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   VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 73-IV-01   

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https://dejure.org/2002,32339
VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 73-IV-01 (https://dejure.org/2002,32339)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11.07.2002 - 73-IV-01 (https://dejure.org/2002,32339)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 73-IV-01 (https://dejure.org/2002,32339)
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  • VerfGH Sachsen, 24.10.2002 - 12-IV-02
    Rügt er eine Verletzung der in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) verbürgten Rechtsschutzgleichheit (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 18. Oktober 2001 - Vf. 25-IV-01, und Beschl. v. 11. Juli 2002 - Vf. 73-IV-01; BVerfGE 63, 380 [394 f.]; BVerfGE 81, 347 [356 f.]) durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden einfachen Bundesrechtes zur Prozesskostenhilfe mit der dort bestimmten, bundesverfassungsrechtlich unbedenklichen Voraussetzung hinreichender Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. BVerfGE 56, 139 [143 f.]; 81, 347 [357]), hat er darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sicht zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundrechtlich fehlerhafter Weise missachtet hat.

    Das ist namentlich der Fall, wenn das Fachgericht die Gewährung von Prozesskostenhilfe verweigert, obwohl die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, ungeklärten Rechtsfrage oder von der Klärung tatsächlicher Fragen, insbesondere vom Ausgang einer Beweisaufnahme abhängt (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936 und 2098; BVerfG DVBl. 2001, 1748; SächsVerfGH, Beschl. vom 11. Juli 2002 - Vf. 73-IV-01).

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