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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15751
VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930 (https://dejure.org/2011,15751)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930 (https://dejure.org/2011,15751)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 7 ZB 10.2930 (https://dejure.org/2011,15751)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; MVV-Tarifsystem; Zeitkarten; Streifenkarten

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, Art. 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SchKfrG, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV, Art. 118 Abs. 1 BV
    Schulwegkostenrecht: Pauschale Betrachtung bei Zeitkartenangeboten | Schulwegkosten; Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Organisationsermessen des Aufgabenträgers; Abstellen auf ganze Schulzeit; Schulwechsel wegen Kostenersparnis; Zumutbarkeit; Monatskarte; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, Art. 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SchKfrG, § 2 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SchBefV, Art. 118 Abs. 1 BV
    Schulwegkostenrecht: Pauschale Betrachtung bei Zeitkartenangeboten | Schulwegkosten; Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Organisationsermessen des Aufgabenträgers; Abstellen auf ganze Schulzeit; Schulwechsel wegen Kostenersparnis; Zumutbarkeit; Monatskarte; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; MVV-Tarifsystem; Zeitkarten; Streifenkarten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Nächstgelegene Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schülerbeförderung: Nicht immer ist auf Entfernung oder Zeitaufwand zum Erreichen einer Schule abzustellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Die Bestimmungen über die Kostenfreiheit des Schulwegs beschränken die Beförderungspflicht nur auf die nächstgelegene Schule und nicht auf eine anderen als die nächstgelegenen Schule; Beschränkung der Beförderungspflicht nur auf die nächstgelegene Schule

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423

    Schulwegkostenerstattung nicht bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
    Rn. 12 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen ist, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10, vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 RdNr. 15).

    Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträger, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen (vgl. BayVGH vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 a.a.O. RdNr. 19).

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 7 ZB 09.2415

    Geringster Beförderungsaufwand bei Schülerbeförderung im öffentlichen, teilweise …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
    Rn. 12 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen ist, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10, vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 RdNr. 15).

    Der Aufgabenträger kann bei der konkreten Organisation seiner Beförderungspflicht daher nicht nur das einzelne Schuljahr, sondern er darf ohne weiteres auch die gesamte Schulzeit in den Blick nehmen (vgl. BayVGH vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 a.a.O. RdNr. 15).

  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
    Denn aus der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) ergibt sich ebensowenig ein allgemeiner Anspruch auf Subventionierung von Ausbildungskosten wie ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs (vgl. VerfGH vom 7.7.2009 BayVBl 2010, 76/77).
  • VerfGH Bayern, 20.04.1990 - 28-VI-89
    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
    Machen der Schüler oder seine Eltern daher von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (vgl. VerfGH vom 20.4.1990 VerfGH 43, 81/85).
  • VGH Bayern, 20.04.2009 - 7 ZB 08.3048

    Schulwegkosten für den Besuch einer Realschule; nächstgelegene Schule; geringster …

    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
    Rn. 12 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass zur Bestimmung des (geringsten) Beförderungsaufwands für den betroffenen Schüler nicht auf die Entfernung oder den Zeitaufwand zum Erreichen der Schule abzustellen ist, sondern auf die vom Aufgabenträger unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit vorgenommene konkrete Organisation zur Durchführung der Beförderungspflicht und die in diesem Zusammenhang zu den einzelnen Schulen anfallenden Fahrtkosten (vgl. z.B. BayVGH vom 12.2.2001 BayVBl 2001, 308/309, vom 20.4.2009 Az. 7 ZB 08.3048 RdNr. 11, vom 7.6.2010 Az. 7 ZB 09.2415 RdNr. 10, vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 RdNr. 15).
  • VGH Bayern, 15.06.1999 - 7 ZB 99.1103
    Auszug aus VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930
    Durch den Aufbau eines Schülertransportnetzes soll auch darauf hingewirkt werden, dass die einzelnen Schulen, die grundsätzlich für bestimmte Einzugsgebiete und im Hinblick auf voraussichtliche Schülerzahlen geschaffen und bereitgehalten werden, angemessen ausgelastet sind (BayVGH vom 15.6.1999 Az. 7 ZB 99.1103 RdNr. 8).
  • VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650

    Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg

    Im Übrigen ergibt sich auch aus der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) kein grundlegender Anspruch auf kostenfreie Schulbeförderung (BayVerfGH, E. v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - BayVBl 2010, 76; E. v. 28.10.2004 - Vf. 8-VII-030 - VerfGH 57, 156; BayVGH, B. v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; B. v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415 - juris; U. v. 19.8.2009 - 7 BV 08.1375 - VGH n. F. 62, 120; B. v. 10.1.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris).

    Machen der Schüler oder seine Eltern daher von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (BayVGH, B. v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; vgl. BayVerfGH, E. v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 - VerfGH 43, 81/85).

  • VG München, 07.05.2019 - M 31 K 18.2176

    Zuweisung von Kosten zur Schülerbeförderung - Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz

    Bei der konkreten Organisation seiner Beförderungspflicht kann der Aufgabenträger dabei nicht nur das einzelne Schuljahr, sondern auch die gesamte Schulzeit in den Blick nehmen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris Rn. 15 f.).

    In der überwiegenden Zahl der bereits judizierten Fälle ging es um die Frage, ob bei den genannten Vergleichsberechnungen die Kosten von Einzelfahrkarten bzw. Streifenkarten einzubeziehen sind (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; B.v. 4.5.2012 - 7 ZB 11.2910 - juris).

  • VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040

    Beförderungspflicht von Schülern

    Rn. 37 1.5 Im Übrigen ergibt sich auch aus der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) kein grundlegender Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung (BayVerfGH, E.v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - BayVBl 2010, 76; E.v. 28.10.2004 - Vf. 8-VII-030 - VerfGH 57, 156; BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; B.v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415 - juris; U.v. 19.8.2009 - 7 BV 08.1375 - VGH n.F. 62, 120; B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris).

    Machen der Schüler oder seine Eltern daher von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; vgl. BayVerfGH, E.v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 - VerfGH 43, 81/85).

  • VGH Bayern, 04.05.2012 - 7 ZB 11.2910

    Kostenfreiheit des Schulwegs

    Vielmehr ist dem Aufgabenträger insoweit ein Organisationsermessen zuzubilligen, das auch zur Erfüllung der Beförderungspflicht in der beschriebenen Weise berechtigt (vgl. BayVGH vom 31.5.2011 Az. 7 ZB 10.2930 RdNr. 13).

    Wie ausgeführt hat der Senat bereits entschieden, dass die Aufgabenträger grundsätzlich berechtigt sind, ihre Beförderungspflicht durch die Ausgabe personalisierter Zeitkarten (Monatsfahrkarten) zu erfüllen (BayVGH vom 31.5.2011 a.a.O.).

  • VG München, 06.12.2022 - M 3 K 20.4135

    Schulwegkostenerstattung in Bayern: Keine Verzichtsmöglichkeit bezüglich der …

    Machen der Schüler oder seine Eltern von ihrem Recht der freien Schulwahl in der Weise Gebrauch, dass der Schüler nicht die nächstgelegene Schule besucht, so darf ihm und seinen Eltern auch ohne Verstoß gegen Art. 118 Abs. 1 BV zugemutet werden, die finanziellen Folgen dieser Entscheidung selbst zu tragen (vgl. BayVGH B. v. 31. Mai 2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; BayVerfGH E. v. 20.4.1990 - Vf. 28-VI-89 -, juris).

    Rn. 17 Es ist in ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass für die Bestimmung der nächstgelegenen Schule grundsätzlich nicht auf die Entfernung oder auf den Zeitaufwand abzustellen ist, sondern auf den finanziellen Aufwand der Beförderung durch Vergleich der anfallenden Fahrtkosten (BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.4.2009 - 7 ZB 08.3048 - juris; BayVGH U.v. 8.1.2008 - 7 B 07.1008 - juris).

  • VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114

    Anspruch auf Schulwegkostenfreiheit

    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass zur Bestimmung des geringsten Beförderungsaufwands weder auf Entfernung noch auf Zeitaufwand hinsichtlich des Erreichens der Schule abzustellen ist, sondern auf die für den Träger anfallenden Fahrtkosten (VGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - beck-online Rn. 12).
  • VGH Bayern, 04.02.2013 - 7 ZB 12.2438

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; Nutzung eines privaten …

    Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträger, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen (vgl. z.B. BayVGH, B.v.31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - Rn. 15 ff. m.w.N.).
  • VG München, 20.06.2017 - M 3 K 15.5905

    Schulwegkostenrecht keine verfassungsrechtlich gebotene Leistung der öffentlichen …

    Vielmehr ist dem Aufgabenträger insoweit ein Organisationsermessen zuzubilligen, das auch zur Erfüllung der Beförderungspflicht in der beschriebenen Weise berechtigt (vgl. BayVGH B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 -juris, Rn. 13;… BayVGH, B.v. 4.5.2012 - 7 ZB 11.2910 -, juris, Rn. 13).
  • VG München, 10.02.2015 - M 3 K 12.5937

    Berücksichtigung der Zumutbarkeit eines Schulwechsels zum Beginn des …

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ein Schulwechsel an eine mit geringeren Beförderungskosten erreichbare Schule "allein aus Kostenersparnisgründen kaum zuzumuten sein dürfte (vgl. § 2 Abs. 4 Nr. 2 SchBefV)" (BayVGH, B. v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - ).
  • VG München, 20.09.2016 - M 3 K 15.3637

    Kein Anspruch auf Übernahme der Beförderungskosten für den Schulweg

    Vielmehr ist dem Aufgabenträger insoweit ein Organisationsermessen zuzubilligen, das auch zur Erfüllung der Beförderungspflicht in der beschriebenen Weise berechtigt (vgl. BayVGH B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 -, juris, Rn. 13;… BayVGH, B.v. 4.5.2012 - 7 ZB 11.2910 -, juris, Rn. 13).
  • VG München, 30.01.2018 - M 3 K 16.4631

    Übernahme von Schulwegkosten

  • VG München, 18.10.2016 - M 3 K 15.271

    Erstattung der Kosten für die Schulwegbeförderung

  • VG Würzburg, 20.08.2014 - W 2 K 14.125

    Schulrecht; Kostenfreiheit des Schulwegs; Besuch einer außerbayerischen Schule; …

  • VG Ansbach, 07.04.2021 - AN 2 K 20.02118

    Anspruchsinhaber der Schulwegkostenfreiheit

  • VG Augsburg, 11.02.2014 - Au 3 K 13.1792

    Schulwegkosten; Gymnasium; Einführungsklasse; nächstgelegene Schule; zweite …

  • VG München, 26.11.2012 - M 3 K 11.1409

    Schülerbeförderung; nächstgelegene Schule

  • VG Augsburg, 07.02.2012 - Au 3 K 11.1622

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; geringster …

  • VG Augsburg, 19.11.2013 - Au 3 K 13.1425

    Organisationsermessen; privat organisierte Schülerbeförderung

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