Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 24.06.2016 - 7 WF 47/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hamburg
Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren: Absetzbarkeit freiwilliger Unterhaltsleistungen
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Zwangsvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des sozialen, nicht biologischen Vaters bei der Berechnung des für die Prozesskosten einzusetzenden Einkommens
- rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 5
Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des sozialen, nicht biologischen Vaters bei der Berechnung des für die Prozesskosten einzusetzenden Einkommens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des sozialen, nicht biologischen Vaters bei der Berechnung des für die Prozesskosten einzusetzenden Einkommens
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 03.05.2016 - 278 F 130/16
- AG Hamburg, 08.06.2016 - 278 F 130/16
- OLG Hamburg, 24.06.2016 - 7 WF 47/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1031
- MDR 2016, 1166
- FamRZ 2016, 1952
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 03.06.1996 - 5 WF 59/96
Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.2016 - 7 WF 47/16
Zu den Beträgen, die nach § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ZPO weiter vom Einkommen abzusetzen sind, gehören indessen auch Unterhaltsleistungen, die aufgrund einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht erbracht werden (OLG Bremen, Beschl. v. 3.6. 1996, Az. 5 WF 59/96, FamRZ 1997, S. 298 f.;… Fischer in Musielak / Voit, ZPO, 13. Aufl., § 115 Rdnr. 30).
- LAG Hamm, 16.09.2018 - 5 Ta 11/18
Berechnung des für die Prozessführung einzusetzenden Einkommens bei Zusammenleben …
Dasselbe muss gelten, wenn ein Antragsteller mit einer Person zusammenlebt, die lediglich deshalb keine Sozialleistungen erhält, da sie sich das Vorhandensein des Einkommens des Lebenspartners im Rahmen einer nach § 7 Abs. 3 Ziff. 3 c) SGB II angenommenen Bedarfsgemeinschaft zurechnen lassen muss (ähnlich Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 7 WF 47/16 -, juris zur Leistung von Unterhalt an uneheliches Kind und dessen Mutter bei Führen einer Lebensgemeinschaft aufgrund einer sittlichen Pflicht; so auch schon Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 03. Juni 1996 - 5 WF 59/96 -, juris zum BSHG).
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