Rechtsprechung
| VGH Bayern, 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.166
Erstes Juristisches Staatsexamen; unerkannte Prüfungsunfähigkeit
Derartige Ausschlussfristen widersprechen weder dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG); vielmehr dient eine Ausschlussfrist, mit der das Recht, Prüfungsunfähigkeit noch nachträglich geltend zu machen, zeitlich eingeschränkt wird, gerade der Wahrung der Chancengleichheit, indem sie Möglichkeiten des Rechtsmissbrauchs ausschließt (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 6 B 61/92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 324; BVerwG, B.v. 17.1.1984 - 7 B 29/83 - BayVBl 1984, 247 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190; BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 13.6.2002 - 7 ZB 02.275 - juris Rn. 9).Dann jedoch muss diese Geltendmachung "unverzüglich" erfolgen (BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 13.6.2002 - 7 ZB 02.275 - juris Rn. 9;… siehe auch BayVGH, B.v. 31.5.2013 - 7 C 13.664 - juris Rn. 7).
Die Fristen des § 10 Abs. 2 Satz 1 und § 10 Abs. 3 Satz 1 JAPO beginnen spätestens dann zu laufen, wenn der Prüfling in die Lage versetzt wird, seine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit zumindest aufgrund einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" zu erkennen und geltend zu machen (…vgl. BayVGH, B.v. 11.1.1999 - 7 ZB 98.3036 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 16.4.2002 - 7 B 01.1889 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 13.6.2002 - 7 ZB 02.275 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris Rn. 10).
- VG München, 23.09.2014 - M 4 K 13.1500
Prüfungsrecht; Erste Juristische Staatsprüfung 2006/2; nachträgliche …
Derartige Ausschlussfristen widersprechen weder dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG); vielmehr dient eine Ausschlussfrist, mit der das Recht, Prüfungsunfähigkeit noch nachträglich geltend zu machen, zeitlich eingeschränkt wird, gerade der Wahrung der Chancengleichheit, indem sie Möglichkeiten des Rechtsmissbrauchs ausschließt (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 6 B 61/92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 324; BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris; BayVGH, B.v. 18.1.2011 - 7 ZB 10.2236 - juris).Dann jedoch muss diese Geltendmachung "unverzüglich" nach dem Erkennen der Prüfungsunfähigkeit und nach den formellen Anforderungen des § 18 Abs. 2 Satz 2 JAPO erfolgen (BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris).
Der Prüfling muss sich außerdem unverzüglich um eine Aufklärung seines Gesundheitszustandes bemühen, wenn ihm eine erhebliche Beeinträchtigung seines Leistungsvermögens im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre nicht verborgen geblieben ist (BVerwG, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28/92 - NVwZ-RR 1994, 442; BVerwG, B.v. 22.9.1993 - 6 B 36/93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 318;… BayVGH, B.v. 7.1.2014 - 7 ZB 13.1736 - Rn. 18;… BayVGH, B.v. 31.8.2010 - 7 ZB 10.1763 - juris, Rn. 12; BayVGH, B.v. 20.6.2008 - 7 ZB 08.193 - BayVBl 2009, 115; BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris).
- VGH Bayern, 31.08.2010 - 7 ZB 10.1763
Endgültiges Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Zulassung zur …
Der Kläger hätte sich somit spätestens in dem Zeitpunkt, in dem er sich der mit der Klageerhebung geltend gemachten unerkannten Prüfungsunfähigkeit bewusst wurde, unverzüglich um eine entsprechende Untersuchung und Bestätigung durch einen Landgerichtsarzt oder ein Gesundheitsamt bemühen und etwaige Nachweise dem Landesjustizprüfungsamt vorlegen müssen (vgl. BayVGH vom 15.11.2004 Az. 7 ZB 04.1308 ).Dies gilt auch für die Geltendmachung zunächst unerkannter Prüfungsunfähigkeit (z.B. BayVGH vom 15.11.2004 a.a.O. …und vom 20.6.2008 a.a.O. jeweils m.w.N.; vgl. für andere Studiengänge auch BayVGH vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und OVG MV vom 19.2.2010 Az. 2 O 115/09 ).
