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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 31.05.2002

Rechtsprechung
   KG, 12.02.2002 - 7 W 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12727
KG, 12.02.2002 - 7 W 11/02 (https://dejure.org/2002,12727)
KG, Entscheidung vom 12.02.2002 - 7 W 11/02 (https://dejure.org/2002,12727)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - 7 W 11/02 (https://dejure.org/2002,12727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 25 Abs. 3; BRAGO § 9 Abs. 2; ZPO § 485
    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Ermittlung des Streitwerts eines selbstständigen Beweisverfahrens ; Ermittlung des Werts des Hauptsacheverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1450 (Ls.)
  • BauR 2002, 1892
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2000 - 21 W 46/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren: Voraussichtliche …

    Auszug aus KG, 12.02.2002 - 7 W 11/02
    Dies beispielsweise dann, wenn in der Antragsschrift keine konkreten Angaben gemacht werden oder Angaben hierzu dem Antragsteller mangels hinreichender Grundlagen und fehlender Sachkenntnis nicht oder - vor allem zur Darlegung der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts als Gericht der Hauptsache - nur äußerst vage möglich sind, weil die Mängel, ihr Umfang und die Kosten der Mängelbeseitigung im Beweisverfahren gerade erst festgestellt werden sollen (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, MDR 2001, 649 ).
  • OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00

    Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus KG, 12.02.2002 - 7 W 11/02
    Die einen vertreten die Auffassung, maßgebend sei der vom Gutachter festgestellte Mängelbeseitigungsaufwand, während es nach der Gegenauffassung allein auf die Verfahrenseinleitung und nicht das Ergebnis der Beweisaufnahme ankommen soll (vgl. zum Meinungsstreit OLG Koblenz, MDR 2001, 356 ).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 19 W 25/02

    Streitwertbemessung für ein selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung …

    Kommt es, wie hier, nicht zu einem Hauptprozeß, richtet sich der Streitwert nach den vom Antragsteller bei Einleitung des Beweisverfahrens behaupteten Tatsachen und dem von ihm in der Antragsschrift erkennbar zum Ausdruck gebrachten Interesse an der Hauptsache (KG-Report Berlin 2002, 204; Madert OLG-Report Frankfurt 2002, K 51, 54).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.05.2002 - 7 W 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19080
OLG Frankfurt, 31.05.2002 - 7 W 11/02 (https://dejure.org/2002,19080)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2002 - 7 W 11/02 (https://dejure.org/2002,19080)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2002 - 7 W 11/02 (https://dejure.org/2002,19080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 9; GKG § 25 Abs. 3
    Streitwert einer Feststellungsklage

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 8 O 140/00
  • OLG Frankfurt, 31.05.2002 - 7 W 11/02
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 30.01.2012 - 5 W 2164/11

    Bestimmung des Streitwertes bei Gesellschaftsbeteiligungen, die ratenweise …

    Für diese Konstellation ist jedoch bei Rechtsstreitigkeiten, in denen um den künftigen Bestand des Darlehens gestritten wird, die Summe der ausstehenden (ratenweisen) Darlehenstilgung streitwertbestimmend, ohne Begrenzung auf den dreieinhalbfachen Jahressatz (z.B. Beschluss des OLG Köln vom 14.05.1999 - 11 W 3/99, OLGR Köln 1999, 404 = JurionRS 1999, 31749, juris; Beschluss des OLG Frankfurt vom 31.05.2002 - 7 W 11/02, OLGR Frankfurt 2003, 52 = AGS 2003, 171 = JurionRS 2003, 171, juris).
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