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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.07.1998 - 7 W 217/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10832
OLG Jena, 30.07.1998 - 7 W 217/98 (https://dejure.org/1998,10832)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.07.1998 - 7 W 217/98 (https://dejure.org/1998,10832)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 7 W 217/98 (https://dejure.org/1998,10832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 6
    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 28.03.1994 - 27 W 40/94
    Auszug aus OLG Jena, 30.07.1998 - 7 W 217/98
    Es entspricht herrschender Auffassung, dass der Streitwert einer Klage, die auf Auflassung eines Grundstückes gerichtet ist, gem. § 6 ZPO nach dessen objektiven Verkehrswert zu bemessen ist (OLG München NJW-RR 1998, 142 m.w.N.; OLGR 1994, 264; OLG Nürnberg, MDR 1995, 966 ; OLG Frankfurt, JurBüro 1973, 51 ;.;… Baumbach/Hartmann, 56. Aufl., § 6 ZPO Rdn. 2).

    Daher scheidet eine analoge Anwendung des § 3 ZPO bereits aus (OLG München, OLGR 1994, 264).

    Hiernach wäre dann der Verkehrswert des Grundstückes weiterhin maßgebend (OLG München, OLG-Report 1994, 264).

  • OLG München, 10.03.1997 - 28 W 2542/96

    Streitwert der Auflassungsklage

    Auszug aus OLG Jena, 30.07.1998 - 7 W 217/98
    Es entspricht herrschender Auffassung, dass der Streitwert einer Klage, die auf Auflassung eines Grundstückes gerichtet ist, gem. § 6 ZPO nach dessen objektiven Verkehrswert zu bemessen ist (OLG München NJW-RR 1998, 142 m.w.N.; OLGR 1994, 264; OLG Nürnberg, MDR 1995, 966 ; OLG Frankfurt, JurBüro 1973, 51 ;.;… Baumbach/Hartmann, 56. Aufl., § 6 ZPO Rdn. 2).

    Soweit die Gegenmeinung (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1998, 141 ; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1996, 636 ;… vgl. hierzu auch Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 315 m.w.N. Zöller/Schneider, ZPO , 20. Aufl., § 3 Rdn. 16 und § 6 Rdn. 1 m.w.N.) diesen Grundsatz dann durchbrechen will, wenn bei einem hohem Sachwert des betroffenen Grundbesitzes der Streit tatsächlich lediglich um eine minimale Gegenforderung des Verkäufers geführt wird, weil Billigkeitsüberlegungen für die Festsetzung des geringeren Gegenanspruches nach § 3 ZPO sprechen, widerspricht dem bereits, dass § 6 ZPO gegenüber § 3 ZPO die speziellere Vorschrift für die Bewertung von Besitz und erst recht von Eigentum und damit auch für die auf die Verschaffung des Eigentums gerichtete Auflassung darstellt (OLG München, NJW-RR 98, 142, 143; so wohl auch OLG Celle, NJW-RR 1998, 141, 142, vgl. auch Mümmler, JurBüro 1991, 767)).

  • OLG Celle, 05.05.1997 - 4 W 86/97

    Abgabe der Auflassungserklärung; Bewilligung der Eigentumsumschreibung im …

    Auszug aus OLG Jena, 30.07.1998 - 7 W 217/98
    Soweit die Gegenmeinung (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1998, 141 ; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1996, 636 ;… vgl. hierzu auch Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 315 m.w.N. Zöller/Schneider, ZPO , 20. Aufl., § 3 Rdn. 16 und § 6 Rdn. 1 m.w.N.) diesen Grundsatz dann durchbrechen will, wenn bei einem hohem Sachwert des betroffenen Grundbesitzes der Streit tatsächlich lediglich um eine minimale Gegenforderung des Verkäufers geführt wird, weil Billigkeitsüberlegungen für die Festsetzung des geringeren Gegenanspruches nach § 3 ZPO sprechen, widerspricht dem bereits, dass § 6 ZPO gegenüber § 3 ZPO die speziellere Vorschrift für die Bewertung von Besitz und erst recht von Eigentum und damit auch für die auf die Verschaffung des Eigentums gerichtete Auflassung darstellt (OLG München, NJW-RR 98, 142, 143; so wohl auch OLG Celle, NJW-RR 1998, 141, 142, vgl. auch Mümmler, JurBüro 1991, 767)).

    Die Gegenauffassung kommt aber zu dem widersinnigen Ergebnis, dass sie anstatt des für die Streitwertbestimmung maßgeblichen Interesses des Klägers, in Wirklichkeit nur das Interesse des Beklagten an seiner Gegenforderung berücksichtigt (so wohl auch OLG Celle, NJW-RR 1998, 141 ).

