Rechtsprechung
| KG, 30.06.2025 - 7 W 3/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 85 Abs 2 ZPO, § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 920 Abs 2 ZPO, § 935 ZPO, § 936 ZPO
Einstweiliges Verfügungsverfahren um die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91a Abs. 1 S. 1; ZPO § 936
Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen der Inanspruchnahme von Gewährleistungsbürgschaften - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Besicherter Anspruch besteht nicht: Bürgschaft auf erstes Anfordern wertlos!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen der Inanspruchnahme von Gewährleistungsbürgschaften
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bürgschaft auf erstes Anfordern wird "gezogen": Kann der Auftragnehmer die Zahlung verhindern? (IBR 2025, 583)
Verfahrensgang
- LG Berlin II, 21.01.2025 - 19 O 295/24
- LG Berlin, 21.01.2025 - 19 O 295/24
- KG, 30.06.2025 - 7 W 3/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.04.2018 - VII ZR 139/17
Internationale Zuständigkeit: Überprüfung der Behauptung einer bestimmten Form …
Auszug aus KG, 30.06.2025 - 7 W 3/25
Rn. 17 Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2018 - VII ZR 139/17 -, Rn. 34, juris m.w.N.), die an die Annahme, eine Behauptung sei willkürlich "ins Blaue hinein" erfolgt, strenge Anforderungen stellt, ist die darlegungsbelastete Partei grundsätzlich nicht daran gehindert, Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse hat, die sie aber nach Lage der Dinge für wahrscheinlich hält. - BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …
Auszug aus KG, 30.06.2025 - 7 W 3/25
Rn. 18 Dies zugrunde gelegt hat die Verfügungsklägerin nach dem - im einstweiligen Verfügungsverfahren maßgeblichen Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03 -, juris, Rn. 8) - nicht glaubhaft gemacht, dass die aufschiebende Bedingung nach Ziff. 1.3 (Anlage A2) nicht eingetreten ist. - BGH, 16.04.2025 - VII ZR 236/23
Vergütungsanspruch bei Kündigung des Vertrags wegen Nichtleistung einer …
Auszug aus KG, 30.06.2025 - 7 W 3/25
Rn. 36 d.h. für die Zukunft (vgl. BGH, Urteil vom 16.04.2025 - VII ZR 236/23 -, Rn. 23, juris) und führen damit nicht zum Wegfall der ursprünglichen Vertragsgrundlage, hier der Sicherungsabrede.
- OLG München, 16.09.2021 - 29 U 3437/21
Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag
Auszug aus KG, 30.06.2025 - 7 W 3/25
Daher sind Fristverlängerungs- oder Terminverlegungsanträge in der Regel als dringlichkeitsschädlich anzusehen, wenn sie vom noch ungesicherten Antragsteller gestellt werden (vgl. OLG München, Beschluss vom 16.09.2021 - 29 U 3437/21 Kart -, Rn. 7, juris). - BGH, 28.06.2007 - VII ZR 199/06
Berufung des Bürgen auf erstes Anfordern auf die fehlende Prüfbarkeit der …
Auszug aus KG, 30.06.2025 - 7 W 3/25
In einem solchen Fall handelt der Sicherungsgläubiger rechtsmissbräuchlich gegenüber dem Sicherungsschuldner, sodass dieser aus dem zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnis einen Anspruch gegen den Gläubiger hat, die Durchsetzung der Bürgschaft zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2007 - VII ZR 199/06 -, Rn. 17, juris). - KG, 30.03.2021 - 21 W 4/21
Einstweilige Verfügung gegen die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus KG, 30.06.2025 - 7 W 3/25
Ist die Berechtigung der Inanspruchnahme des Bürgen zwischen den Parteien streitig, ist sie deshalb grundsätzlich erst nach der Zahlung zu klären (vgl. KG, Urteil vom 30.03.2021 - 21 W 4/21 -, Rn. 13 , juris).
- KG, 12.01.2026 - 2 U 74/25
Einstweiliger Rechtsschutz: Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes
Das hierin liegende Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten ist der Verfügungsklägerin auch im Hinblick auf die hieraus resultierende Rechtsfolge einer Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen (Senat…, Beschluss vom 23. September 2025 - 2 U 52/25 , NZG 2025, 1672 Rn. 18 ; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 3. November 2025 - 3 U 97/25, juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 30. Juni 2025 - 7 W 3/25 , BauR 2025, 1858 ).
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