Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11/24 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Arbeitgeber-Bewertungsportal
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG
Löschungsanspruch bezüglich Bewertungen in einem Arbeitgeber-Bewertungsportal - JurPC
Bewertungen in einem Arbeitgeber-Bewertungsportal
- Betriebs-Berater
Anwendbarkeit der vom BGH entwickelten Grundsätze für Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals auch bei Arbeitgeber-Bewertungsportal
- kanzlei.biz
Klarnamenangabe bei Online-Bewertungen
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitgeber-Bewertungsportal muss negative Bewertungen löschen oder Identität des Verfassers offenlegen
- arbeitsrechtsiegen.de
Löschung einer Arbeitgeber-Bewertung: Warum geschwärzte Belege nicht genügen
- sterne-advo.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassen der Zugänglichmachung von zwei Bewertungen des Unternehmens in einem Arbeitgeber-Bewertungsportal; Anwendung der für die Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals entwickelten Grundsätze auch für Zulässigkeit von Bewertungen in einem ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht: Arbeitgeber-Bewertungsportal
Kurzfassungen/Presse (13)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nennung von Bewertern auf Bewertungsplattformen
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Kununu muss keine Klarnamen nennen, aber dafür dann Bewertung löschen
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Bewertungsplattform kununu.de muss unter Umständen Identität des Bewerters offenbaren
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Kununu muss Arbeitgeberbewertung löschen wenn Identität des Bewertenden nicht überprüfbar mitgeteilt wird - interne Prüfung des Bewertungsportals reicht nicht
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Deanonymisierungspflicht von Bewertungsplattformen
- lto.de (Kurzinformation)
Schlechte Online-Bewertungen: Kununu muss Klarnamen nennen oder löschen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unternehmensbewertungen in einem Arbeitgeber-Bewertungsportal
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber-Bewertungsportal muss negative Bewertungen löschen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Bewertung von Arbeitgebern: kununu muss Klarnamen nennen
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Arbeitgeberbewerter kununu muss Klarnamen nennen
- jbb.de (Kurzinformation)
Muss ein Arbeitgeberbewertungsportal die Identität des Bewertenden offenlegen?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Angaben auf einem Arbeitgeberbewertungsportal
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassen der Zugänglichmachung von zwei Bewertungen des Unternehmens in einem Arbeitgeber-Bewertungsportal; Anwendung der für die Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals entwickelten Grundsätze auch für Zulässigkeit von Bewertungen in einem ...
Besprechungen u.ä. (3)
- internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)
Müssen Bewertungsportale jetzt Nutzerdaten preisgeben?
- jurawelt.com (Entscheidungsbesprechung)
Anonymität von Online-Bewertungen: Die Zukunft von Kununu & Co.
- haerting.de (Entscheidungsbesprechung)
Klarnamenpflicht auf Bewertungsportalen?
Sonstiges
- sterne-advo.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Kununu muss Klarnamen nennen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 08.01.2024 - 324 O 559/23
- OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11/24
- LG Hamburg, 26.04.2024 - 324 O 559/23
- OLG Hamburg - 7 U 31/24 (anhängig)
Papierfundstellen
- MDR 2024, 369
- NZA 2024, 343
- MMR 2024, 971
- BB 2024, 450 (S)
- K&R 2024, 270
- afp 2024, 156
- NZA-RR 2024, 224
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.08.2022 - VI ZR 1244/20
Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Hotelbewertungsportals wegen der …
Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11/24
Auch für die Zulässigkeit von Bewertungen in einem Arbeitgeber-Bewertungsportal kommen die vom Bundesgerichtshof für die Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20) vollen Umfangs zum Tragen.Rn. 10 Auch für den hier gegebenen Fall kommen die nunmehr vom Bundesgerichtshof für die Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals entwickelten Grundsätze (BGH, Urt. v. 9.8. 2022, Az. VI ZR 1244/20, NJW 2022, S. 3072 ff.) vollen Umfangs zum Tragen: Die Antragstellerin ist als Portalbetreiberin mittelbare Störerin hinsichtlich der beanstandeten Bewertungen und haftet als solche nur eingeschränkt.
- LG Hamburg, 08.01.2024 - 324 O 559/23
Prüfungspflicht bei negativen Bewertungen mit fraglichem Kundenkontakt
Auszug aus OLG Hamburg, 08.02.2024 - 7 W 11/24
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 8. Januar 2024, Az. 324 O 559/23 , abgeändert.
- OLG Frankfurt, 31.08.2026 - 16 W 40/26
Haftung des Plattformbetreibers als mittelbarer Störer
Ansonsten stünde der Betroffene, der geltend macht, nicht zu wissen, ob er überhaupt Kontakt zu dem Bewerter hatte, der Behauptung des Portalbetreibers, dies sei der Fall gewesen, wehrlos gegenüber (vgl. auch OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24, OLG München, Urteil v. 06.08.2024, Az. 18 U 2631/23 Pre e; LG Bielefeld, Beschluss v. 10.02.2025, Az. 19 O 32/25, Anlagenkonvolut K 5, Bl. 578 ff. LGA). - OLG Hamburg, 16.12.2025 - 7 U 33/25
Prüfpflichten des Hostproviders und Individualisierung des Bewertenden bei …
Nach den vom Senat aufgestellten und von der Kammer befolgten Grundsätzen aus dem Beschluss vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24 ) hätte die Beklagte die Bewertenden auf die Rüge der Klägerin so identifizierbar machen müssen, dass die Klägerin in der Lage gewesen wäre, das tatsächliche Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes zu prüfen.Rn. 55 a) Der rechtliche Prüfungsrahmen für einen Unterlassungsanspruch der Klägerin nach § 1004 Abs. 1 BGB analog in Verbindung mit § 823 Abs. 1 BGB und dem Unternehmenspersönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 GG) ergibt sich im Wesentlichen aus den Entscheidungen "jameda II" (BGH GRUR 2016, 855) und "Hotelbewertungsportal" (BGH NJW 2022, 3072) in Zusammenschau mit dem Beschluss des Senats vom 08.02.2024 (Az. 7 W 11/24 ).
