann es den Beteiligten überlassen werden, eine von ihnen gleichwohl für möglich gehaltene Klärung auf dem Prozessweg, etwa durch eine Feststellungsklage herbeizuführen (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 24.09.2021, 22 W 50/21, m.w.N, - juris).
- KG, 02.12.2025 - 22 W 40/25
Beschwerdebefugnis im Löschungsverfahren; Einordnung der Einheitsgesellschaft
Bei einer nicht völlig eindeutigen Löschungslage kann es den Beteiligten überlassen werden, eine von ihnen gleichwohl für möglich gehaltene Klärung auf dem Prozessweg, etwa durch eine Feststellungsklage herbeizuführen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. September 2021 - 22 W 50/21 -, juris Rn. 12 ; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. März 2023 - 7 W 108/22 -, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2010 - I-3 Wx 11/10 -, Rn. 18, juris; BayObLG, Beschluss vom 12. Oktober 1979 - BReg …
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