Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nicht bezüglich der Klage gegen nachträglich hinzutretenden Beklagten; Widerruf amtlicher Erklärungen und Äußerungen von kirchlichen Würdenträgern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 1124
- DÖV 2010, 787
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (17)
- OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08
Annahme einer wesentlichen Teiltätigkeit des Steinmetzhandwerks und des …
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
Rn. 22 Grundsätzlich setzt ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer getätigten Äußerung unabhängig davon, ob der Anspruch aus den Grundrechten oder aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB hergeleitet wird, voraus, dass ein weiterer Eingriff zu besorgen ist (vgl. nur BayVGH vom 29.7.1998 Az. 4 B 97.354 , vom 9.11.2004 Az. 9 ZB 03.2662 und vom 24.5.2006 Az. 4 CE 06.1217 ; OVG NRW vom 17.2.2009 Az. 13 A 2852/08 ; NdsOVG vom 11.3.2010 Az. 8 LB 9/08 ;… Laubinger, VerwArch 1989, S. 261/293).Aus einem rein defensiven Prozessverhalten lässt sich eine solche Bereitschaft jedoch nicht ableiten (BayVGH vom 5.9.2008 BayVBl. 2009, 175/177, …und vom 19.11.2009, a.a.O.; NdsOVG vom 11.3.2010, a.a.O.).
- VGH Bayern, 19.11.2009 - 7 ZB 09.948
Universelles Leben; Unterlassungsbegehren wegen kirchlicher Äußerung; …
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
Dies betrifft insbesondere Äußerungen, die Ausdruck und Verkündung der eigenen Glaubenslehre der Kirche sind und mit denen die Kirche ihren Sendungsauftrag erfüllt und ihr Wächteramt wahrnimmt (…BGH vom 24.7.2001, a.a.O., S. 312 f.; BayVGH vom 19.11.2009 Az. 7 ZB 09.948 ).Aus einem rein defensiven Prozessverhalten lässt sich eine solche Bereitschaft jedoch nicht ableiten (BayVGH vom 5.9.2008 BayVBl. 2009, 175/177, und vom 19.11.2009, a.a.O.;… NdsOVG vom 11.3.2010, a.a.O.).
- BGH, 24.07.2001 - VI ZB 12/01
Rechtsweg für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer …
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
Rn. 14 Im Berufungsverfahren wird zu prüfen sein, ob die ursprüngliche Aussage durch die religiöse Äußerungsfreiheit der Beklagten gedeckt war oder ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Kläger von der Beklagten zu 2) wegen einer etwaigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts unter dem Blickwinkel der Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit (vgl. BGH vom 24.7.2001 BGHZ 148, 307/311; BayVGH vom 29.9.2005 VGH n.F. 59, 104/106 m.w.N.) die Erstattung der für das vorgerichtliche Unterlassungsbegehren angefallenen Anwaltskosten verlangen kann.Dies betrifft insbesondere Äußerungen, die Ausdruck und Verkündung der eigenen Glaubenslehre der Kirche sind und mit denen die Kirche ihren Sendungsauftrag erfüllt und ihr Wächteramt wahrnimmt (BGH vom 24.7.2001, a.a.O., S. 312 f.; BayVGH vom 19.11.2009 Az. 7 ZB 09.948 ).
- BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06
Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass allein die Verteidigung des eigenen Rechtsstandpunkts noch keine Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr begründet, sondern erst dann, wenn den Erklärungen bei Würdigung der Einzelumstände des Falles auch die Bereitschaft zu entnehmen ist, sich unmittelbar oder in naher Zukunft in dieser Weise zu verhalten oder zu äußern (vgl. BGH vom 4.12.2008 GRUR-RR 2009, 299). - VGH Bayern, 05.09.2008 - 7 CE 08.2158
- BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
Rn. 23 Zwar geht der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 8. Februar 1994 (NJW 1994, 1281/1283) bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundsätzlich von einer Vermutung für eine Wiederholungsgefahr aus, an deren Widerlegung hohe Anforderungen zu stellen sind und die bei Weigerung des Verletzers, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, nur in Ausnahmefällen angenommen werden kann. - BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05
Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Grundsätze im Rahmen einer stattgebenden Entscheidung aufgrund einer Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung einer im Internet veröffentlichten Meldung erst jüngst bestätigt (BVerfG vom 9.3.2010 Az. 1 BvR 1891/05 ). - BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08
Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des …
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
Da das Verwaltungsgericht die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs ausdrücklich bejaht hat, ist eine Überprüfung dieser Frage im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen (vgl. auch BGH vom 18.9.2008 NJW 2008, 3572/3573; BVerwG vom 22.11.1997 BayVBl 1998, 603; BayVGH vom 24.3.2009 Az. 12 B 06.2837 ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Auflage 2010, RdNrn. 19 - 22 zu § 17a GVG). - BVerwG, 22.11.1997 - 2 B 104.97
Zulässigkeit des Rechtsweges - Parteirüge - Rechtsmittelverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
Da das Verwaltungsgericht die Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs ausdrücklich bejaht hat, ist eine Überprüfung dieser Frage im Rechtsmittelverfahren ausgeschlossen (vgl. auch BGH vom 18.9.2008 NJW 2008, 3572/3573; BVerwG vom 22.11.1997 BayVBl 1998, 603; BayVGH vom 24.3.2009 Az. 12 B 06.2837 ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Auflage 2010, RdNrn. 19 - 22 zu § 17a GVG). - VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
Auszug aus VGH Bayern, 25.05.2010 - 7 ZB 09.2655
Rn. 22 Grundsätzlich setzt ein öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch wegen einer getätigten Äußerung unabhängig davon, ob der Anspruch aus den Grundrechten oder aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB hergeleitet wird, voraus, dass ein weiterer Eingriff zu besorgen ist (vgl. nur BayVGH vom 29.7.1998 Az. 4 B 97.354 , vom 9.11.2004 Az. 9 ZB 03.2662 und vom 24.5.2006 Az. 4 CE 06.1217 ; OVG NRW vom 17.2.2009 Az. 13 A 2852/08 ; NdsOVG vom 11.3.2010 Az. 8 LB 9/08 ;… Laubinger, VerwArch 1989, S. 261/293). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2009 - 13 A 2852/08
Darlegungserfordernisse des Antrags auf Zulassung der Berufung; Unterlassen …
- OLG Koblenz, 19.04.2010 - 4 W 183/10
Einstweilige Verfügung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Widerlegung des …
- VGH Bayern, 24.03.2009 - 12 B 06.2837
Sozialhilfe; Eingliederungshilfe für Behinderte; Teilhabe am Leben in der …
- FG Baden-Württemberg, 22.06.2009 - 4 K 2089/09
Zulässigkeit des Finanzrechtswegs bei Vorliegen einer Abgabenangelegenheit; …
- VG Meiningen, 09.01.2007 - 2 K 543/04
Straßen- und Wegerecht; Rückverweisung; ausnahmsweise; Amtshaftung; …
- VGH Bayern, 09.11.2004 - 9 ZB 03.2662
- VGH Bayern, 29.07.1998 - 4 B 97.354
- VG Köln, 22.12.2022 - 13 K 2736/19
Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im "AFD-Gutachen I"
Rn. 137 vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 4 CE 19.1977 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 ZB 09.2655 -, juris Rn. 23. - VG München, 18.03.2015 - M 7 K 14.3011
Klage wegen Unterlassung amtlicher Äußerungen unbegründet wegen fehlender …
Amtliche Erklärungen oder Äußerungen eines Amtsträgers unterfallen dem öffentlichen Recht, wenn sie - wie hier - im Zusammenhang mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ergehen (vgl. BayVGH, B. v. 25. Mai 2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn 18).Rn. 23 Ansprüche auf Richtigstellung, Widerruf oder künftige Unterlassung sind grundsätzlich nicht gegen den Amtsträger selbst geltend zu machen (BayVGH, B. v. 25. Mai 2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn 18).
Der Anspruch richtet sich nur dann ausnahmsweise gegen den Amtsträger, wenn dieser den dienstlichen Auftrag so deutlich verlassen hat, dass die Erklärung der Behörde oder Körperschaft schlechterdings nicht mehr zugerechnet werden kann, sondern als private Äußerung anzusehen ist (BayVGH, B. v. 25. Mai 2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn 18).
