Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 44 Abs 4 FlurbG, § 65 FlurbG, § 17 FlurbG, § 23 FlurbG, § 22 FlurbG
Vorläufige Besitzeinweisung im Bodenordnungsverfahren - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 70 A 1.16
Heranziehung zu Vorschüssen auf Teilnehmerbeiträge im kombinierten Bodenordnungs- …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16
Sämtliche angeführten Beschlüsse sind bestandskräftig geworden (vgl. dazu bereits Urteil des Senats v. 29. August 2018 - OVG 70 A 1.16 -, juris Rn 30).Der Anordnungsbeschluss und die für die Flurstücke der Klägerin maßgeblichen Änderungsbeschlüsse sind sämtlich - wie in § 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 6 Abs. 2, § 110 FlurbG vorgesehen - öffentlich bekannt gemacht worden und inzwischen seit langem bestandskräftig (ebenso bereits Urteil des Senats v. 29. August 2018 - OVG 70 A 1.16 -, juris Rn 30).
- BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05
Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16
Solche Faktoren müssen konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven betreffen (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 10 C 2/06 -, juris Rn 16; Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05) und sind im Fall der Klägerin weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich. - BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13
Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16
Damit sind sowohl die Wirksamkeit der Anordnung und der Änderungen des zunächst als reines Bodenordnungsverfahren begonnenen, mit dem 5. Änderungsbeschluss vom 12. Dezember 2001 zu einem kombinierten Verfahren gem. § 56 LwAnpG und §§ 1, 37 FlurbG geänderten Verfahrens und seiner Ziele als auch das sich aus diesen sowie den weiteren Änderungs- und Teilungsbeschlüssen ergebende, die Flächen der Klägerin umfassende Verfahrensgebiet in seiner Ausdehnung als gegeben hinzunehmen (zur Abschichtungswirkung bestandskräftiger Teilentscheidungen im Verfahren vgl. BVerwG, Urteil v. 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 -, juris Rn 13 a.E.).
- BVerwG, 17.01.2007 - 10 C 2.06
Anspruch auf Abänderung eines Flurbereinigungsplans und Zuweisung einer anderen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16
Solche Faktoren müssen konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven betreffen (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 10 C 2/06 -, juris Rn 16; Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05) und sind im Fall der Klägerin weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich. - BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 12. November 2010 - 9 B 41.10 -, juris Rn 4 f. m.w.N.; dem folgend Urteil des Senats v. 5. November 2015 - OVG 70 A 3.14 -, juris Rn 38) bezieht sich § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG mit dem Erfordernis der Wertnachweise auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung. - OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 70 A 3.14
Flurbereinigungsverfahren "Unteres Odertal": Klage des Vereins der Freunde des …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - 70 A 4.16
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 12. November 2010 - 9 B 41.10 -, juris Rn 4 f. m.w.N.; dem folgend Urteil des Senats v. 5. November 2015 - OVG 70 A 3.14 -, juris Rn 38) bezieht sich § 65 Abs. 1 Satz 1 FlurbG mit dem Erfordernis der Wertnachweise auf die Ergebnisse der Bodenwertermittlung.
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 15.15
Bodenneuordnungsverfahren; vorläufige Besitzeinweisung; Geltendmachung von …
Sämtliche angeführten Beschlüsse sind bestandskräftig geworden (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 2021 - OVG 70 A 4.16 - juris Rn. 2 unter Bezugnahme auf Urteil des Senats vom 29. August 2018 - OVG 70 A 1.16 - juris Rn 30).Rn. 22 Sie ist vom dafür gem. § 61a Abs. 3 Satz 1 LwAnpG, § 65 Abs. 2 FlurbG und § 2 Abs. 3 BbgLEG zuständigen Beklagten erlassen worden und - den Anforderungen des § 110 FlurbG entsprechend - u.a. im Amtsblatt von R... vom 15. August 2014 bekannt gemacht worden; dabei ist auch auf die zur Einsichtnahme der Beteiligten erfolgende Auslegung der Überleitungsbestimmungen sowie der Gebietskarten hingewiesen worden (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 2021 - OVG 70 A 4.16 - juris Rn. 21 f.).
Abfindungsmängel können vielmehr nur ausnahmsweise zur Rechtswidrigkeit einer vorläufigen Besitzeinweisung führen, wenn zwischen Einlage und Abfindung entgegen § 44 Abs. 1 FlurbG offensichtlich ein grobes Missverhältnis besteht oder die vorläufige Einweisung entgegen § 44 Abs. 4 FlurbG offensichtlich zu einem unzumutbaren Eingriff in die bisherige Struktur des betroffenen Betriebes führt (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O., Rn. 28; vgl. auch BayVGH…, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 13 A 19.1702 - juris Rn. 31 f m.w.N.).
Solche Faktoren müssen konkretisierte betriebliche Entwicklungsperspektiven betreffen (Urteil des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O., Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 10 C 2/06 - juris Rn 16; Urteil vom 23. August 2006 - 10 C 4.05) und sind - wie oben dargestellt - im Fall der Klägerin weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich.
Soweit der Wert der neuen Flächen, für den nach Vorstehendem von den bestandskräftig festgestellten Ergebnissen der Wertermittlung auszugehen ist, mit 17.099,76 WE um 0, 26 WE - d.h. um ca. 0,0015 % - unter demjenigen der Einlageflächen (17.100,02 WE) liegt, ergibt sich hieraus kein offensichtliches, die Unzumutbarkeit der auch nur vorläufigen Nutzung der mit der vorläufigen Besitzeinweisung zugeteilten Flurstücke begründendes Missverhältnis zwischen dem Wert der Einlage- und der Abfindungsfläche (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O., Rn. 21).
Rn. 36 (4) Darauf, ob die von der Klägerin insbesondere beanstandete Verkleinerung ihres Einlageflurstücks 7...(neu: 5...) der Flur 1 von 7.730 m² auf 6.614 m², die nach dem Vortrag des Beklagten zur Anpassung der Eigentumsgrenzen an die Bewirtschaftungsgrenzen erfolgt ist, ihren Anspruch auf wertgleiche Abfindung aus § 44 FlurbG verletzen würde, kommt es für die hier nur zu prüfende Rechtmäßigkeit der vorläufigen Besitzeinweisung nicht an (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 2021, a.a.O., Rn. 35).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2023 - 70 A 4.18
Befreiung von Vorschüssen zu Flurbereinigungsbeiträgen - Zuständigkeit der …
Sämtliche angeführten Beschlüsse sind bestandskräftig geworden (vgl. Urteil des Senats vom 16. Dezember 2021 - OVG 70 A 4/16 - juris Rn. 2 unter Bezugnahme auf Urteil des Senats vom 29. August 2018 - OVG 70 A 1/16 - juris Rn 30).
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