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| FG Berlin, 02.03.1999 - 7254/96 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- FG München, 24.03.1993 - 3 K 4102/91
Umsatzsteuer; Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Auszug aus FG Berlin, 02.03.1999 - 7254/96
Die Auffassung des Gerichts steht im Einklang mit der herrschenden Meinung (Finanzgericht München, Urteil vom 24. März 1993 3 K 4102/91, Bl. 8 des Urteilsabdrucks, Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluß vom 10. Dezember 1993 V B 100/93 - Juris - als unbegründet zurückgewiesen; Oberfinanzdirektion -;OFD-; München, Verfügung vom 21. Dezember 1995, Umsatzsteuer-Rundschau 1996, 140;… Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, Rz. VI 583;… Devermann in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 20 Rz. 113). - BFH, 10.12.1993 - V B 100/93
Auszug aus FG Berlin, 02.03.1999 - 7254/96
Die Auffassung des Gerichts steht im Einklang mit der herrschenden Meinung (Finanzgericht München, Urteil vom 24. März 1993 3 K 4102/91, Bl. 8 des Urteilsabdrucks, Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluß vom 10. Dezember 1993 V B 100/93 - Juris - als unbegründet zurückgewiesen; Oberfinanzdirektion -;OFD-; München, Verfügung vom 21. Dezember 1995, Umsatzsteuer-Rundschau 1996, 140;… Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, Rz. VI 583;… Devermann in Offerhaus/Söhn/Lange, UStG, § 20 Rz. 113).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 3 K 1192/18
Widerruf einer Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten …
Dabei entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG die Erlaubnis zu erteilen hat, wenn nicht besondere Umstände des Falles eine andere Entscheidung gebieten, da insoweit von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 2014 - 2 K 2149/11, in juris; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Februar 2008 - 16 K 385/06, EFG 2008, 1077; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 02. März 1999 - 7254/96, EFG 1999, 738-740).Insbesondere bei Missbrauchsfällen ist das Finanzamt befugt, eine unter Widerrufsvorbehalt erteilte Zustimmung gem. 131 Abs. 2 Nr. 1 AO zu widerrufen, wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer bereits die Erteilung der Genehmigung hätte versagt werden können (vgl. Finanzgericht Berlin, Urteil vom 2. März 1999 - 7254/96, EFG 1999, 738-740).
Es ist eine sachgerechte Erwägung, Erleichterungen für den Steuerbürger dann zu versagen, wenn die naheliegende Gefahr besteht, dass diese zu missbräuchlichen Zwecken eingesetzt werden (vgl. Finanzgericht Berlin, Urteil vom 2. März 1999 - 7254/96, EFG 1999, 738-740).
Auch wenn die Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG die Erlaubnis zu erteilen hat und insoweit in eine Ermessensreduzierung vorliegt (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 2014 - 2 K 2149/11, in juris; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Februar 2008 - 16 K 385/06, EFG 2008, 1077; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 2. März 1999 - 7254/96, EFG 1999, 738-740) und die gleichen Ermessensmaßstäbe auch bei einem Widerruf der Gestattung anzulegen sind, liegt eine Ermessensreduzierung hinsichtlich einer Fortdauer der Gestattung nur dann vor, wenn die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG -weiterhin- gegeben sind.
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