Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.06.2023 - 7 W 57/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
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Neuwahl des Vorstands eines Vereins; Ermächtigung von Vereinsmitgliedern zur Durchführung von Vorstandsneuwahlen durch das Amtsgericht; Zulässigkeit der Anfechtung einer Ermächtigung gemäß § 37 Abs. 2 S. 1 BGB durch ein Vereinsmitglied
Kurzfassungen/Presse
- abbe-institut.de (Leitsatz)
Anfechtung einer Ermächtigung nach § 37 II 1 BGB
Papierfundstellen
- ZIP 2024, 891
- SpuRt 2023, 402
- NZG 2023, 1575
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 05.11.2024 - 7 U 41/23
Starkoch - Zulässigkeit identifizierender Verdachtsberichterstattung über …
Die einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Hamburg vom 3. Juli 2023, Az. 324 O 209/23, und die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 27. Juli 2023, Az. 7 W 57/23, werden mit folgendem Inhalt bestätigt:.Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers hat der Senat am 27. Juli 2023 die einstweilige Verfügung in einem weiteren Punkt erlassen (Aktenzeichen 7 W 57/23).
Rn. 5 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. August 2023 ( 324 O 209/23 ), insofern aufzuheben, als damit die Ziffern 7, 16, 20, 27, 31, 32, 34 der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 3. Juli 2023 sowie die Ziffer 22 der einstweiligen Verfügung des Senats vom 27. Juli 2023 (7 W 57/23) bestätigt wurden, die einstweiligen Verfügungen insoweit aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag insoweit zurückzuweisen.
Rn. 11 Wegen der Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, den Beschluss des Landgerichts vom 3. Juli 2023, den Beschluss des Senats vom 27. Juli 2023 (Az. 7 W 57/23), die angefochtene Entscheidung, die Protokolle der mündlichen Verhandlungen und die Ausführungen unten unter II. Bezug genommen.
Insoweit wird auf die Ausführungen in dem Beschluss des Senats vom 27. Juli 2023 (Aktenzeichen 7 W 57/23) Bezug genommen.
- LG Hamburg, 18.08.2023 - 324 O 209/23
Rechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung
Der 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat zum Az. 7 W 57/23 führte in seinem Beschluss vom 27.07.2023 hierzu ausgeführt:.
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