Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 09.3009 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zum Anspruch von Eltern auf Besuch einer außerhalb des eigenen Sprengels gelegenen Grundschule
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Genehmigung des Besuchs einer außerhalb des eigenen Sprengels gelegenen Grundschule
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulsprengel - Gebundene Ganztagsgrundschule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Genehmigung des Besuchs einer außerhalb des eigenen Sprengels gelegenen Grundschule
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 21.10.2009 - RO 1 K 09.1622
- VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 09.3009
Papierfundstellen
- DÖV 2010, 408
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 09.3009
Die organisatorische Gliederung der Schulen und die strukturellen Festlegungen des schulischen Ausbildungssystems einschließlich seiner schrittweisen Weiterentwicklung gehören aber zu dem der elterlichen Bestimmung grundsätzlich entzogenen staatlichen Gestaltungsbereich (vgl. BVerfG vom 6.12.1972 BVerfGE 34, 165/182), so dass sich aus Art. 6 Abs. 1 GG kein Recht auf bestimmte, an den Elternwünschen orientierte Schulformen ableiten lässt. - VGH Hessen, 21.08.2009 - 7 B 2407/09
Sprengelpflicht für Grundschüler in Hessen verfassungsgemäß
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 09.3009
Es handelt sich insoweit nicht um eine individuelle, d. h. auf besonderen Eigenschaften oder Verhältnissen der Schülerin oder ihrer Eltern beruhende Ausnahmesituation, die die Einhaltung der - verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklichen (vgl. HessVGH vom 21.8.2009 NVwZ-RR 2009, 958) - Schulsprengelpflicht unzumutbar erscheinen lassen könnte. - VGH Bayern, 10.09.2009 - 7 CE 09.2110
Aufnahme als Gastschüler außerhalb des Schulsprengels
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 09.3009
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegen solche Gründe nur vor, wenn die persönlichen Nachteile beim Besuch der zuständigen Sprengelschule deutlich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht (BayVGH vom 29.1.1979 VGH n.F. 32, 70; vom 3.2.1992 Az. 7 CE 91.3062; vom 14.11.1997 Az. 7 ZE 97.2952 und vom 10.9.2009 Az. 7 CE 09.2110; vgl. auch Kiesl/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Anm. 2 zu Art. 43 BayEUG). - VGH Bayern, 14.11.1997 - 7 ZE 97.2952
Auszug aus VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 09.3009
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegen solche Gründe nur vor, wenn die persönlichen Nachteile beim Besuch der zuständigen Sprengelschule deutlich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht (BayVGH vom 29.1.1979 VGH n.F. 32, 70; vom 3.2.1992 Az. 7 CE 91.3062; vom 14.11.1997 Az. 7 ZE 97.2952 und vom 10.9.2009 Az. 7 CE 09.2110; vgl. auch Kiesl/Stahl, Das Schulrecht in Bayern, Anm. 2 zu Art. 43 BayEUG).
- VGH Bayern, 11.12.2013 - 7 CE 13.2063
Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Erfolgsaussichten in der Hauptsache …
Sie können sich auch aus den individuellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten ergeben, z.B. aus dem berufsbedingten Fehlen einer Betreuungsmöglichkeit während unterrichtsfreier Zeiten (BayVGH B.v. 25.1.2010 - 7 ZB 09.3009 - juris Rn. 15). - VG Regensburg, 10.07.2023 - RN 3 E 23.964
Gestattung eines Gastschulbesuchs in einer Sport-Mittelschule
Rn. 26 Zur Frage, wann vom Vorliegen entsprechender Gründe ausgegangen werden kann, führt etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 25. Januar 2010 (7 ZB 09.3009 - BeckRS 2010, 48602 Rn. 14 f.) aus:.Zwar müssen die zwingenden Gründe im Sinne des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG nicht in jedem Falle in der Person des schulpflichtigen Kindes gegeben sein, sondern können sich ebenso aus den individuellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten ergeben, z. B. aus dem berufsbedingten Fehlen einer Betreuungsmöglichkeit während unterrichtsfreier Zeiten (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2010 - 7 ZB 09.3009 - BeckRS 2010, 48602 Rn. 15).
Denn während im Regelfall der bloße Wunsch, eine bestimmte Schule aufgrund ihres Profils zu besuchen, keinen zwingenden persönlichen Grund i.S.d. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG darstellen dürfte (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 25.01.2010 - 7 ZB 09.3009 - BeckRS 2010, 48602 Rn. 16), kann nach Auffassung des Gerichts etwas anderes dann gelten, wenn ein spezielles Bedürfnis für den Besuch einer Schule mit einem entsprechenden, besonderen Schulprofil gegeben ist.
- VG Regensburg, 21.07.2010 - RO 1 E 10.1202 Es muss sich hierbei um besondere, individuelle Umstände handeln, die eine vom Normalfall abweichende, durch den Besuch der Sprengelschule bedingte Belastung ergeben, wobei die zwingenden Gründe i.S.d. Art. 43 Abs. 1 S.1 BayEUG nicht in jedem Fall in der Person des schulpflichtigen Kindes liegen müssen, sondern sich auch aus den individuellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten ergeben können, z.B. aus dem berufsbedingten Fehlen der Betreuungsmöglichkeit während unterrichtsfreier Zeiten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 25.1.2010 AZ. 7 ZB 09.3009).
