Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wird einem Schüler auf Antrag seiner Erziehungsberechtigten aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG), so gehört die Beförderung des Schülers auf dem ...
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayBG, Art. 3 Abs. 4 Satz 1, Art. 60 Satz 2 Nr. 10 BaySchFG, § 1, § 2 Abs. 1 Satz 7, Abs. 4 SchBefV
Schülerbeförderungsrecht: Keine Schülerbeförderung bei auf Antrag gestatteten Gastschulverhältnissen | Schulwegkosten; Beförderungspflicht; Schulaufwand; Aufgabenträger; Ermessen; Gastschulverhältnis; Zwingende persönliche Gründe; Mobbingvorfälle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 B 10.1423
Schulwegkostenerstattung nicht bei "Ausweichen" auf Gymnasium außerhalb Bayerns
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623
Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträgern, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den jeweiligen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht zu Schulen vorzusehen, die entfernter liegen oder bei denen - wie vorliegend - von der Sprengelpflicht aus persönlichen Gründen der Erziehungsberechtigten oder des Schülers abgewichen wird (vgl. auch BayVGH vom 13.4.2011 Az. 7 B 10.1423 RdNr. 19). - VGH Bayern, 15.06.1999 - 7 ZB 99.1103
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623
Durch den Aufbau eines Schülertransportnetzes soll auch darauf hingewirkt werden, dass die einzelnen Schulen, die grundsätzlich für bestimmte Einzugsgebiete und im Hinblick auf voraussichtliche Schülerzahlen geschaffen und bereitgehalten werden, angemessen ausgelastet sind (BayVGH vom 15.6.1999 Az. 7 ZB 99.1103 RdNr. 8). - VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08
Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen
Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623
In der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist geklärt, dass sich der Verfassungsgeber für ein dem Grundsatz nach öffentliches Schulwesen entschieden hat, das flächendeckend in zumutbarer Entfernung ausreichende und hinreichend qualitätvolle Bildungseinrichtungen bereitzuhalten hat (VerfGH vom 7.7.2009 Az. Vf. 15-VII-08 RdNr. 40 m.w.N.).
- VGH Bayern, 01.03.2019 - 7 ZB 18.1439
Schülerbeförderung
Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liegt darin nicht (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris Rn. 9).Da Gastschüler im Sinn des Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayEUG - und nur um ein solches Gastschulverhältnis handelt es sich vorliegend nach dem unmissverständlichen Wortlaut im Bescheid vom 28. August 2014 - von der Beförderungspflicht des Schulaufwandsträgers kraft Gesetzes (ausnahmslos) ausgeschlossen sind, kommen entgegen der Auffassung der Kläger auch nicht die Ausnahmebestimmungen des § 2 Abs. 3 und 4 SchBefV zur Anwendung, die - nur bei bestehender Beförderungspflicht - Ausnahmen in Bezug auf die Beförderung der Schüler zu einer anderen als der nächstgelegenen Schule zulassen (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 a.a.O. juris Rn. 12).
- VG Würzburg, 01.10.2015 - W 2 K 15.650
Keine Übernahme der Beförderungskosten für Schulweg
Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträgern, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es daher, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen, ohne dass hierzu durchgreifende Gründe seitens des zu befördernden Schülers geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B. v. 27.2.2015 - 7 ZB 14.2300 - juris; B. v. 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris).Im Übrigen ergibt sich auch aus der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) kein grundlegender Anspruch auf kostenfreie Schulbeförderung (BayVerfGH, E. v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - BayVBl 2010, 76; E. v. 28.10.2004 - Vf. 8-VII-030 - VerfGH 57, 156; BayVGH, B. v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; B. v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415 - juris; U. v. 19.8.2009 - 7 BV 08.1375 - VGH n. F. 62, 120; B. v. 10.1.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris).
