Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.06.2002 - 7 ZB 02.532 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 26.01.2015 - 22 ZB 14.1673
Eine vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - AGG - und der …
Gegenteiliges ergibt sich (…entgegen der Antragsbegründung im Schriftsatz vom 3.9.2014, S. 11/12, Nr. 2.a und Nr. 2.b) nicht schon daraus, dass die erkennende Kammer des Verwaltungsgerichts den Rechtsstreit nicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auf den Einzelrichter übertragen hat, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt zutreffend entschieden hat (z.B. B.v. 16.2.2009 - 12 ZB 07.2158 - juris Rn. 12 und B.v. 28.6.2002 - 7 ZB 02.532 - juris Rn. 6).Auch der - in der Antragsbegründung nach der Anzahl der Seiten bemessene - Begründungsaufwand eines Urteils (der vorliegend mit 11 Seiten Entscheidungsgründe nicht einmal ungewöhnlich hoch ist) rechtfertigt entgegen den Darlegungen des Klägers (…Schriftsatz vom 3.9.2014, S. 12, Buchst. c) nicht die Annahme besonderer rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeiten i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2002 - 7 ZB 02.532 - juris Rn. 6).
- OVG Thüringen, 14.02.2008 - 1 ZKO 537/05
Luftverkehrsrecht; Luftverkehrsrecht; Luftsicherheitsgebühr; …
Zum einen handelt es sich bei der Übertragungsmöglichkeit auf den Einzelrichter nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO um eine Sollvorschrift; ferner kann das erstinstanzliche Gericht die Frage des Vorliegens besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht mit bindender Wirkung für das Rechtsmittelgericht entscheiden; schließlich ist auch noch der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der besonderen Schwierigkeiten bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung ein anderer als bei der möglichen Entscheidung über die Übertragung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28. Juni 2002 - 7 ZB 02.532 - juris;… Happ in: Eyermann, VwGO, 12. Auflage, Rn. 31 zu § 124 m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 170/13
Wiederaufleben des Witwengeldes kein hergebrachter Grundsatz des …
Zum einen handelt es sich bei der Übertragungsmöglichkeit auf den Einzelrichter nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO um eine bloße Sollvorschrift; ferner kann das erstinstanzliche Gericht die Frage des Vorliegens besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht mit bindender Wirkung für das Rechtsmittelgericht entscheiden; schließlich ist auch der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der besonderen Schwierigkeiten der Rechtssache bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung ein anderer als bei der möglichen Entscheidung über die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.06.2002 - 7 ZB 02.532 -, Juris m.w.N.; Senatsbeschluss vom 04.10.2012 - 4 S 1082/12 -). - OVG Niedersachsen, 18.11.2013 - 1 LA 43/13
Funktionslosigkeit der Festsetzungen eines Bebauungsplans i.R.d. wirtschaftlichen …
Das erstinstanzliche Gericht kann die Frage des Vorliegens besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht mit bindender Wirkung für das Rechtsmittelgericht entscheiden; zudem ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der besonderen Schwierigkeiten bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung ein anderer als bei der möglichen Entscheidung über die Übertragung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28.6.2002 - 7 ZB 02.532 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 21.08.2012 - 2 A 492/11
Prüfung, unerlaubte Hilfsmittel
Außerdem ist auch noch der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der besonderen Schwierigkeiten bei der Entscheidung über die Zulassung der Berufung ein anderer als bei der möglichen Entscheidung über die Übertragung (BayVGH, Beschl. v. 28. Juni 2002 - 7 ZB 02.532 -, juris Rn. 6;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 124 Rn. 8 m. w. N.).
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