Dass statt der Großeltern z.B. eine Tagesmutter die Betreuung nach dem Besuch der Ganztagsschule ab 16.45 Uhr übernehmen könnte und so die Busfahrt nach N… möglicherweise gar nicht notwendig wäre, erschiene zwar denkbar, dies sind indes organisatorische Fragen, die noch geklärt werden müssten, wenn auch die Wahl einer bestimmten qualitativen nachschulischen Betreuung durch den Erziehungsberechtigten (Nachmittagsbetreuung, Ganztagsschule, Hort, Tagesmutter etc.) für sich allein keinen zwingenden persönlichen Grund darstellen würde (vgl. BayVGH vom 25.1.2010, Az. 7 ZB 09.3009).
- VG Regensburg, 17.12.2014 - RN 2 K 14.1644
Gastschulgenehmigung; gewöhnlicher Aufenthalt; zwingende persönliche Gründe; …
Rn. 32 Zwar können sich zwingende persönliche Gründe auch aus den individuellen Verhältnissen der Erziehungsberechtigten ergeben, z.B. aus berufsbedingtem Fehlen einer Betreuungsmöglichkeit während unterrichtsfreier Zeiten (vgl. BayVGH B.v. 25.1.2010 - 7 ZB 09.3009 - juris). - OVG Sachsen, 06.12.2017 - 2 B 248/17
Sprengelpflicht; Gründe für die Aufnahme in eine Grundschule außerhalb des …
Dies ist der Fall, wenn unter Berücksichtigung aller Aspekte allein die Gewichtung und Abwägung privater und öffentlicher Interessen rechtmäßig ist, die zu dem Ergebnis führt, dass die Nachteile für den Schüler ungleich schwerer wiegen als für das öffentliche Interesse an einer geordneten Schulorganisation (…vgl. Senatsbeschl. v. 16. August 2012 - 2 B 270/12 -, juris Rn. 7 und v. 30. August 2012 - 2 B 315/12 -, n. v. Rn. 7;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl., Rn. 748;… VGH BW, Beschl. v. 10. Oktober 1991 - 9 S 1523/91 -, juris Rn. 2;… OVG NW, Beschl. v. 5. August 2006 - 19 B 1256/06 -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 25. Januar 2010 - 7 ZB 09.3009 -, juris Rn. 14). - VG München, 11.09.2015 - M 3 E 15.3445
Gastschulantrag; kein zwingender persönlicher Grund
Für den gastweisen Besuch einer anderen Grundschule muss demnach eine individuelle Ausnahmesituation vorliegen, die es unter Berücksichtigung des Wohls des Kindes unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unzumutbar macht, die zuständige Sprengelschule zu besuchen (vgl. BayVGH vom 25.1.2010 7 ZB 09.3009). - VG München, 08.09.2022 - M 3 E 22.3975
Erfolgloser Eilantrag auf Einschulung in die 1. Klasse einer Grundschule in …
Für den gastweisen Besuch einer anderen Grundschule muss demnach eine individuelle Ausnahmesituation vorliegen, die es unter Berücksichtigung des Wohls des Kindes unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unzumutbar macht, die zuständige Sprengelschule zu besuchen (vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2010 - 7 ZB 09.3009 - juris). - VG München, 19.09.2011 - M 3 E 11.4343
Gastschulverhältnis; zwingende persönliche Gründe
Für den gastweisen Besuch einer anderen Volksschule muss demnach eine individuelle Ausnahmesituation vorliegen, die es unter Berücksichtigung des Wohls des Kindes unter dem Gesichtspunkt des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unzumutbar macht, die zuständige Sprengelschule zu besuchen (vgl. BayVGH vom 25.1.2010 7 ZB 09.3009). - VGH Bayern, 12.04.2010 - 7 ZB 09.2483
Antrag auf Gestattung eines Gastschulverhältnisses; zwingende persönliche Gründe; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt BayVGH vom 25.1.2010 Az. 7 ZB 09.3009 m.w.N.) liegen solche Gründe nur vor, wenn die persönlichen Nachteile beim Besuch der zuständigen Sprengelschule deutlich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Sprengelpflicht. - VG Augsburg, 17.09.2010 - Au 3 E 10.1375
Mobbing; Freundinnen aus dem Kindergarten
Es muss sich vielmehr um besondere, individuelle Umstände handeln, die eine vom Normalfall abweidende, durch den Besuch der Sprengelschule bedingte Belastung ergeben (st. Rspr. vgl. BayVGH vom 29.1.1979 VGH n.F. 32, 70, vom 14.11.1997 7 ZE 97.2952; vom 10.9.2009 7 CE 09.2110; vom 25.1.2010 7 ZB 09.3009; vom 12.4.2010 7 ZB 09.2483; jeweils zitiert nach juris). - VG Bayreuth, 31.08.2010 - B 3 E 10.765
Gastschulverhältnis
- VG München, 09.09.2016 - M 3 E 16.3824
Gastschulantrag - Hort in der Nähe der Schule kein zwingender persönlicher Grund
- VG Bayreuth, 31.08.2010 - B 3 E 10.762
Gastschulverhältnis
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