Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.02.2013 - 7 W 72/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
HGB § 14; GmbHG § 40 Abs. 1, 2, § 78
Pflicht des Geschäftsführers zur Einreichung der geänderten Gesellschafterliste bei Eintritt der auflösenden Bedingung für die Übertragung eines Geschäftsanteils - zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Pflicht des Geschäftsführers zur Einreichung der geänderten Gesellschafterliste bei Eintritt der auflösenden Bedingung für die Übertragung eines Geschäftsanteils
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufnahme in eine Gesellschafterliste mit einem Geschäftsanteil und Einreichung der geänderten Liste bei dem Handelsregister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
GmbHG § 40
Bedingung, Geschäftsführer, Gesellschaft, Gesellschafterliste, Gesellschaftsrecht, Handelsregister/Registergericht, Notar - mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Abtretung von GmbH-Anteilen: Pflicht zur Einreichung der Gesellschafterliste
- haufe.de (Kurzinformation)
Wer muss eine aktuelle Gesellschafterliste einreichen?
- fgvw.de (Kurzinformation)
Geschäftsführer oder Notar - zur Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Pflicht des GmbH-Geschäftsführers zur Einreichung der Gesellschafterliste
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 10.08.2012 - 6 O 90/11
- OLG Brandenburg, 12.02.2013 - 7 W 72/12
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1073
- MDR 2013, 474
- NZG 2013, 507
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 08.11.2022 - II ZR 91/21
Anspruch eines GmbH-Gesellschafters auf Unterlassung der Einrichtung einer …
Rn. 16 Nach anderer Ansicht besteht bereits der Anspruch auf Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste allein gegenüber dem Geschäftsführer (OLG Brandenburg, NZG 2013, 507, 508; KG, ZIP 2016, 1166 f.; Hasselmann, NZG 2009, 486, 489; Preuss, ZGR 2008, 676, 679; gegen jeden Erfüllungsanspruch: Bednarz, BB 2008, 1854, 1857), was entsprechend auch für den diesbezüglichen Unterlassungsanspruch zu gelten hätte.Dieser sekundärrechtliche Schadensersatzanspruch der Gesellschafter lässt aber nicht den Schluss zu, dass der Gesetzgeber damit unausgesprochen auch von einem unmittelbaren primärrechtlichen Erfüllungsanspruch des Gesellschafters gegen den Geschäftsführer auf Einreichung und Führung einer Gesellschafterliste entsprechend § 40 Abs. 1 GmbHG ausgegangen ist (so aber wohl OLG Brandenburg, NZG 2013, 507, 508).
- OLG Brandenburg, 29.06.2022 - 4 U 214/21
Nichtigkeit von Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung Beschluss zur …
Daran ändert die in § 40 Abs. 1 GmbHG vorgesehene Pflicht des Geschäftsführers zur unverzüglichen Einreichung einer aktuellen Gesellschafterliste und deren höchstpersönlicher Charakter nichts (a. A. OLG Brandenburg, 7. Zivilsenat, Beschluss vom 12.02.2013 - 7 W 72/12 - Rn 12). - KG, 10.07.2019 - 2 W 16/19
GmbH: Leistungsklage gegen die Gesellschaft auf Einreichung einer korrigierten …
Rn. 10 Soweit demgegenüber im Hinblick auf den Wortlaut von § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG teilweise vertreten wurde, die Klage sei gegen den Geschäftsführer persönlich zu richten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Februar 2013 - 7 W 72/12, juris Rn. 12) vermag dies nicht zu überzeugen (OLG Jena…, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 U 678/12, juris Rn. 49 f.;… Gehrlein/Born/Simon/Winter, a. a. O., § 40 Rn. 45).
