Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 7 W 58/22 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 7 W 58/22
- OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 7 W 58/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 30.10.2019 - 3 Wx 191/18
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 7 W 58/22
Nach Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 34 FamFG) verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Antragstellers (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Zivilsenat, Beschluss vom 30.10.2019 - I-3 Wx 191/18, juris).
- OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 19 W 3/23
Würdigung einer afghanischen Tazkira im Personenstandsverfahren
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn weitere Urkunden vorliegen oder sonstige Tatsachen bekannt sind, die Zweifel an der Richtigkeit der durch den Pass dokumentierten Identität rechtfertigen können (Anschluss an OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2023 - 7 W 58/22, juris, Rn. 25).An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (…BGH NJW 2017, 3152 - juris, Rn. 12; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2023, 7 W 58/22 - juris, Rn. 16).
Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn weitere Urkunden vorliegen oder sonstige Tatsachen bekannt sind, die Zweifel an der Richtigkeit der durch den Pass dokumentierten Identität rechtfertigen können (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2023, 7 W 58/22 - juris, Rn. 25).
- OLG Karlsruhe, 04.09.2024 - 19 W 28/24
Voraussetzungen der Streichung einschränkender Vermerke in der Geburtsurkunde
Ohne ihn wäre eine Beurkundung nicht möglich, da bei fehlenden Nachweisen eine Zurückstellung der Beurkundung gemäß § 7 PStV geboten wäre (OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2023 - 7 W 58/22, juris-Rn. 19). - AG Nürnberg, 10.05.2024 - III 93/23
Personenstandsregister, Berichtigung, Geburteneintrag, Identitätsnachweis, …
Der erläuternde Zusatz dient allein dazu, den Geburtseintrag zügig abschließen zu können, auch wenn einzutragende Umstände nicht mit den dafür vorgesehenen Urkunden nachgewiesen werden können (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 20.04.2023 - 7 W 58/22 -, juris Rn. 19; Hanseatisches OLG Bremen…, Beschluss vom 24.03.2023 - 1 W 23 -, juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 7 W 58/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusatz "Identität nicht nachgewiesen" im Geburtenregistereintrag bezüglich des Familiennamens des Vaters; Beschwerdeverfahren bezüglich eines Eintrags im Geburtenregister; Feststellung der Identität des Kindesvaters; Beweiswert einer ausländischen Geburtsurkunde
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zusatz "Identität nicht nachgewiesen" im Geburtenregistereintrag bezüglich des Familiennamens des Vaters; Beschwerdeverfahren bezüglich eines Eintrags im Geburtenregister; Feststellung der Identität des Kindesvaters; Beweiswert einer ausländischen Geburtsurkunde
Verfahrensgang
- OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 7 W 58/22
- OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 7 W 58/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 30.10.2019 - 3 Wx 191/18
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 7 W 58/22
Nach Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 34 FamFG ) verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Antragstellers (vgl. OLG Düsseldorf, 3. Zivilsenat, Beschluss vom 30.10.2019 - I-3 Wx 191/18, juris).
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