Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.02.2013 - M 3 K 11.452
- VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
- VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 C 13.892
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 967
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Rn. 10 An die Unverzüglichkeit des Prüfungsrücktritts ist nach ständiger Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282/285, B.v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 - BayVBl 1990, 411/412, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442/443 f., B.v. 17.9.2002 - 6 B 57.02 - juris, BayVGH, U.v. 16.4.2002 - 7 B 01.1889 - juris, U.v. 23.9.2004 - 7 B 03.1192 - juris).Missbräuchlich kann aber auch ein während der Prüfung erklärter Rücktritt sein, etwa dann, wenn ein Prüfling die Rücktrittsentscheidung hinauszögert, um sie davon abhängig zu machen, ob nach seiner eigenen Einschätzung der Schwierigkeit der Aufgabe und seiner Prüfungsleistungen mit einem Prüfungserfolg zu rechnen ist oder nicht (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - BVerwGE 80, 282/285 f., BayVGH, B.v. 4.10.200 - 7 ZB 07.2097 - BayVBl 2008, 210).
- BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81
Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Da er für das Vorliegen eines wichtigen Rücktrittsgrundes und die Unverzüglichkeit des Rücktritts die materielle Beweislast trägt (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.1982 - 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213/215, 217), geht die nicht mehr mögliche Aufklärbarkeit der geltend gemachten Verschlechterung seines Gesundheitszustands zu seinen Lasten. - BVerwG, 10.04.1990 - 7 B 48.90
Anforderungen an die Feststellung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Rn. 10 An die Unverzüglichkeit des Prüfungsrücktritts ist nach ständiger Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282/285, B.v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 - BayVBl 1990, 411/412, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442/443 f., B.v. 17.9.2002 - 6 B 57.02 - juris, BayVGH, U.v. 16.4.2002 - 7 B 01.1889 - juris, U.v. 23.9.2004 - 7 B 03.1192 - juris).
- BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Rn. 10 An die Unverzüglichkeit des Prüfungsrücktritts ist nach ständiger Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282/285, B.v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 - BayVBl 1990, 411/412, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442/443 f., B.v. 17.9.2002 - 6 B 57.02 - juris, BayVGH, U.v. 16.4.2002 - 7 B 01.1889 - juris, U.v. 23.9.2004 - 7 B 03.1192 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 9 S 1573/02
Fürsorgepflicht des Prüfers - Hinweis auf unverzüglichen Prüfungsrücktritt bei …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Unterzieht sich der Prüfungsteilnehmer in Kenntnis eigener Beschwerden einer Prüfung, nimmt er dieses Risiko, das auch eine Fehleinschätzung seines Leistungsvermögens einschließt, bewusst in Kauf (vgl. VGH BW, B.v. 9.8.2002 - 9 S 1573.02 - NVwZ-RR 2003, 37/38, VG Köln, B.v. 11.9.2008 - 6 K 3599.08 - juris Rn. 8, Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Auflage 2007, Rn. 540 ff.). - BVerwG, 17.09.2002 - 6 B 57.02
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Mitwirkungspflicht eines …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Rn. 10 An die Unverzüglichkeit des Prüfungsrücktritts ist nach ständiger Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282/285, B.v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 - BayVBl 1990, 411/412, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442/443 f., B.v. 17.9.2002 - 6 B 57.02 - juris, BayVGH, U.v. 16.4.2002 - 7 B 01.1889 - juris, U.v. 23.9.2004 - 7 B 03.1192 - juris). - VGH Bayern, 04.10.2007 - 7 ZB 07.2097
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Missbräuchlich kann aber auch ein während der Prüfung erklärter Rücktritt sein, etwa dann, wenn ein Prüfling die Rücktrittsentscheidung hinauszögert, um sie davon abhängig zu machen, ob nach seiner eigenen Einschätzung der Schwierigkeit der Aufgabe und seiner Prüfungsleistungen mit einem Prüfungserfolg zu rechnen ist oder nicht (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - BVerwGE 80, 282/285 f., BayVGH, B.v. 4.10.200 - 7 ZB 07.2097 - BayVBl 2008, 210). - VGH Bayern, 16.04.2002 - 7 B 01.1889
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Rn. 10 An die Unverzüglichkeit des Prüfungsrücktritts ist nach ständiger Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282/285, B.v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 - BayVBl 1990, 411/412, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442/443 f., B.v. 17.9.2002 - 6 B 57.02 - juris, BayVGH, U.v. 16.4.2002 - 7 B 01.1889 - juris, U.v. 23.9.2004 - 7 B 03.1192 - juris). - VGH Bayern, 23.09.2004 - 7 B 03.1192
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Rn. 10 An die Unverzüglichkeit des Prüfungsrücktritts ist nach ständiger Rechtsprechung ein strenger Maßstab anzulegen (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282/285, B.v. 10.4.1990 - 7 B 48.90 - BayVBl 1990, 411/412, U.v. 15.12.1993 - 6 C 28.92 - NVwZ-RR 1994, 442/443 f., B.v. 17.9.2002 - 6 B 57.02 - juris, BayVGH, U.v. 16.4.2002 - 7 B 01.1889 - juris, U.v. 23.9.2004 - 7 B 03.1192 - juris). - VGH Bayern, 05.03.2012 - 7 C 11.2703
Prozesskostenhilfe; erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Rücktritt während …
Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.891
Rn. 22 2. Die Berufung ist auch nicht deshalb zuzulassen, weil das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. März 2012 im Prozesskostenhilfeverfahren (Az. 7 C 11.2703) abweichen würde.
