Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 59 Abs 2 FlurbG, 8a BbgLEG, § 59 Abs 3 FlurbG, § 59 Abs 5 FlurbG, § 110 FlurbG
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 59 Abs 2 FlurbG, § 8a FlurbuaGAG BB, § 59 Abs 3 FlurbG, § 59 Abs 5 FlurbG, § 110 FlurbG, § 111 Abs 1 FlurbG, § 134 Abs 2 FlurbG, § 134 Abs 3 FlurbG
Die Zustellung der Ladung zum Anhörungstermin an einzelne Beteiligte ist durch § 59 Abs. 3 S. 1 u. 2 FlurbG nicht zwingend vorgeschrieben. Die Ladung kann nach § 59 Abs. 3 S. 3 Hs. 1 FlurbG auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Soweit neben der öffentlichen ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerspruch eines Eigentümers von Grundstücken gegen den Bodenordnungsplan im Bodenordnungsverfahren; Zulassung eines verspäteten Widerspruchs als sog. Nachsichtgewährung
- rechtsportal.de
Widerspruch eines Eigentümers von Grundstücken gegen den Bodenordnungsplan im Bodenordnungsverfahren; Zulassung eines verspäteten Widerspruchs als sog. Nachsichtgewährung
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22
- BVerwG, 02.05.2024 - 8 B 63.23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht bei Widerspruch nach Anhörungstermin; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22
Rn. 28 Gründe für die Zulassung eines verspäteten Widerspruchs nach § 134 Abs. 3, Abs. 2 FlurbG (sog. Nachsichtgewährung), der als spezialgesetzliche Regelung die Vorschrift des § 32 VwVfG (Wiedereinsetzung) verdrängt (OVG Magdeburg, Urteil vom 7. Dezember 2010 - 8 K 10/09 - juris Rn. 23), hat die Beklagte zu Recht nicht angenommen.Es muss von einem Teilnehmer erwartet werden, dass er Einwendungen gegen die mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Schlussakte eines abgeschlossenen Verfahrensabschnitts unverzüglich nach deren Bekanntwerden geltend macht (OVG Magdeburg, Urteil vom 7. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 19. November 1970 - IV B 51.69 - RdL 1971, 72).
- BVerwG, 19.11.1970 - IV B 51.69
Nichtzulassung der Revision - Erfordernisse der Beschleunigung des Verfahrens und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22
Es muss von einem Teilnehmer erwartet werden, dass er Einwendungen gegen die mit Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Schlussakte eines abgeschlossenen Verfahrensabschnitts unverzüglich nach deren Bekanntwerden geltend macht (OVG Magdeburg…, Urteil vom 7. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 25 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 19. November 1970 - IV B 51.69 - RdL 1971, 72). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 5/15
Eintritt der Ausschlusswirkung gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22
Es widerspräche Sinn und Zweck der öffentlichen Bekanntmachung, wenn neben ihr wegen der Übersendung des Auszuges aus dem Bodenordnungsplan auch eine individuelle Zustellung der Ladung zu erfolgen hätte (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 22. Februar 2011 - 9 K 15/08 - RzF 23 zu § 59 Abs. 2 FlurbG; OVG Magdeburg, Urteil vom 8. Juni 2017 - 8 K 5/15 - juris Rn. 24).
- BVerwG, 06.05.1970 - IV C 59.69
Bekanntgabe eines Flurbereinigungsplanes - Zeitpunkt der Rechtskraft eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22
Jedenfalls aber müssen die Beteiligten nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Norm Beschwerden gegen den Bodenordnungsplan "zur Vermeidung des Ausschlusses in einem Anhörungstermin vorbringen" (BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1970 - IV C 59.69 - juris Rn. 13). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2023 - 70 A 1.22
Nachsichtgewährung bei Widersprüchen gegen einen Bodenordnungsplan
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22
Dessen ungeachtet trifft der Hinweis der Beklagten zu, dass ein bereits vor dem Anhörungstermin erfolgter Widerspruch gegen den Bodenordnungsplan im Allgemeinen oder gegen die Wertermittlung im Einzelnen in keinem Fall ein Widerspruch ist, der den Erfordernissen des § 59 Abs. 2 FlurbG entspricht (vgl. Urteil des Senats vom 1. Juni 2023 - OVG 70 A 1/22 - juris Rn. 18 ff.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2011 - 9 K 15/08
Nachsichtgewährung; Flurbereinigungsplan/Auszug; Bekanntmachung, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2023 - 70 A 2.22
Es widerspräche Sinn und Zweck der öffentlichen Bekanntmachung, wenn neben ihr wegen der Übersendung des Auszuges aus dem Bodenordnungsplan auch eine individuelle Zustellung der Ladung zu erfolgen hätte (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 22. Februar 2011 - 9 K 15/08 - RzF 23 zu § 59 Abs. 2 FlurbG; OVG Magdeburg…, Urteil vom 8. Juni 2017 - 8 K 5/15 - juris Rn. 24).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2026 - 32 D 24/24
Flurbereinigungsverfahren; Einleitungsbeschluss; Änderungsbeschluss; …
Rn. 78 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.1978 - 5 B 21.75 -, RzF 28 zu § 134 Abs. 2 FlurbG; OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 30.8.2023 - 70 A 2/22 -, juris Rn. 30; Nds. OVG, Urteil vom 6.3.2013 - 15 KF 8/11 -, juris Rn. 24. - OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2024 - 70 A 1.23
Vorläufige Besitzeinweisung - grobes Missverhältnis zwischen Einlage und …
Weder war die Fristversäumung unverschuldet noch war die Behörde im Ermessenswege zur Gewährung von Nachsicht verpflichtet (vgl. zu den Voraussetzungen Urteil des Senats vom Urteil vom 30. August 2023 - 70 A 2/22 - juris Rn. 28 ).
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