Rechtsprechung
| VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1468 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Darlegungsanforderungen; Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung; Wirksamkeit einer Klagerücknahme
- Judicialis
VwGO § 92 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4; ; VwGO § 124a Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen: Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Darlegungsanforderungen; Auseinandersetzung mit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 19.05.2009 - M 4 K 08.1948
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1468
- VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.468
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 17.03.2009 - 3 ZB 07.2220
Widerruf der - in der mündlichen Verhandlung erklärten - Klagerücknahme; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1468
Sie kann nur unter bestimmten Umständen widerrufen werden, wenn ein Restitutionsgrund (§ 580 ZPO) vorliegt oder wenn es mit dem Grundsatz von Treu und Glauben unvereinbar wäre, einen Beteiligten an einer von ihm vorgenommenen Prozesshandlung festzuhalten (BayVGH vom 17.3.2009 Az. 3 ZB 07.2220 ;… Rennert in: Eyermann, a.a.O., RdNr. 10 zu § 92). - VGH Bayern, 20.05.2009 - 14 ZB 08.2873
Ernstliche Zweifel und grundsätzliche Bedeutung nicht entsprechend den …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1468
Deshalb muss der Rechtsmittelführer - erstens - eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, - zweitens - ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, - drittens - erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und - viertens - darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH v. 20.5.2009 Az. 14 ZB 08.2873 ;… Happ in: Eyermann, a.a.O., RdNr. 72 zu § 124 a). - VGH Bayern, 11.08.2009 - 2 ZB 07.590
Zulassung der Berufung (abgelehnt); keine hinreichende Darlegung ernstlicher …
Auszug aus VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1468
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinander setzen und im einzelnen darlegen, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen nach seiner Auffassung ernstlichen Zweifeln begegnen (st. Rspr., zuletzt BayVGH vom 11.8.2009 Az. 2 ZB 07.590 ).
- VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129
Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche …
Das bloße Benennen eines Zulassungsgrunds genügt dem Darlegungserfordernis aber ebenso wenig wie eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder eine Bezugnahme hierauf (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 09.1468 ; vom 20.1.2011 Az. 15 ZB 08.2724; NdsOVG vom 13.4.2005 NVwZ-RR 2006, 258). - VGH Bayern, 04.08.2010 - 10 ZB 09.2745
Antrag auf Zulassung der Berufung; Rücknahmestreitverfahren; Wirksamkeit einer …
Rn. 5 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Klagerücknahmeerklärung als Prozesshandlung nicht der Anfechtung nach den §§ 119 ff. BGB unterliegt; auch eine analoge Anwendung der für privatrechtliche Willenserklärungen geltenden Anfechtungsregeln verbietet sich insoweit (vgl. BVerwG vom 7.8.1998 NVwZ-RR 1999, 407/408; BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 09.1468 RdNr. 6 jeweils m.w.N.).Dabei kann auch eine Rolle spielen, ob der Beteiligte durch eine (unrichtige) richterliche Belehrung oder Empfehlung zu einer bestimmten prozessualen Erklärung bewogen oder diese Prozesshandlung durch Drohung, sittenwidrige Täuschung oder sonst unzulässigen Druck herbeigeführt worden ist (…vgl. BVerwG vom 7.8.1998 a.a.O. S. 408; BayVGH vom 28.9.2009 a.a.O. RdNr. 6; vom 17.3.2009 Az. 3 ZB 07.2220 RdNr. 15).
- VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512
Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen …
Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH vom 19.11.2002 Az. 10 ZB 02.2297 RdNr. 7; BayVGH vom 27.11.2002 Az. 10 ZB 02.2633 RdNr. 3; BayVGH vom 16.12.2004 Az. 4 ZB 04.3158 RdNr. 3; BayVGH vom 23.10.2008 Az. 14 ZB 08.148 RdNr. 10; BayVGH vom 07.01.2009 Az. 7 ZB 08.1478 RdNr. 17; BayVGH vom 28.09.2009 Az. 7 ZB 09.1468 RdNr. 7).
- OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2023 - 4 LA 49/20
Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten Glücksspiels im …
Eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens genügt jedoch dem Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO regelmäßig nicht (vgl. VGH München, Beschl. v. 28.09.2009 - 7 ZB 09.1468 -, juris Rn. 5;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.04.2005 - 2 LA 166/05 -, juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Berufungszulassung (abgelehnt); wasserrechtliche Bewilligung; …
Dem Darlegungserfordernis ist nicht genüge getan, wenn - wie hier - das erstinstanzliche Vorbringen lediglich wiederholt wird (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 09.1468 ; vom 20.1.2011 Az. 15 ZB 08.2724; vom 19.4.2011 Az. 8 ZB 10.129 RdNr. 18). - VGH Bayern, 19.12.2017 - 7 ZB 17.688
Rundfunkbeitrag für Kinderkrippe
Deshalb muss der Rechtsmittelführer - erstens - eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, - zweitens - ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, - drittens - erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und - viertens - darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr des Senats vgl. z.B. B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468; B.v. 15.1.2016 - 7 ZB 15.929 - jeweils juris, m.w.N.). - VGH Bayern, 14.07.2017 - 7 ZB 16.1220
Zur Klage gegen die Abrechnung des Schulaufwands für das Jahr 2006
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und im Einzelnen darlegen, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen nach seiner Auffassung ernstlichen Zweifeln begegnen (stRspr, z.B. BayVGH, B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 - BayVGH, B.v. 11.8.2009 - 2 ZB 07.590 - jeweils juris). - VGH Bayern, 15.01.2016 - 7 ZB 15.929
Keine Zulassung der Berufung in Streitigkeit um Rundfunkbeiträge
Deshalb muss der Rechtsmittelführer - erstens - eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, - zweitens - ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, - drittens - erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und - viertens - darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (st. Rspr. d. Senats vgl. z. B. B. v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 m. w. N.; B. v. 19.1.2010 - 7 ZB 09.1519 - jeweils juris). - VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Ausweisungsgrund; ernstliche Zweifel; …
Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7;… B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3;… B.v. 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158 - juris Rn. 3;… B.v. 23.10.2008 - 14 ZB 08.148 - juris Rn. 10;… B.v 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 -juris Rn. 17; B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 10.02.2012 - 10 ZB 11.980
Zulassungsgründe; grundsätzliche Bedeutung; ernstliche Zweifel; Divergenz
Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH vom 19.11.2002 Az. 10 ZB 02.2297 RdNr. 7; BayVGH vom 27.11.2002 Az. 10 ZB 02.2633 RdNr. 3; BayVGH vom 16.12.2004 Az. 4 ZB 04.3158 RdNr. 3; BayVGH vom 23.10.2008 Az. 14 ZB 08.148 RdNr. 10; BayVGH vom 07.01.2009 Az. 7 ZB 08.1478 RdNr. 17; BayVGH vom 28.09.2009 Az. 7 ZB 09.1468 RdNr. 7). - VGH Bayern, 15.12.2011 - 10 ZB 11.981
Zulassungsgründe; grundsätzliche Bedeutung; Darlegungsanforderungen
- VGH Bayern, 08.09.2011 - 21 ZB 11.1103
Darlegung; keine Zulassungsgründe
- VGH Bayern, 19.01.2010 - 7 ZB 09.1519
Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungs- und Substanziierungspflicht im …
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