- VG Berlin, 03.07.2020 - 1 K 297.18 Die Obliegenheit zur unverzüglichen Geltendmachung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit folgt aus der Verpflichtung des Prüflings zur Mitwirkung im Prüfungsrechtsverhältnis (BVerwG…, Urteil vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 -, juris, Rn. 13; Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, juris, Rn. 10).
Erkennt ein Prüfling seine zur Prüfungsunfähigkeit führende gesundheitliche Belastung, muss er alsbald und ohne weitere Verzögerung zum frühestmöglichen ihm zumutbaren Zeitpunkt den Rücktritt erklären und die Gründe hierfür mitteilen (Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, juris, Rn. 10;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 283).
Dabei kommt es nicht darauf an, dass der Prüfling die genaue krankheitsbedingte Ursache seiner Prüfungsunfähigkeit kennt und dass er die Symptome sowie Auswirkungen seiner Krankheit zutreffend einschätzt (Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, juris, Rn. 10).
Wer sich der Prüfung trotz der für ihn erkennbar fehlenden oder erheblich eingeschränkten Prüfungsfähigkeit in der Hoffnung stellt, diese erfolgreich zu absolvieren, ist an dieser Risikoentscheidung, die auch eine Fehleinschätzung seines Leistungsvermögens einschließt, festzuhalten (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 15. März 2007 - 2 LA 1237/06 -, juris, Rn. 14; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 9. August 2002 - 9 S 1573/02 -, juris, Rn. 4;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 265).
Sowohl für das Vorliegen eines Rücktrittsgrundes als auch für die Unverzüglichkeit des Rücktritts trägt der Prüfling die materielle Beweislast (Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, juris, Rn. 21).
Angesichts der Obliegenheit des Prüflings, sich bei Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen selbst um die Frage der Prüfungsfähigkeit und eines eventuell erforderlichen Rücktritts zu kümmern sowie unverzüglich um eine Aufklärung seines Gesundheitszustands zu kümmern (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, juris, Rn. 10), liegt es nahe, dass die Klägerin bereits am Morgen des letzten Prüfungstages hätte zurücktreten müssen.
Indem sie sich dennoch zur Fortsetzung entschied, traf die Klägerin eine bewusste Risikoentscheidung, die einem späteren Rücktritt entgegensteht (Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, juris, Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14
Erwerb der Laufbahnbefähigung; Polizeivollzugsdienst; Nichtbestehen einer …
Sie erfüllen damit nicht die Funktion, die tatsächlich am Prüfungstag beim Antragsteller vorliegenden gesundheitlichen Beschwerden polizeiärztlich zu belegen (vgl. zu einem ähnlichen Fall BayVGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, BayVBl. 2014, 116, juris Rn. 17 ff.). - VG Berlin, 17.09.2026 - 12 K 219.26 Die Obliegenheit zur unverzüglichen Geltendmachung krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit folgt aus der Verpflichtung des Prüflings zur Mitwirkung im Prüfungsrechtsverhältnis (BVerwG…, Urteil vom 7. Oktober 1988 - 7 C 8.88 - juris Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 - juris Rn. 10).
Erkennt ein Prüfling seine zur Prüfungsunfähigkeit führende gesundheitliche Belastung, muss er alsbald und ohne weitere Verzögerung zum frühestmöglichen ihm zumutbaren Zeitpunkt den Rücktritt erklären und die Gründe hierfür mitteilen (BayVGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 - juris Rn. 10;… Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 9. Auflage 2026, Rn. 283).