Die lediglich pauschale Behauptung des Portalbetreibers, ein solcher Kontakt habe stattgefunden, genügt nicht, wenn sie dem Bewerteten keine eigene Überprüfung ermöglicht (Senat, Beschl. v. 08.02.2024, 7 W 11/24 ).
Denn das Ergebnis einer solchen Vernehmung würde, im Einklang mit der aufgezeigten Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 08.02.2024, 7 W 11/24 ) die Klägerin unverändert nicht in die Lage versetzten, selbst das Bestehen eines geschäftlichen Kontakts zu prüfen.
Es verhält sich daher gerade nicht so, wie vom Oberlandesgericht Hamburg ( NZA 2024, 343 ) angenommen, dass der Betroffene, der geltend macht, nicht zu wissen, ob er überhaupt Kontakt zu dem Bewerter hatte, der Behauptung des Portalbetreibers, dies sei der Fall gewesen, wehrlos gegenüberstünde.
- OLG München, 06.08.2024 - 18 U 2631/24
Prüfungspflichten, Einstweilige Verfügung, Unterlassungsanspruch, …
Der Senat versteht mithin nicht nur den Bundesgerichtshof so, dass insoweit kein Unterschied zwischen der Bewertung von Ärzten und Ferienparkbetreibern/Hoteliers besteht (so wohl auch OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24, GRUR-RS 2024, 1814, Rn. 9 ff.; LG Hamburg…, Urteil vom 12.01.2018 - 324 O 63/17, BeckRS 2018, 726, Rn. 24;… Frey in Gerecke: Handbuch Social-Media-Recht, 1. Aufl., Kap. 2, Rn. 83 m.w.N.;… BeckOGK/T. Hermann, 01.03.2024, § 823 BGB, Rn. 1650; Bauermeister, NJW 2022, 3072, 3076), sondern hält es auch selbst nicht für geboten, insoweit unterschiedliche Maßstäbe anzulegen.Andererseits gibt es auch familiäre Pensionen mit nur zwei Gastzimmern, deren Betreiber ihre wenigen Stammgäste sogar besser kennen, als der durchschnittliche Arzt seine Patienten (gegen einen abweichenden Beurteilungsmaßstab in Bezug auf ein dort verfahrensgegenständliches Arbeitgeber-Bewertungsportal auch OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24, GRUR-RS 2024, 1814, Rn. 13 f.).
- OLG Dresden, 17.12.2024 - 4 U 744/24
Unterlassung in Bezug auf eine auf dem Arbeitgeberbewertungsportal …
Es verhält sich daher gerade nicht so, wie vom Oberlandesgericht H... (NZA 2024, 343) angenommen, dass der Betroffene, der geltend macht, nicht zu wissen, ob er überhaupt Kontakt zu dem Bewerter hatte, der Behauptung des Portalbetreibers, dies sei der Fall gewesen, wehrlos gegenüberstünde. - LG Hamburg, 26.04.2024 - 324 O 559/23
Unterlassungsantrag gegen ein Arbeitgeber-Bewertungsportal wegen der Verbreitung …
Die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Az.: 7 W 11/24 ) vom 08.02.2024 wird aufgehoben und der ihr zugrundeliegende Antrag zurückgewiesen.Rn. 1 Die Parteien streiten über den Bestand einer einstweiligen Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 08.02.2024 zu dem Az. 7 W 11/24 .
Rn. 101 Die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Az.: 7 W 11/24 ) vom 8. Februar 2024 aufzuheben,.
- OLG Karlsruhe, 09.07.2025 - 10 W 11/25
Gerichtliche Anordnung über die Zulässigkeit einer Auskunft über die Nutzerdaten; …
Im Rahmen dieser Darlegungslasten ist es - wenn anderweitig eine Erwiderung der Antragstellerin nicht sinnvoll möglich ist - auch vorstellbar, von der Beteiligten die Offenlegung von konkreten Informationen zu der bewertenden Person zu verlangen (in diesem Sinne OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24 -, juris Rn. 13).Wird die Zustimmung nicht erteilt, kann es vielmehr sachgerecht sein, die hiermit verbundene Nichtaufklärbarkeit des Sachverhalts der Beteiligten zu überantworten und einem Löschungsbegehren zu entsprechen (ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24 -, juris Rn. 16).
- OLG Karlsruhe, 09.07.2025 - 10 W 9/25
Gerichtliche Anordnung über die Zulässigkeit einer Auskunft über die Nutzerdaten …
Im Rahmen dieser Darlegungslasten ist es - wenn anderweitig eine Erwiderung der Antragstellerin nicht sinnvoll möglich ist - auch vorstellbar, von der Beteiligten die Offenlegung von konkreten Informationen zu der bewertenden Person zu verlangen (in diesem Sinne OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24 -, juris Rn. 13).Wird die Zustimmung nicht erteilt, kann es vielmehr sachgerecht sein, die hiermit verbundene Nichtaufklärbarkeit des Sachverhalts der Beteiligten zu überantworten und einem entsprechenden Löschungsbegehren zu entsprechen (ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24 -, juris Rn. 16).
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