  • OLG Nürnberg, 22.03.1995 - 13 W 605/95

    Streitwert der Klage auf Auflassung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Jena, 30.07.1998 - 7 W 217/98
    Es entspricht herrschender Auffassung, dass der Streitwert einer Klage, die auf Auflassung eines Grundstückes gerichtet ist, gem. § 6 ZPO nach dessen objektiven Verkehrswert zu bemessen ist (OLG München NJW-RR 1998, 142 m.w.N.; OLGR 1994, 264; OLG Nürnberg, MDR 1995, 966 ; OLG Frankfurt, JurBüro 1973, 51 ;.;… Baumbach/Hartmann, 56. Aufl., § 6 ZPO Rdn. 2).

    Will der Kläger den Streitwert gering halten, so bleibt es ihm unbenommen, eine gerichtliche Klärung über eventuelle Gegenansprüche durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage herbeizuführen (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1995, 966 , OLG Celle, MDR 1977, 672).

  • OLG Frankfurt, 11.10.1995 - 23 W 14/95
    Auszug aus OLG Jena, 30.07.1998 - 7 W 217/98
    Soweit die Gegenmeinung (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1998, 141 ; OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1996, 636 ;… vgl. hierzu auch Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 315 m.w.N. Zöller/Schneider, ZPO , 20. Aufl., § 3 Rdn. 16 und § 6 Rdn. 1 m.w.N.) diesen Grundsatz dann durchbrechen will, wenn bei einem hohem Sachwert des betroffenen Grundbesitzes der Streit tatsächlich lediglich um eine minimale Gegenforderung des Verkäufers geführt wird, weil Billigkeitsüberlegungen für die Festsetzung des geringeren Gegenanspruches nach § 3 ZPO sprechen, widerspricht dem bereits, dass § 6 ZPO gegenüber § 3 ZPO die speziellere Vorschrift für die Bewertung von Besitz und erst recht von Eigentum und damit auch für die auf die Verschaffung des Eigentums gerichtete Auflassung darstellt (OLG München, NJW-RR 98, 142, 143; so wohl auch OLG Celle, NJW-RR 1998, 141, 142, vgl. auch Mümmler, JurBüro 1991, 767)).
  • OLG Celle, 04.02.1977 - 15 W 1/77

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Gegenforderung

    Auszug aus OLG Jena, 30.07.1998 - 7 W 217/98
    Will der Kläger den Streitwert gering halten, so bleibt es ihm unbenommen, eine gerichtliche Klärung über eventuelle Gegenansprüche durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage herbeizuführen (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1995, 966 , OLG Celle, MDR 1977, 672).
  • OLG Frankfurt, 04.10.1972 - 20 W 517/72

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Umschreibung des Eigentums

    Auszug aus OLG Jena, 30.07.1998 - 7 W 217/98
    Es entspricht herrschender Auffassung, dass der Streitwert einer Klage, die auf Auflassung eines Grundstückes gerichtet ist, gem. § 6 ZPO nach dessen objektiven Verkehrswert zu bemessen ist (OLG München NJW-RR 1998, 142 m.w.N.; OLGR 1994, 264; OLG Nürnberg, MDR 1995, 966 ; OLG Frankfurt, JurBüro 1973, 51 ;.;… Baumbach/Hartmann, 56. Aufl., § 6 ZPO Rdn. 2).
  • OLG Celle, 02.11.2011 - 14 U 52/11

    Berechnung der Kosten der Mangelbeseitigung durch einen Besteller gegenüber einem …

    Rn. 65 Andere Oberlandesgerichte vertreten entweder die Position, der Streitwert bestimme sich anhand des vollen objektiven Verkehrswertes, oder, dass allein der noch ausstehende Restkaufpreis maßgeblich sei (für den objektiven Verkehrswert : OLG Köln, Beschl. v. 20.09.2004 - 19 U 214; OLG Hamm, Beschl. v. 16.07.2002 - 21 W 1/02; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.01.2002 - 2 W 3/02; OLG München, Beschl. v. 10.03.1997 - 28 W 2542/96; OLG Jena, Beschl. v. 30.07.1998 - 7 W 217/98; für denRestkaufpreis : OLG Nürnberg, Beschl. v. 08.12.2010 - 2 W 2145/10; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.09.2009 - 8 W 392/09; KG, Beschl. v. 23.08.2002 -12 W 202/02; OLG Schleswig, Beschl. v. 09.11.2004 - 4 W 70/04; OLG Frankfurt, Beschl. v. 11.10.1995 - 23 W 14/95; OLG Köln, Beschl. v. 08.10.2003 - 19 W 52/03; OLG Stuttgart, Beschl. v. 21.01.2004 - 12 W 14/04).
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