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   RG, 17.01.1923 - I 70/22   

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https://dejure.org/1923,60
RG, 17.01.1923 - I 70/22 (https://dejure.org/1923,60)
RG, Entscheidung vom 17.01.1923 - I 70/22 (https://dejure.org/1923,60)
RG, Entscheidung vom 17. Januar 1923 - I 70/22 (https://dejure.org/1923,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zu den Begriffen "veränderte Reise" und "Bestimmungshafen" in § 60 Abs. 2, 3 der AllgSeeVersBed. v. 1867 (§ 813 Abs. 3 HGB.).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Seeversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 13.10.2022 - 18a U 2475/21

    Ansprüche des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Wie sich aus den von der Beklagten vorgelegten Auskünften des KBA ergibt, hat das KBA mangels Auswirkung der Fahrzykluserkennung auf die Einhaltung der Grenzwerte für die mit dem Motortyp EA 288 ausgestatteten Fahrzeuge im Rahmen des ihm für Maßnahmen nach § 25 EG-FGV zustehenden Ermessensspielraums die Entscheidung getroffen, von der Anordnung von Nebenbestimmungen oder gar einer Rückrufaktion abzusehen, was rechtlich nicht nur nicht zu beanstanden, sondern aus Sicht des Senats sogar geboten ist, da die Fahrzeuge im Ergebnis der vorgenommenen Untersuchungen die maßgebenden Grenzwerte auch bei Deaktivierung der Fahrkurvenerkennung einhielten (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 4.11.2022 - I-7 U 279/21, BeckRS 2022, 33519 Rn. 30, beck-online; OLG Hamm Beschl. v. 25.10.2022 - I-27 U 70/22, BeckRS 2022, 33529 Rn. 17, beck-online; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 4. Februar 2022 - 2 U 87/21 -, Rn. 48, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 8 U 235/21 -, Rn. 33, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Juli 2022 - 2 U 126/21 -, Rn. 22, juris).
  • OLG Dresden, 20.12.2022 - 18a U 2475/21
    Wie sich aus den von der Beklagten vorgelegten Auskünften des KBA ergibt, hat das KBA mangels Auswirkung der Fahrzykluserkennung auf die Einhaltung der Grenzwerte für die mit dem Motortyp EA 288 ausgestatteten Fahrzeuge im Rahmen des ihm für Maßnahmen nach § 25 EG-FGV zustehenden Ermessensspielraums die Entscheidung getroffen, von der Anordnung von Nebenbestimmungen oder gar einer Rückrufaktion abzusehen, was rechtlich nicht nur nicht zu beanstanden, sondern aus Sicht des Senats sogar geboten ist, da die Fahrzeuge im Ergebnis der vorgenommenen Untersuchungen die maßgebenden Grenzwerte auch bei Deaktivierung der Fahrkurvenerkennung einhielten (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 4.11.2022 - I-7 U 279/21, BeckRS 2022, 33519 Rn. 30, beck-online; OLG Hamm Beschl. v. 25.10.2022 - I-27 U 70/22, BeckRS 2022, 33529 Rn. 17, beck-online; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 4. Februar 2022 - 2 U 87/21 -, Rn. 48, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26. April 2022 - 8 U 235/21 -, Rn. 33, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Juli 2022 - 2 U 126/21 -, Rn. 22, juris).
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