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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 29.11.2023 - 7 W 94/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,37373
OLG Hamburg, 29.11.2023 - 7 W 94/23 (https://dejure.org/2023,37373)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.11.2023 - 7 W 94/23 (https://dejure.org/2023,37373)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. November 2023 - 7 W 94/23 (https://dejure.org/2023,37373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 32 ZPO, § 269 Abs 3 S 2 ZPO, § 269 Abs 3 S 3 ZPO, § 281 Abs 1 S 1 ZPO
    Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme bei vormaliger Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts

  • RA Kotz

    Kostentragungspflicht nach Klagerücknahme bei Anrufung des örtlich unzuständigen Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zum Tragen der Prozesskosten nach Klagerücknahme

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zum Tragen der Prozesskosten nach Klagerücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Örtlich unzuständiges Gericht angerufen: Kostentragung nach Klagerücknahme?

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zum Tragen der Prozesskosten nach Klagerücknahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 613
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.2014 - V ZR 115/13

    Erledigung der Hauptsache: Besitzverlust aufgrund der Zwangsvollstreckung eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2023 - 7 W 94/23
    Der III. und der XII. Zivilsenat haben sich dagegen in ihren Entscheidungen mit der Frage befasst, welche Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, wenn nur die Klagepartei den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt und die Beklagtenseite sich dieser Erklärung nicht angeschlossen hat; Maßstab für diese Entscheidung ist nach ständiger Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 14.3.2014, Az. V ZR 115/13, NJW 2014, S. 2199 f. m.w.N.) die Frage, ob die für erledigt erklärte Klage bis zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet gewesen ist.
  • BGH, 17.12.2020 - I ZB 38/20

    Zur Frage der Anwendbarkeit des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO aufgrund des …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2023 - 7 W 94/23
    Rn. 8 Die Frage, welcher dieser unterschiedlichen Maßstäbe nun im Fall des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO anzuwenden sei, hat nunmehr der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2020 (Az. I ZB 38/20, NJW 2021, S. 941 ff, 943) höchstrichterlich geklärt.
  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 16/18

    Stellen zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses bereits einen zulässigen und …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2023 - 7 W 94/23
    Andererseits hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 7. November 2019 (Az. III ZR 16/18, NJW-RR 2020, S. 125 ff.) im Anschluss an einen Beschluss des XII. Zivilsenats vom 22. Mai 2019 (NJW 2019, S. 2544 ff., ergangen auf eine Anfrage des III. Zivilsenats in der Sache III ZR 16/18) ausgeführt, dass bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses die Erledigung der Hauptsache nur dann festgestellt werden könne, wenn die Klage bis zu dessen Eintritt in allen Punkten zulässig und begründet war oder, wenn das der Zulässigkeit entgegenstehende Hindernis allein in der fehlenden örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gelegen hat, die Klägerseite jedenfalls einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat.
  • BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2023 - 7 W 94/23
    Die Parteien streiten über die Kostentragungspflicht nach dieser Bestimmung unter Vergleich der hier gegebenen Situation mit der bei Erledigung des Rechtsstreits und unter Heranziehung einander scheinbar widersprechender Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die sich jeweils mit den Folgen einer Erledigung des Rechtsstreits nach Erhebung der Klage bei einem örtlich unzuständigen Gericht befasst haben: Einerseits hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 18. März 2010 (Az. I ZB 37/09, GRUR 2010, S. 1037 f.) ausgeführt, dass nach Erledigung des Rechtsstreits der Umstand, dass die Klage bei einem örtlich unzuständigen Gericht erhoben worden ist, es nicht ausschließe, ihn bei der nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung unberücksichtigt zu lassen, weil unterstellt werden könne, dass bei streitiger Fortsetzung des Rechtsstreits die Klägerseite einen Verweisungsantrag nach § 281 ZPO gestellt hätte und der Zulässigkeitsmangel nach Verweisung ohne Weiteres geheilt worden wäre.
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2023 - 7 W 94/23
    Das sind alle Orte, an denen die Täter - hier der Urheber der angegriffenen Äußerung und die Beklagte als deren Verbreiterin - gehandelt haben oder an denen der Taterfolg eingetreten ist (BGH, Urt. v. 25.11.1993, Az. IX ZR 32/93, NJW 1994, S. 1413 ff., 1414).
  • BGH, 22.05.2019 - III ZR 16/18

    Einseitige Hauptsacheerledigungserklärung: Behandlung eines Feststellungsantrags …

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.11.2023 - 7 W 94/23
    Andererseits hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 7. November 2019 (…Az. III ZR 16/18, NJW-RR 2020, S. 125 ff.) im Anschluss an einen Beschluss des XII. Zivilsenats vom 22. Mai 2019 (NJW 2019, S. 2544 ff., ergangen auf eine Anfrage des III. Zivilsenats in der Sache III ZR 16/18) ausgeführt, dass bei Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses die Erledigung der Hauptsache nur dann festgestellt werden könne, wenn die Klage bis zu dessen Eintritt in allen Punkten zulässig und begründet war oder, wenn das der Zulässigkeit entgegenstehende Hindernis allein in der fehlenden örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gelegen hat, die Klägerseite jedenfalls einen zulässigen und begründeten Antrag auf Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht gestellt hat.
  • OLG Hamburg, 03.03.2026 - 7 W 26/26

    Örtliche Zuständigkeit bei behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch …

    Eine Einschränkung der grundsätzlich bundesweit gegebenen Zuständigkeit kommt nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Veröffentlichung auf einen örtlich begrenzten Adressatenkreis bezieht oder sonst einen lokalen oder regionalen Bezug aufweist ( OLG Hamburg, Beschluss vom 29.11.2023, 7 W 94/23 , NJW-RR 2024, 613 ).
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