Rechtsprechung
| OLG Rostock, 08.03.2005 - 7 W 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZSEG § 3 Abs. 1; ; ZSEG § 3 Abs. 2; ; ZSEG § 16 Abs. 2; ; ZSEG § 16 Abs. 5; ; JVEG § 25
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung der Sachverständigenvergütung für Erstellung eines Gutachtens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ermittlung des zeitlichen Aufwands für ein erstelltes Gutachten; Messbarkeit des entschädigungsfähigen Umfangs der Leistung eines Sachverständigen bei der Ausarbeitung eines Gutachtens anhand der Seitenzahl des Gutachtens
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 10 W 130/94
Auszug aus OLG Rostock, 08.03.2005 - 7 W 22/05
Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedankliche Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl zu den nach § 3 Abs. 1 ZSEG entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören (OLG Düsseldorf, JurBüro 1995, 488).
- OLG Saarbrücken, 08.08.2022 - 4 W 12/22
Auch die gedankliche Vorbereitung des Gutachtens ist zu vergüten!
Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedanklich Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.07.2007 - 1 BvR 55/07; BGH, Beschl. v. 16.12.2003 - X ZR 206/98, GRUR 2004, 446 - 447, betreffend die eingehende Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Lehre durch einen technischen Sachverständigen; BGH, Beschl. v. 07.11.2006 - X ZR 65/03, GRUR 2007, 264 m. w. N.; OLG Rostock, Beschl. v. 08.03.2005 - 7 W 22/05, OLGR Rostock 2005, 565 - 566; KG, Beschl. v. 25.03.2003 - 1 W 568/01, KGR Berlin 2005, 567 - 570; LG Dortmund, Beschl. v. 08.12.2016 - 9 T 631/16, DS 2017, 230 - 231 m. w. N.). - LG Dortmund, 08.12.2016 - 9 T 631/16
Zeitaufwand lässt sich nicht allein aus Seitenzahl des Gutachtens ableiten!
Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedankliche Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören ( OLG Rostock OLGR 2005, 565; KG Berlin KGR 2005, 567; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 488 ). - OLG Dresden, 23.11.2025 - 4 W 378/25
Erfolglose Beschwerden wegen korrekter Berechung der Sachverständigerkosten; …
Der schriftlichen Fixierung der gutachterlichen Stellungnahme gehen nämlich gedankliche Vorarbeiten voraus, die in der Regel keinen Niederschlag in der Stellungnahme finden, gleichwohl aber zu den entschädigungsfähigen Leistungen des Sachverständigen gehören (LG Dortmund, a.a.O., OLG Rostock OLGR 2005, 565; KG Berlin KGR 2005, 567; OLG Düsseldorf JurBüro 1995, 488).
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