- KG, 12.06.2018 - 22 W 15/18
Handelsregistersache: Prüfungspflicht des Registergerichts bei Einreichung einer …
- OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 6 W 26/19
Anspruch auf Einreichung einer korrigierten Gesellschafterliste zum …
Rn. 23 - 7 W 72/12). - OLG München, 30.03.2022 - 7 U 5926/21
Eintritt und Ausscheiden eines unter Betreuung stehenden Gesellschafters
Diese ausdrückliche Beauftragung des Notars mit der Aktualisierung der Gesellschafterliste in Abschnitt V Nr. 4 des Schenkungsvertrages vom 05.12.2008 unterscheidet den streitgegenständlichen Fall auch vom Sachverhalt, der dem Beschluss des OLG Brandenburg vom 12.02.2013 - 7 W 72/12 zugrunde lag, wo ausdrücklich eine gesonderte Beauftragung des Notars verneint wurde (…OLG Brandenburg, aaO, Rdnr. 11;… auch in der Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/6140, S. 44 rechte Spalte, die eine Pflicht des Notars zur Überwachung des Eintritts einer, allerdings nicht aufschiebenden, sondern auflösenden, Bedingung verneint, wird offensichtlich nicht von einer Beauftragung des Notars ausgegangen). - OLG München, 30.03.2022 - 7 U 6050/21
Widerspruch gegen Eintragung in die Gesellschafterliste
Diese ausdrückliche Beauftragung des Notars mit der Aktualisierung der Gesellschafterliste in Abschnitt V Nr. 4 des Schenkungsvertrages vom 05.12.2008 unterscheidet den streitgegenständlichen Fall auch vom Sachverhalt, der dem Beschluss des OLG Brandenburg vom 12.02.2013 - 7 W 72/12 zugrunde lag, wo ausdrücklich eine gesonderte Beauftragung des Notars verneint wurde (…OLG Brandenburg, aaO, Rdnr. 11;… auch in der Gesetzesbegründung, BT-Drs. 16/6140, S. 44 rechte Spalte, die eine Pflicht des Notars zur Überwachung des Eintritts einer, allerdings nicht aufschiebenden, sondern auflösenden, Bedingung verneint, wird offensichtlich nicht von einer Beauftragung des Notars ausgegangen). - LG Potsdam, 03.01.2022 - 51 O 7/21 Dabei handelt es sich um eine höchstpersönliche Verpflichtung, die eine Vertretung nicht zulässt (vgl. BbgOLG Beschluss vom 12.02.2013, Az. 7 W 72/12, NZG 2013, 507, 508; ThürOLG Beschluss vom 05.07.2011, Az. 6 W 82/11, NZG 2011, 909, 910;… Heidinger in MüKoGmbHG, 3. Auflage 2019, § 40 Rn. 176;… Servatius in Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Auflage 2019, § 40 Rn. 35;… Heilmeier in BeckOK, 49. Edition Stand 01.08.2021, § 40 GmbHG Rn. 141).
- OLG Jena, 09.10.2013 - 2 U 678/12 Dass nach § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbH-Gesetz die Geschäftsführer der Gesellschaft verpflichtet sind, unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene Liste zum Handelsregister einzureichen, ändert nichts daran, dass für die Klage des Gesellschafters auf korrekte Aufnahme in die Liste die Gesellschaft die richtige Passivpartei ist, weil ein Rechtsverhältnis des Gesellschafters zu ihr in Frage steht (…Baumbach/Hueck-Zöllner/Noack, a. a. O., § 40 GmbHG, Rn. 84; OLG München…, Urteil vom 29.07.2010, 23 U 1997/10, zitiert nach juris, Rn. 5, m. w. N.;… Roth-Altmeppen, GmbHG, 7. A., § 40 GmbHG, Rn. 12;… Lutter-Hommelhoff-Bayer, GmbHG, 18. A., § 40 GmbHG, Rn. 18; a. A. Brandenburgische Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.02.2013, 7 W 72/12, zitiert nach juris, Rn. 12).
- OLG Brandenburg, 20.07.2021 - 7 W 67/21
Einreichung einer Gesellschafterliste zum Handelsregister; Besorgnis eines …
Er kann den Geschäftsführer (so der Senat, NZG 2013, 507 ) oder die Gesellschaft (…so die abw. Auff. d. 6. ZS, DB 2019, 2684 , Rdnr. 21) auf die Erfüllung ihrer Einreichenspflicht und auf die Wahrnehmung der Verfahrensrechte im Aufnahmeverfahren in Anspruch nehmen (…vgl. MüKo- GmbHG -Heidinger, § 16 Rdnr. 42).
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