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| OLG Bamberg, 11.05.1995 - 7 WF 47/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Kostenentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gemünden/Main, 02.02.1995 - 13 F 37/94
- OLG Bamberg, 11.05.1995 - 7 WF 47/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 40
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93
Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft
Auszug aus OLG Bamberg, 11.05.1995 - 7 WF 47/95
Der Senat hat auch nicht zu entscheiden, wie ohne Klagerücknahme bei Zulässigkeit einer Stufenklage analog § 254 ZPO die Klägerin ohne Kostennachteile prozessual hätte verfahren können (siehe dazu auch BGH NJW 1994, 2895 f.). - BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag …
Auszug aus OLG Bamberg, 11.05.1995 - 7 WF 47/95
In letzterem Fall wären die beiden Ansprüche zwar ihrem Zweck nach miteinander verknüpft, weil sich erst nach Erteilung der Auskunft ergibt, ob der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung begründet ist; dennoch bleiben beide Ansprüche prozessual selbständig (BGH NJW 1994, 1295 f. [BGH 08.12.1993 - 3 StR 446/93] ).
- OLG Rostock, 03.04.2013 - 3 U 109/12
Zulässigkeit der Berufung: Bemessung des Gegenstandswertes eines in der zweiten …
Rn. 17 Während die einen dies allerdings dadurch zu erreichen versuchen, dass sie unter Zugrundelegung des vom Kläger erwarteten und in der dritten Stufe geltend gemachten Leistungsanspruches einen im Verhältnis zu dem in der erste Stufen verfolgten Auskunftsanspruchs geringeren Bruchteil annehmen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 12.05.1976, 2 U 63/76, Rpfl. 1977, 115; wohl auch OLG Bamberg, Beschl. v. 11.05.1995, 7 WF 47/95, FamRZ 1997, 40), halten andere als Schätzungsgrundlage allein den Mehrbetrag, den der Kläger durch den sanktionierten Zwang zur wahrheitsgemäßen Auskunft zu erlangen hofft, für maßgebend, von dem dann ein dem Auskunftsverlangen auf der ersten Stufe entsprechender Bruchteil zu bilden ist (…vgl. BGH a. a. O.;… OLG Bremen a. a. O.;… Schneider/Onderka a. a. O., Rn. 1876, 1877, 1881;… Schneider/Kurpat a. a. O., Rn. 5077, 5078, 5108, 5109; wohl auch OLG Bamberg, Beschl. v. 23.02.1972, 5 W 14/72, JurBüro 1972, 1091;… Anders/Gehle a. a. O.). - OLG Brandenburg, 23.01.2002 - 9 WF 214/01
Streitwert der Stufenklage
Der ebenfalls vertretenen Auffassung, der Wert der Stufenklage richte sich nach der Auskunftsstufe, wenn es nach der Auskunftserteilung nicht mehr zur Bezifferung komme (OLG Bamberg FamRZ 1997, 40; OLG Stuttgart FamRZ 1990, 652) vermag der Senat nicht zu folgen. - LG München I, 12.06.2024 - 20 S 8003/23
Beschwer bei eidesstattlicher Versicherung nach DSGVO-Auskunft
Rn. 24 Dabei geht die Kammer zunächst davon aus, dass der Wert des Antrags auf Abgabe einer Versicherung an Eides Statt in der Regel geringer anzusetzen ist als der Wert der Auskunftsklage (siehe Bacher: in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 51. Auflage, § 254 ZPO, Rdnr. 32.2.: Einige Gerichte ziehen dazu einen Bruchteil des Wertes des Auskunftsantrages heran (OLG Bamberg, BeckRS 1995, 31147416; OLG Köln Rpfleger 1977, 115; OLG Stuttgart BeckRS 2008, 21966), andere Gerichte einen Bruchteil des Wertes der Mehrleistungen, die sich der Gläubiger von der Abgabe der Versicherung an Eides Statt verspricht (OLG Rostock NJW-RR 2013, 1015;… OLG Bremen 2000, 16566 Rn. 7;… vgl. BGH BeckRS 1964, 31183470) (siehe Bacher: in BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 51. Auflage, § 254 ZPO, Rdnr. 32.2.). - OLG Dresden, 15.07.1997 - 10 WF 198/97
Streitwert bei Stufenklage
Der ebenfalls vertretenen Auffassung, der Wert der Stufenklage richte sich nach der Auskunftsstufe, wenn es nach Auskunftserteilung nicht mehr zur Bezifferung komme (OLG Bamberg, FamRZ 1997, 40 ; OLG Stuttgart, FamRZ 1990, 652; OLG Frankfurt, JurBÜro 1987, 878), vermag der Senat nicht zu folgen. - OLG Zweibrücken, 28.01.2000 - 5 WF 11/00
Streitwert des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage
Zu berücksichtigen ist dabei auch, ob ein solcher Anspruch nach den festgestellten Verhältnissen überhaupt oder allenfalls in geringer Höhe in Betracht kommt; das Interesse des die Auskunft begehrenden Klägers ist dann unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten entsprechend geringer zu bewerten (…vgl. BGH, aaO m.w.N.;… KG, aaO m.w.N.; siehe auch OLG Hamm, FamRZ 1998, 1308 ; OLG Bamberg, FamRZ 1997, 40 ).
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