- VG Meiningen, 28.03.2018 - 2 E 277/17
Passivlegitimation einer Fraktion im Fall einer Unterlassungsklage von einer …
Rn. 39 "Amtliche Erklärungen oder Äußerungen eines Amtsträgers unterfallen dem öffentlichen Recht, wenn sie - wie hier - im Zusammenhang mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben ergehen (vgl. BayVGH, B. v. 25. Mai 2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn 18).Rn. 40 Ansprüche auf Richtigstellung, Widerruf oder künftige Unterlassung sind grundsätzlich nicht gegen den Amtsträger selbst geltend zu machen (BayVGH, B. v. 25. Mai 2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn 18).
Der Anspruch richtet sich nur dann ausnahmsweise gegen den Amtsträger, wenn dieser den dienstlichen Auftrag so deutlich verlassen hat, dass die Erklärung der Behörde oder Körperschaft schlechterdings nicht mehr zugerechnet werden kann, sondern als private Äußerung anzusehen ist (BayVGH, B. v. 25. Mai 2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn 18).".
- OLG Stuttgart, 05.01.2015 - 4 W 69/14
Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Pflicht des angerufenen Gerichts zur …
Rn. 14 Die vom Antragsteller mit seinem Antrag Ziff. 2 angegriffenen Behauptungen stellen amtliche Äußerungen dar, denn sie waren in verschiedenen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer enthalten und sind mithin hoheitlicher Natur, so dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt und für sich gegen derartige Äußerungen richtende Unterlassungs- (und Widerrufs-) Ansprüche der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (BGH NJW 1978, 1860 f. m.w.N. aus der Rspr. des Bundesgerichtshofs; BayVGH, Beschl. v. 25.05.2010, 7 ZB 09.2655 Rn. 18 in Juris).Rn. 19 Die vom Antragsteller mit dem Antrag Ziff. 2 angegriffenen Behauptungen stellen amtliche Äußerungen dar, denn sie waren in verschiedenen Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer enthalten und sind mithin hoheitlicher Natur, so dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt und für sich gegen derartige Unterlassungsansprüche richtende Äußerungen der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (BGH NJW 1978, 1860 f. m.w.N. aus der Rspr. des Bundesgerichtshofs; BayVGH, Beschl. v. 25.05.2010, 7 ZB 09.2655 Rn. 18 in Juris).
- VG München, 12.10.2017 - M 17 K 15.5610
Medienaufsichtliche Beanstandung einer Erotik-Talkshow
Rn. 50 2.2 Die Klage ist auch zutreffend gemäß § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gegen die Beklagte gerichtet, die als Rechtsträger ihres Organs, der KJM, den geltend gemachten Leistungsanspruch, hier in Form der begehrten Unterlassung, zu erfüllen hat (vgl. BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - sowie VG München, U.v. 18.3.2015 - M 7 K 14.3011, jeweils juris, sowie Rennert in Eyermann 14. Auflage 2014, § 40 VwGO, Rn. 83). - VG München, 10.09.2024 - M 7 K 24.4355
Unterlassungsanspruch wegen der Äußerung in einer Pressemitteilung einer …
Die Beklagte ist weder Teil der öffentlich-rechtlich gegenüber Dritten hoheitlich handelnden Stadtverwaltung noch ist ihr ein entsprechendes Amt verliehen, in der eine amtliche Äußerung - welche dann aber auch der Landeshauptstadt M. als Rechtsträger zuzurechnen wäre (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris Rn. 21; vgl. auch BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 18) erfolgen könnte.Da die Beklagte bzw. ihre Angehörigen mit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung auch keine Handlungsform in Anspruch nehmen, die ihnen nur kraft ihrer Mandatsträgerschaft zustünden, können sich aus dieser Eigenschaft im vorliegenden Fall auch keine besonderen rechtlichen Verpflichtungen ergeben (…vgl. auch BayVerfGH, E.v. 19.1.1994 - Vf. 89-III-92, Vf. 92-III92 - juris Rn. 102 ff., 107;… vgl. zu vergleichbaren Abgrenzungen für den kirchlichen Bereich auch BVerwG, B.v. 9.4.2019 - 6 B 162/18 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 20;… OLG Dresden, B.v. 22.12.2022 - 4 W 705/22 - juris Rn. 4;… vgl. ergänzend in Bezug auf kommunale Amtsträger auch BayVGH, B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris Rn. 2 und B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn. 12;… LG Heidelberg, B.v. 26.7.2019 - 5 T 58/19 - juris Rn. 9;… VGH BW, U.v. 3.11.2022 - 1 S. 2686 - juris Rn. 38 ff.).
