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Rechtsprechung
   LG Aachen, 24.02.2011 - 71 Ns 226/10, 71 Ns - 601 Js 638/10 - 226/10   

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https://dejure.org/2011,31059
LG Aachen, 24.02.2011 - 71 Ns 226/10, 71 Ns - 601 Js 638/10 - 226/10 (https://dejure.org/2011,31059)
LG Aachen, Entscheidung vom 24.02.2011 - 71 Ns 226/10, 71 Ns - 601 Js 638/10 - 226/10 (https://dejure.org/2011,31059)
LG Aachen, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 71 Ns 226/10, 71 Ns - 601 Js 638/10 - 226/10 (https://dejure.org/2011,31059)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • AG Lüdinghausen, 02.03.2010 - 9 Ds 111/09

    Belohnung für nachgewiesene Abstinenz nach Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus LG Aachen, 24.02.2011 - 71 Ns 226/10
    Die Kammer hat daher keine Zweifel daran, dass es sich bei der individualpsychologischen Verkehrstherapie der Einrichtung IVT-Hö tatsächlich um eine besonders erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahme handelt (ebenso LG Köln DAR 2005, 702; AG Lüdinghausen NZV 2010, 272 [= BA 2010, 250]).

    - Das AG Lüdinghausen entschied am 02. März 2010 = NZV 2010, 272 [= BA 2010, 250] durch den bekannten Straßenverkehrsrechtler Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, dass ein Kraftfahrer zehn Monate nach der Tat nach Durchführung von intensiven verkehrspsychologischen Maßnahmen bei IVT-Hö nicht mehr als zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet eingestuft werden kann, und zwar auch im Licht einer hohen Tatzeit-Blutalkoholkonzentration von 2, 57 ‰.

    „a) Vorzeitiger Wegfall von Entziehung und Sperre und Rückgabe des Führerscheins oder vorzeitige Aufhebung oder Reduzierung der Fahrerlaubnis-Sperre oder Geldstrafen-Ermäßigung bei Trunkenheits- und Verkehrs-Unfallflucht-Delikten durch Teilnahme an extern überprüften und kontrollierten, mithin qualifizierten Verkehrs-Therapien Das AG Lüdinghausen hat mit einem sehr gründlichen Urt. v. 02.03.2010 (9 Ds - 82 Js 3375/09 - 111/09, NZV 2010, 272 = DAR 2010, 280 = VA 2010, 118) ca. 10 Mon.

  • LG Köln, 04.08.2005 - 104 Qs 139/05

    Eine Aufhebung der Sperrfrist gemäß § 69 a Abs. 7 StGB kann auf Grund einer …

    Auszug aus LG Aachen, 24.02.2011 - 71 Ns 226/10
    Die Kammer hat daher keine Zweifel daran, dass es sich bei der individualpsychologischen Verkehrstherapie der Einrichtung IVT-Hö tatsächlich um eine besonders erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahme handelt (ebenso LG Köln DAR 2005, 702; AG Lüdinghausen NZV 2010, 272 [= BA 2010, 250]).

    Diesbezüglich haben z. B. erkannt das LG Köln in DAR 2005, 702, das LG Berlin in DAR 2010, 712, das LG Potsdam in zfs 2005, 100 [= BA 2006, 156] oder das AG Stendal in DAR 2006, 108.

  • LG Potsdam, 08.12.2003 - 27 Ns 188/03

    Abgrenzung für vorsätzliche oder nur fahrlässig begangene Trunkenheitsfahrt: …

    Auszug aus LG Aachen, 24.02.2011 - 71 Ns 226/10
    - Zuvor hatte schon das AG Potsdam in zfs 2004, 183 entschieden, dass ein Kraftfahrer bei einer BAK von 1, 46 ‰ ca. 6 Monate nach der Tat und kontinuierlicher Teilnahme an den Therapiesitzungen von IVTHö nicht mehr fahruntauglich ist.
  • AG Berlin-Tiergarten, 03.08.2017 - 315 Cs 75/17

    Trunkenheit im Verkehr - Absehen von Fahrerlaubnisentziehung

    Eine gefestigte Rechtsprechung geht dahin, dass im Fall einer kontinuierlichen und erfolgreichen Teilnahme an solchen individualpsychologischen Therapien die Eignung zum Führern eines Kraftfahrzeuges entgegen der Regel-Ausnahme-Anordnung des § 69 Abs. 2 Nr. StGB nach einem gewissen Zeitraum wiederhergestellt ist (vgl. bspw. LG Aachen, Urteil vom 24.02.2011, 71 Ns 226/10 m.w.N. zur Rechtsprechung; LG Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2008, 24a Ns 26/07; LG Kaiserslautern, Urteil vom 07.04.2014, 6070 Js 8485/13 3 NS.).
  • LG Lübeck, 25.06.2024 - 3 NBs 776 Js 41601/23

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Ungeeignetheit, Wegfall, Fahrverbot

    Das Berufungsgericht schließt sich damit aus eigener Überzeugung und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls der gefestigten Rechtsprechung an, wonach im Falle einer kontinuierlichen und erfolgreichen Teilnahme an einer derartigen individualpsychologischen Verkehrstherapie die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entgegen der Regel-Ausnahme-Anordnung des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB nach einem gewissen Zeitraum - der sich hier bereits über insgesamt 9 Monate erstreckte und über 250 Therapiestunden umfasst - wiederhergestellt ist (vgl. LG Aachen, Urteil vom 24. Februar 2011 - 71 Ns 601 Js 638/10-226/10, BeckRS 2011, 22274 unter Ziff. VI mwN).
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