Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung durch Zuwendungen Dritter begründeter Versorgungsanrechte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines Verfahrens auf Abänderung eines Ehescheidungsurteils ; Korrektur der Entscheidung über denöffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich
Verfahrensgang
- AG Westerburg, 16.04.2004 - 41 F 80/04
- OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 1255
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 133/85
Rentenversicherung - Anwartschaft - Ausgleich - Ehe - Trennungszeit
Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
Dies gilt auch dann, wenn die verwendeten Geldmittel zweckgebunden zugewendet worden sind (Anschluss BGH, 8. Oktober 1986, IVb ZB 133/85, FamRZ 1987, 48).Jedoch setzt dies voraus, dass der Dritte Beiträge direkt an den Versicherungsträger geleistet hat oder die Zuwendung in einer Weise erbracht hat, die wirtschaftlich einer Direktleistung von Beiträgen an den Versicherungsträger gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1983, 262 f; 1984, 570 ff; 1987, 48 f).
- OLG Bamberg, 21.09.1987 - 7 UF 43/87
Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
Wurde eine unentgeltliche Zuwendung eines Dritten (hier: der Mutter an die noch nicht verheiratete Tochter) bereits bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs durch Einstellung in das Anfangsvermögen als Schenkung berücksichtigt, scheidet eine nochmalige Privilegierung der gleichen Vermögenszuwendung im Rahmen des Versorgungsausgleichs nach § 1587 Abs. 1 Satz 2 BGB aus (Anschluss OLG Bamberg, 21. September 1987, 7 UF 43/87, FamRZ 1989, 509).Auch aus diesem Grund scheidet eine nochmalige Privilegierung der gleichen Vermögenszuwendung im Rahmen des Versorgungsausgleichs aus (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1989, 509 zum umgekehrten Fall, wonach eine beim Versorgungsausgleich unberücksichtigte Zuwendung nicht zusätzlich dem Anfangsvermögen des Zugewinnausgleichs zugerechnet werden kann).
- BGH, 29.02.1984 - IVb ZB 887/81
Einbeziehung von durch unentgeltliche Zuwendungen Dritter finanzierte …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
Jedoch setzt dies voraus, dass der Dritte Beiträge direkt an den Versicherungsträger geleistet hat oder die Zuwendung in einer Weise erbracht hat, die wirtschaftlich einer Direktleistung von Beiträgen an den Versicherungsträger gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1983, 262 f; 1984, 570 ff; 1987, 48 f).
- BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 910/80
Berücksichtigung von schenkweise von einem Dritten entrichteten freiwilligen …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
Jedoch setzt dies voraus, dass der Dritte Beiträge direkt an den Versicherungsträger geleistet hat oder die Zuwendung in einer Weise erbracht hat, die wirtschaftlich einer Direktleistung von Beiträgen an den Versicherungsträger gleichzustellen ist (BGH FamRZ 1983, 262 f; 1984, 570 ff; 1987, 48 f). - BGH, 03.03.1993 - XII ZB 93/91
Umfang der Korrektur im Abänderungsverfahren - Verfassungsmäßigkeit der …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950). - BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 80/86
Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950). - OLG MÜnchen, 16.11.1990 - 26 UF 1249/90
Beamtenähnliche Versorgung für Angestellte von Landeszentralbanken
Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950). - OLG Koblenz, 16.04.1987 - 15 UF 1419/86
Erneute gerichtliche Überprüfung einer rechtskräftigen Entscheidung über den …
Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2004 - 7 WF 623/04
Hierfür reicht es nach Abs. 1 Nr. 2 dieser Vorschrift - vorbehaltlich der Einschränkungen nach Abs. 2 - für eine Abänderung aus, wenn ein im Zeitpunkt des Erlasses der Abänderungsentscheidung ermittelter Wertunterschied von dem in der abzuändernden Entscheidung zugrunde gelegten Wertunterschied abweicht, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer fehlerhaften Wertermittlung der bereits im Erstverfahren bekannten Anwartschaften beruht oder darauf, dass ein Anrecht damals nicht bekannt oder versehentlich nicht einbezogen wurde (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. z.B. BGH FamRZ 1993, 796 m.w.N.; auch OLG München, FamRZ 1991, 576; BGH FamRZ 1989, 264; OLG Koblenz - 15. Zivilsenat - FamRZ 1987, 950).
- KG, 30.08.2023 - 16 UF 43/23
Versorgungsausgleich mit Auslandbezug: Internationale Zuständigkeit; Erwerb eines …
Dabei bleibt es auch dann, wenn die benutzten Geldmittel zweckgebunden zugewandt wurden (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 133/85, FamRZ 1987, 48 [Rz. 7, 8; noch zu § 1587 BGB a.F.]; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 7 WF 623/04, FamRZ 2005, 1255 [Rz. 3;… noch zu § 10a VAHRG a.F.] sowie Götsche in NomosKommentar BGB Familienrecht [4. Aufl. 2021], § 2 Rn. 40).
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