- VG München, 10.09.2024 - M 7 E 24.4356
Keine Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs wegen Unterlassung ehrverletzender …
Die Antragsgegnerin ist weder Teil der öffentlich-rechtlich gegenüber Dritten hoheitlich handelnden Stadtverwaltung noch ist ihr ein entsprechendes Amt verliehen, in der eine amtliche Äußerung - welche dann aber auch der Landeshauptstadt M. als Rechtsträger zuzurechnen wäre (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris Rn. 21; vgl. auch BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 18) erfolgen könnte.Da die Antragsgegnerin bzw. ihre Angehörigen mit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung auch keine Handlungsform in Anspruch nehmen, die ihnen nur kraft ihrer Mandatsträgerschaft zustünden, können sich aus dieser Eigenschaft im vorliegenden Fall auch keine besonderen rechtlichen Verpflichtungen ergeben (…vgl. auch BayVerfGH, E.v. 19.1.1994 - Vf. 89-III92, Vf. 92-III-92 - juris Rn. 102 ff., 107;… vgl. zu vergleichbaren Abgrenzungen für den kirchlichen Bereich auch BVerwG, B.v. 9.4.2019 - 6 B 162/18 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 20;… OLG Dresden, B.v. 22.12.2022 - 4 W 705/22 - juris Rn. 4;… vgl. ergänzend in Bezug auf kommunale Amtsträger auch BayVGH, B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris Rn. 2 und B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn. 12;… LG Heidelberg, B.v. 26.7.2019 - 5 T 58/19 - juris Rn. 9;… VGH BW, U.v. 3.11.2022 - 1 S. 2686 - juris Rn. 38 ff.).
- VGH Bayern, 24.02.2011 - 7 B 10.1272
Berichtigungs- und Unterlassungsanspruch gegen Bischof und Diözese wegen Äußerung …
Rn. 6 Mit Beschluss vom 26. Mai 2010 (Az. 7 ZB 09.2655), auf dessen Begründung Bezug genommen wird, hat der Senat die Berufung zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Beklagte zu 2 auf Erstattung vorgerichtlich entstandener Anwaltskosten abgewiesen hat, und den Antrag auf Zulassung der Berufung im Übrigen wegen fehlender Passivlegitimation des Beklagten zu 1 und zu verneinender Wiederholungsgefahr abgelehnt. - VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944
Einstweiliger Rechtsschutz; Verbreiten von Behauptungen; Anordnungsgrund
Bei Vorliegen besonderer objektiver Umstände (…vgl. BayVGH, B.v. 16.1.2008 - 12 CE 07.2985 - juris Rn. 40; B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 21 ff.;… B.v. 20.9.2010 - 4 C 10.1742 - juris Rn. 8) begründet daher die Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, für sich genommen nicht eine Dringlichkeit der Sache. - VGH Bayern, 15.11.2024 - 23 CE 24.1363
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Unzulässige Vorwegnahme der …
Rn. 69 dd) Darüber hinaus hat die Antragstellerin auch keine konkret drohende Wiederholungsgefahr glaubhaft gemacht (…vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 62; B.v. 25.5.2010 - 7 ZB 09.2655 - juris Rn. 22). - OLG Dresden, 22.12.2022 - 4 W 705/22
Für Klagen wegen einer das Persönlichkeitsrecht eines Dritten beeinträchtigenden …
- VG Augsburg, 13.09.2019 - Au 7 E 19.978
Unterlassungsanspruch bei Äußerungen durch Hoheitsträger
- VGH Bayern, 18.12.2019 - 4 CE 19.1977
Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch unrichtige Aussagen von …
- VG Halle, 11.12.2020 - 3 B 393/20
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Bezeichnung als Rechtsterrorist …
- VGH Bayern, 20.09.2010 - 4 C 10.1742
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Anspruch auf Unterlassung und Widerruf von …
- VG München, 26.02.2014 - M 7 E 14.546
Verweisung an das Amtsgericht
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