Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; MVV-Tarifsystem; Zeitkarten; Streifenkarten
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, Art. 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SchKfrG, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV, Art. 118 Abs. 1 BV
Schulwegkostenrecht: Pauschale Betrachtung bei Zeitkartenangeboten | Schulwegkosten; Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Organisationsermessen des Aufgabenträgers; Abstellen auf ganze Schulzeit; Schulwechsel wegen Kostenersparnis; Zumutbarkeit; Monatskarte; ... - Landesanwaltschaft Bayern
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, Art. 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SchKfrG, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV, Art. 118 Abs. 1 BV
Schulwegkostenrecht: Pauschale Betrachtung bei Zeitkartenangeboten | Schulwegkosten; Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Organisationsermessen des Aufgabenträgers; Abstellen auf ganze Schulzeit; Schulwechsel wegen Kostenersparnis; Zumutbarkeit; Monatskarte; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; MVV-Tarifsystem; Zeitkarten; Streifenkarten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schülerbeförderungskosten - Nächstgelegene Schule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schülerbeförderung: Nicht immer ist auf Entfernung oder Zeitaufwand zum Erreichen einer Schule abzustellen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Die Bestimmungen über die Kostenfreiheit des Schulwegs beschränken die Beförderungspflicht nur auf die nächstgelegene Schule und nicht auf eine anderen als die nächstgelegenen Schule; Beschränkung der Beförderungspflicht nur auf die nächstgelegene Schule
Verfahrensgang
- VG München, 04.10.2010 - M 3 K 09.3467
- VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423
Schulwegkostenerstattung nicht bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
Rn. 12 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen ist, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10, vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 RdNr. 15).Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträger, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen (vgl. BayVGH vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 a.a.O. RdNr. 19).
- VGH Bayern, 07.06.2010 - 7 ZB 09.2415
Geringster Beförderungsaufwand bei Schülerbeförderung im öffentlichen, teilweise …
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
Rn. 12 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen ist, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10, vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 RdNr. 15).Der Aufgabenträger kann bei der konkreten Organisation seiner Beförderungspflicht daher nicht nur das einzelne Schuljahr, sondern er darf ohne weiteres auch die gesamte Schulzeit in den Blick nehmen (vgl. BayVGH vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 a.a.O. RdNr. 15).
- VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08
Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
Denn aus der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) ergibt sich ebensowenig ein allgemeiner Anspruch auf Subventionierung von Ausbildungskosten wie ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs (vgl. VerfGH vom 7.7.2009 BayVBl 2010, 76/77).
- VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
Machen der Schüler oder seine Eltern daher von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (vgl. VerfGH vom 20.4.1990 VerfGH 43, 81/85). - VGH Bayern, 20.04.2009 - 7 ZB 08.3048
Schulwegkosten für den Besuch einer Realschule; nächstgelegene Schule; geringster …
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
Rn. 12 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen ist, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10, vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 RdNr. 15). - VGH Bayern, 15.06.1999 - 7 ZB 99.1103
Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
Durch den Aufbau eines Schülertransportnetzes soll auch darauf hingewirkt werden, dass die einzelnen Schulen, die grundsätzlich für bestimmte Einzugsgebiete und im Hinblick auf voraussichtliche Schülerzahlen geschaffen und bereitgehalten werden, angemessen ausgelastet sind (BayVGH vom 15.6.1999 Az. 7 ZB 99.1103 RdNr. 8).
- VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650
Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg
Im Übrigen ergibt sich auch aus der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) kein grundlegender Anspruch auf kostenfreie Schulbeförderung (BayVerfGH, E. v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - BayVBl 2010, 76; E. v. 28.10.2004 - Vf. 8-VII-030 - VerfGH 57, 156; BayVGH, B. v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; B. v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415 - juris; U. v. 19.8.2009 - 7 BV 08.1375 - VGH n. F. 62, 120; B. v. 10.1.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris).Machen der Schüler oder seine Eltern daher von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (BayVGH, B. v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; vgl. BayVerfGH, E. v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 - VerfGH 43, 81/85).
- VG München, 07.05.2019 - M 31 K 18.2176
Zuweisung von Kosten zur Schülerbeförderung - Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Bei der konkreten Organisation seiner Beförderungspflicht kann der Aufgabenträger dabei nicht nur das einzelne Schuljahr, sondern auch die gesamte Schulzeit in den Blick nehmen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris Rn. 15 f.).In der überwiegenden Zahl der bereits judizierten Fälle ging es um die Frage, ob bei den genannten Vergleichsberechnungen die Kosten von Einzelfahrkarten bzw. Streifenkarten einzubeziehen sind (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; B.v. 4.5.2012 - 7 ZB 11.2910 - juris).
- VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040
Beförderungspflicht von Schülern
Rn. 37 1.5 Im Übrigen ergibt sich auch aus der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) kein grundlegender Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung (BayVerfGH, E.v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - BayVBl 2010, 76; E.v. 28.10.2004 - Vf. 8-VII-030 - VerfGH 57, 156; BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; B.v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415 - juris; U.v. 19.8.2009 - 7 BV 08.1375 - VGH n.F. 62, 120; B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris).Machen der Schüler oder seine Eltern daher von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; vgl. BayVerfGH, E.v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 - VerfGH 43, 81/85).
- VGH Bayern, 04.05.2012 - 7 ZB 11.2910
Kostenfreiheit des Schulwegs
Vielmehr ist dem Aufgabenträger insoweit ein Organisationsermessen zuzubilligen, das auch zur Erfüllung der Beförderungspflicht in der beschriebenen Weise berechtigt (vgl. BayVGH vom 31.5.2011 Az. 7 ZB 10.2930 RdNr. 13).Wie ausgeführt hat der Senat bereits entschieden, dass die Aufgabenträger grundsätzlich berechtigt sind, ihre Beförderungspflicht durch die Ausgabe personalisierter Zeitkarten (Monatsfahrkarten) zu erfüllen (BayVGH vom 31.5.2011 a.a.O.).
- VG München, 06.12.2022 - M 3 K 20.4135
Schulwegkostenerstattung in Bayern: Keine Verzichtsmöglichkeit bezüglich der …
Machen der Schüler oder seine Eltern von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (vgl. BayVGH B. v. 31. Mai 2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; BayVerfGH E. v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 -, juris).Rn. 17 Es ist in ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für die Bestimmung der nächstgelegenen Schule grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen ist, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 - juris; BayVGH U.v. 8.1.2008 - 7 B 07.1008 - juris).
- VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
Anspruch auf Schulwegkostenfreiheit
Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass zur Bestimmung des geringsten Beförderungsaufwands weder auf Entfernung noch auf Zeitaufwand hinsichtlich des Erreichens der Schule abzustellen ist, sondern auf die für den Träger anfallenden Fahrtkosten (VGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - beck-online Rn. 12). - VGH Bayern, 04.02.2013 - 7 ZB 12.2438
Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; Nutzung eines privaten …
Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträger, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen (vgl. z.B. BayVGH, B.v.31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - Rn. 15 ff. m.w.N.). - VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905
Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen …
Vielmehr ist dem Aufgabenträger insoweit ein Organisationsermessen zuzubilligen, das auch zur Erfüllung der Beförderungspflicht in der beschriebenen Weise berechtigt (vgl. BayVGH B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 -juris, Rn. 13;… BayVGH, B.v. 4.5.2012 - 7 ZB 11.2910 -, juris, Rn. 13). - VG München, 10.02.2015 - M 3 K 12.5937
Berücksichtigung der Zumutbarkeit eines Schulwechsels zum Beginn des …
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein Schulwechsel an eine mit geringeren Beförderungskosten erreichbare Schule "allein aus Kostenersparnisgründen kaum zuzumuten sein dürfte (vgl. § 2 Abs. 4 Nr. 2 SchBefV)" (BayVGH, B. v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - ). - VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637
Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg
Vielmehr ist dem Aufgabenträger insoweit ein Organisationsermessen zuzubilligen, das auch zur Erfüllung der Beförderungspflicht in der beschriebenen Weise berechtigt (vgl. BayVGH B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 -, juris, Rn. 13;… BayVGH, B.v. 4.5.2012 - 7 ZB 11.2910 -, juris, Rn. 13). - VG München, 30.01.2018 - M 3 K 16.4631
Übernahme von Schulwegkosten
- VG München, 18.10.2016 - M 3 K 15.271
Erstattung der Kosten für die Schulwegbeförderung
- VG Würzburg, 20.08.2014 - W 2 K 14.125
Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule; …
- VG Ansbach, 07.04.2021 - AN 2 K 20.02118
Anspruchsinhaber der Schulwegkostenfreiheit
- VG Augsburg, 11.02.2014 - Au 3 K 13.1792
Schulwegkosten; Gymnasium; Einführungsklasse; nächstgelegene Schule; zweite …
- VG München, 26.11.2012 - M 3 K 11.1409
Schülerbeförderung; nächstgelegene Schule
- VG Augsburg, 07.02.2012 - Au 3 K 11.1622
Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; geringster …
- VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 3 K 13.1425
Organisationsermessen; privat organisierte Schülerbeförderung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".