- OVG Sachsen, 06.04.2022 - 5 A 697/20
Prüfung; Rücktritt; Prüfungsunfähigkeit; Migräne; Attest; Beweislast; …
Auch in diesem Fall gilt es, einen rechtsmissbräuchlichen Gebrauch des Rücktrittsrechts zu verhindern, indem der Prüfling sich aufgrund seiner vorläufiger Bewertung des bisherigen Prüfungsverlaufs als nicht den erwarteten Erfolg versprechend gleichheitswidrig eine zusätzliche Prüfungschance verschafft (vgl. BayVGH, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 -, juris Rn. 13). - VG Augsburg, 21.06.2022 - Au 8 K 21.2517
Prüfungsrecht, Endgültig nicht bestandene Prüfung, Unverzüglicher …
Auch wenn dem Prüfling insoweit ein Mindestmaß an Überlegungszeit zugebilligt werden muss, berührt ein solcher nachträglicher oder während der Prüfung erklärter Rücktritt den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsrecht (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) in besonderem Maße und unterliegt daher strengen Anforderungen (…vgl. BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8/88 - BVerwGE 80, 282 (285 f.) = juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 7 ZB 13.891 - juris Rn. 10 f.).Unterzieht sich der Prüfungsteilnehmer in Kenntnis eigener Beschwerden einer Prüfung, nimmt er dieses Risiko, das auch eine Fehleinschätzung seines Leistungsvermögens einschließt, bewusst in Kauf (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 7 ZB 13.891 - juris Rn. 11).
- VG Berlin, 07.07.2014 - 12 K 882.13
Prüfungsrecht: Anforderungen an einen genehmigungsfähigen Rücktritt von der …
Unterlässt er die gebotene Aufklärung seines Gesundheitszustandes, obwohl sie ihm zuzumuten ist, und nimmt er (weiter) an der Prüfung teil, ist es ihm verwehrt, sich nachträglich auf eine Erkrankung am Prüfungstag zu berufen (Bay. VGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 - juris Rdnr. 10).Unterzieht sich der Prüfungsteilnehmer in Kenntnis eigener Beschwerden einer Prüfung, nimmt er dieses Risiko, dass auch eine Fehleinschätzung seines Leistungsvermögens einschließt, bewusst in Kauf (BayVGH, Beschluss vom 3. Juli 2013, a.a.O., juris Rdnr. 11).
- VG Augsburg, 07.08.2020 - Au 8 K 20.945
Nachträgliche Geltendmachung von Prüfungsunfähigkeit
Auch wenn dem Prüfling insoweit ein Mindestmaß an Überlegungszeit zugebilligt werden muss, berührt ein solcher nachträglicher oder während der Prüfung erklärter Rücktritt den Grundsatz der Chancengleichheit im Prüfungsrecht (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) in besonderem Maße und unterliegt daher strengen Anforderungen (…vgl. BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8/88 - BVerwGE 80, 282 (285 f.) = juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 7 ZB 13.891 - juris Rn. 10 f.).Unterzieht sich der Prüfungsteilnehmer in Kenntnis eigener Beschwerden einer Prüfung, nimmt er dieses Risiko, das auch eine Fehleinschätzung seines Leistungsvermögens einschließt, bewusst in Kauf (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 7 ZB 13.891 - juris Rn. 11).
- VG Würzburg, 25.05.2022 - W 2 K 20.1805
Fristsetzung für die Vorlage eines ärztlichen Nachweises über die …
Auch der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 3. Juli 2013 - 7 ZB 13.891 - (…juris, Rn. 13) entscheiden, dass ein während der Prüfung erklärter Rücktritt wegen der erhöhten Missbrauchsgefahr ähnlich strengen Anforderungen unterliegt wie ein Rücktritt nach vollständiger Beendigung der Prüfung. - VGH Bayern, 03.07.2013 - 7 ZB 13.888
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlicher Prüfungsteil); …
Insoweit ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren 7 ZB 13.891 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil, mit dem das Verwaltungsgericht München die Klage gegen die Versagung der Rücktrittsgenehmigung durch Bescheid vom 27. August 2010 abgewiesen hat, abgelehnt hat und hierdurch dieser Bescheid bestandskräftig und das ergangene Urteil rechtskräftig geworden sind.
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