- VGH Bayern, 28.01.2011 - 7 ZB 10.2236
Zweite Juristische Staatsprüfung - unerkannte krankheitsbedingte …
Rn. 19 Zwar ist es nicht völlig ausgeschlossen, eine zunächst unerkannte Prüfungsunfähigkeit noch nach dem Prüfungstermin geltend zu machen (z.B. BayVGH vom 16.4.2002 Az. 7 B 01.1889 , vom 15.11.2004 Az. 7 ZB 04.1308 , vom 26.11.2009 Az. 7 ZB 09.1423 und vom 31.8.2010 Az. 7 ZB 10.1763 ). - VG Augsburg, 21.07.2009 - Au 3 K 09.540
Prüfungsunfähigkeit; Geltendmachung; verspätet
Rn. 23 dd) Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass es eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift gebietet, dass in Fällen unerkannter Prüfungsunfähigkeit eine Geltendmachung auch noch später als unmittelbar im Anschluss an die Abgabe und eventuell auch noch später als nach Verstreichen eines Monats seit Abgabe (§ 10 Abs. 3 Satz 1 JAPO) zu ermöglichen ist (so BayVGH vom 15.11.2004, 7 ZB 04.1308 zitiert nach Juris, zu einer früheren, gesetzessystematisch aber von der jetzigen Regelung abweichenden Fassung der JAPO), kommen auch die dann zu verlängernden Fristen dem Kläger nicht zugute.Vielmehr ist darauf abzustellen, dass der jeweilige Prüfungsteilnehmer sie aufgrund einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" zu erkennen und geltend zu machen vermag (BayVGH vom 15.11.2004, a.a.O.).
- VG Würzburg, 15.05.2018 - W 1 K 18.89
Erneute Ablegung der Prüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter
In derartigen Fällen ist die entsprechende Ausschlussfrist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass ein unerkannter Verfahrensmangel auch noch nach Ablauf dieser Frist unverzüglich geltend gemacht werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris;… Niehues, a.a.O., Rn. 219, 293). - VGH Bayern, 10.11.2014 - 7 ZB 14.1922
Erste Juristische Staatsprüfung; nachträglicher Prüfungsrücktritt; unerkannte …
Rn. 7 a) Das Verwaltungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon aus, dass über den Wortlaut des § 10 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 (GVBl S. 758, BayRS 2038-3-3-11-J), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), hinausgehend eine tatsächlich unerkannte Prüfungsunfähigkeit auch noch nach Abschluss der Prüfung und nach Ablauf materiell-rechtlicher Ausschlussfristen (§ 10 Abs. 3 und 5 JAPO) geltend gemacht werden kann (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 29.07.2005 - 7 ZB 05.995
Erste Juristische Staatsprüfung; krankheitsbedingte Verhinderung; Beweislast des …
Die darin liegende Formalisierung des Nachweises der Prüfungsunfähigkeit soll Missbräuche verhindern und damit die Chancengleichheit aller Prüfungsteilnehmer sichern; sie ist demzufolge auch verfassungsrechtlich unbedenklich (BayVGH vom 8.11.1984, BayVBl. 1986, 118; vom 15.11.2004, Az. 7 ZB 04.1308; BVerwG vom 10.4. 1990, BayVBl. 1990, 411). - VGH Bayern, 12.05.2016 - 7 ZB 15.1279
Exmatrikulation nach endgültig nicht bestandener Modulprüfung
Rn. 10 b) Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass eine tatsächlich unerkannte Prüfungsunfähigkeit auch noch nach Abschluss der Prüfung geltend gemacht werden kann (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris Rn. 10). - VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 15.11
Studiengang "Informationsmanagement und Unternehmenskommunikation"
Die Strenge einer solchen Regelung dient dem Ziel, Missbräuchen vorzubeugen, durch die sich Prüflinge eine ihnen nicht zustehende und damit den Grundsatz der Chancengleichheit verletzende weitere Prüfungschance verschaffen könnten (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 10.4.1990 - 7 B 48/90 - juris Rn. 4;… BayVGH, B.v. 29.7.2005 - 7 ZB 05.995 - juris Rn. 11; B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris Rn. 9; B.v. 8.11.1984 - 3 B 84 A.2024 - BayVBl 1986, 118;… VG München, U.v. 6.5.2008 - M 3 K 07.2043 - juris Rn. 24). - VG Regensburg, 17.10.2012 - RO 1 K 12.223
Zur Mitwirkungspflicht des Prüflings im Prüfungsverfahren, sich bei subjektivem …
- VG München, 25.11.2008 - M 4 E 08.5731
Nachteilsausgleich; fehlender Nachweis durch amtsärztliches Attest; Ausschluss …
- VG München, 06.05.2008 - M 3 K 07.2043
Nachträglicher Prüfungsrücktritt; Prüfungsunfähigkeit
- VG Ansbach, 22.04.2010 - AN 2 K 09.00151
Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung; unerkannte Prüfungsunfähigkeit; …
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