- VG Würzburg, 29.01.2016 - W 2 K 14.1040
Beförderungspflicht von Schülern
Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträgern, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es daher, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen, ohne dass hierzu durchgreifende Gründe seitens des zu befördernden Schülers geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 7 ZB 14.2300 - juris; B.v. 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris).Rn. 37 1.5 Im Übrigen ergibt sich auch aus der Verfassung des Freistaates Bayern (BV) kein grundlegender Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung (BayVerfGH, E.v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - BayVBl 2010, 76; E.v. 28.10.2004 - Vf. 8-VII-030 - VerfGH 57, 156; BayVGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - juris; B.v. 7.6.2010 - 7 ZB 09.2415 - juris; U.v. 19.8.2009 - 7 BV 08.1375 - VGH n.F. 62, 120; B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris).
- VG Würzburg, 16.03.2015 - W 2 K 14.164
Kostenfreiheit des Schulwegs; Werkrealschule; Mittelschule; außerbayerische …
Die Bestimmungen über die Beförderungspflicht weisen einen engen Zusammenhang mit der Organisation des bayerischen Schulwesens auf (BayVGH, B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris).Rn. 26 Im Übrigen ergibt sich auch aus der Bayerischen Verfassung kein grundlegender Anspruch auf kostenfreie Schulbeförderung (BayVerfGH, E.v. 7.7.2009 - Vf. 15-VII-08 - BayVBl 2010, 76; E.v. 28.10.2004 - Vf. 8-VII-030 - VerfGH 57, 156; BayVGH, U.v. 19.8.2009 - 7 BV 08.1375 - VGH n.F. 62, 120; B.v. 10.1.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris).
- VGH Bayern, 27.02.2015 - 7 ZB 14.2300
Schülerbeförderung; Übernahme der Beförderungskosten; nächstgelegene Schule; …
Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträger, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den jeweiligen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht zu Schulen vorzusehen, die entfernter liegen oder deren Besuch höhere Beförderungskosten verursacht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VG Würzburg, 26.04.2017 - W 2 K 16.727
Kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten
Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträgern, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es daher, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen, ohne dass hierzu durchgreifende Gründe seitens des zu befördernden Schülers geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 7 ZB 14.2300 - juris; B.v. 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris). - VGH Bayern, 02.03.2015 - 7 ZB 14.2484
Schülerbeförderung; Übernahme der Beförderungskosten; nächstgelegene Schule; …
Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträgern, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den jeweiligen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es somit, eine Beförderungspflicht zu Schulen vorzusehen, die entfernter liegen oder deren Besuch höhere Beförderungskosten verursacht (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VG Regensburg, 30.09.2014 - RN 2 E 14.1551
Gastschulgenehmigung; zwingende persönliche Gründe; behauptete Mobbingsituation …
Rn. 49 Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Dezember 2012 (Az. 7 ZB 12.1623 - juris) befasst sich nicht mit der Frage der Gewährung einer Gastschulgenehmigung, sondern mit der Frage der Schülerbeförderung. - VG Würzburg, 14.03.2018 - W 2 K 17.197
Übernahme von Schülerbeförderungskosten
Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträgern, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es daher, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen, ohne dass hierzu durchgreifende Gründe seitens des zu befördernden Schülers geltend gemacht und nachgewiesen werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 7 ZB 14.2300 - juris; B.v. 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris). - VG Würzburg, 16.07.2020 - W 2 K 19.1561
Wirtschaftlichkeit von Schülerbeförderungskosten
Dem öffentlichen Interesse der auf den näheren Einzugsbereich abstellenden Schulplanung und den Interessen der beteiligten Aufgabenträgern, die auch bei geringerer Schülerzahl die notwendige Beförderung zu den nächstgelegenen Schulen sicherzustellen haben, widerspricht es daher, eine Beförderungspflicht auch zu entfernter liegenden Schulen anzunehmen, ohne dass hierzu durchgreifende Gründe seitens des zu befördernden Schülers geltend gemacht werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.2.2015 - 7 ZB 14.2300 - juris; B.v. 10.12.2012 - 7 ZB 12.1623 - juris). - VG Würzburg, 16.07.2020 - W 2 K 19.1554
Kostenfreiheit des Schulwegs
- VG Regensburg, 30.09.2014 - 2 E 14.1551
Gastschulgenehmigung, Mobbing, Schule, ärztliche Stellungnahme, Erkrankung, …
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