Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18 (HS) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung, Bestellungsvoraussetzungen
- VerfGH Sachsen
Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der gewährten Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat mit Blick auf die Unschuldsvermutung i.R.e. Geständnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidiger in der Strafvollstreckung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Widerruf von Strafaussetzung wegen neuer Straftaten
Besprechungen u.ä.
- zis-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Der Widerruf der Strafaussetzung und die Jurisdiktionsgewalt der Landesverfassungsgerichte
Verfahrensgang
- LG Dresden, 10.12.2009 - StVK 1431/09
- AG Dresden, 27.05.2015 - 230 Ls 111 Js 7041/12
- OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 106/18
- OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 107/18
- VerfGH Sachsen, 25.07.2018 - 74-IV-18
- VerfGH Sachsen, 15.08.2018 - 74-IV-18
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18 (HS)
- OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Ws 257/18
- OLG Dresden, 16.10.2018 - 1 Ws 258/18
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
Papierfundstellen
- StV 2019, 172 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 107/18
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
Die Verfügungen und Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 15 und 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf. Sie werden aufgehoben und an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.Mit seiner am 19. Juli 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse und Verfügungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18), mit denen die durch das Landgericht Dresden und durch das Amtsgericht Dresden gewährte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Strafvollstreckungsverfahren abgelehnt wurde.
Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 (2 Ws 107/18) hob das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 9. Januar 2018 auf und widerrief die mit Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 21. Juli 2011 gewährte Strafaussetzung zur Bewährung.
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18) verletzen den Beschwerdeführer in der in Art. 15 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verankerten Unschuldsvermutung.
- OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 106/18
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
Die Verfügungen und Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18) verletzen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 15 und 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf. Sie werden aufgehoben und an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen.Mit seiner am 19. Juli 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse und Verfügungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18), mit denen die durch das Landgericht Dresden und durch das Amtsgericht Dresden gewährte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Strafvollstreckungsverfahren abgelehnt wurde.
Mit Beschluss vom gleichen Tag (2 Ws 106/18) hob das Oberlandesgericht auch den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 10. Januar 2018 auf und widerrief die mit Beschluss des Landgerichts Dresden vom 10. Dezember 2009 gewährte Strafaussetzung zur Bewährung.
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18) verletzen den Beschwerdeführer in der in Art. 15 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verankerten Unschuldsvermutung.
- BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04
Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [372]; Beschluss vom 9. Dezember 2004, NStZ 2005, 204).Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
- BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 572/08
Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat (glaubhaftes Geständnis; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
a) Die in Art. 15 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankerte Unschuldsvermutung enthält keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- und Verbote; ihre Auswirkungen auf das Verfahrensrecht bedürfen vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2).Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2;… Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311;… Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [372]; Beschluss vom 9. Dezember 2004, NStZ 2005, 204). - BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17
Übersehene Einlassung des Beschuldigten und Revisionsbegründung (Beweiswürdigung; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
Die vom Amtsgericht als geständig gewerteten Einlassungen des Beschwerdeführers werden dagegen im Urteil nicht konkret wiedergegeben, obwohl Anhaltspunkte für die Annahme eines sachlich und rechtlich einfachen Falls angesichts der Anzahl der Taten und der angeklagten Straftatbestände nicht erkennbar sind (vgl. zu den Anforderungen an die Darstellung der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen: BGH…, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17 - juris; OLG Köln…, Beschluss vom 14. Februar 2003 - Ss 16/03 - juris Rn. 8;… OLG Hamm, Beschluss vom 21, November 2002 - 5 Ss 1016/02 - juris Rn. 9;… Julius in: Gercke/Julius/Temming, StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 23). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77
Pflichtverteidiger bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
Dazu gehört auch, dass einem Beschuldigten, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufbringen kann, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/ Vf. 108-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975, BVerfGE 39, 238 [243]; Beschluss vom 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 202 [210]). - EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
Fall B. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
Von Verfassungs wegen setzt der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB wegen einer neuen Straftat mit Blick auf die Unschuldsvermutung zwar regelmäßig voraus, dass der Täter wegen dieser neuen Straftat verurteilt worden ist (vgl. EGMR, Urteil vom 3. Oktober 2002, NJW 2004, 43 ff.). - BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
Dazu gehört auch, dass einem Beschuldigten, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufbringen kann, in schwerwiegenden Fällen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS]/ Vf. 108-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 8. April 1975, BVerfGE 39, 238 [243]; Beschluss vom 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 202 [210]). - BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
Die vom Amtsgericht als geständig gewerteten Einlassungen des Beschwerdeführers werden dagegen im Urteil nicht konkret wiedergegeben, obwohl Anhaltspunkte für die Annahme eines sachlich und rechtlich einfachen Falls angesichts der Anzahl der Taten und der angeklagten Straftatbestände nicht erkennbar sind (vgl. zu den Anforderungen an die Darstellung der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen: BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17 - juris; OLG Köln…, Beschluss vom 14. Februar 2003 - Ss 16/03 - juris Rn. 8;… OLG Hamm, Beschluss vom 21, November 2002 - 5 Ss 1016/02 - juris Rn. 9;… Julius in: Gercke/Julius/Temming, StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 23). - BVerfG, 13.05.2003 - 2 BvR 517/03
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Strafaussetzung …
- OLG Oldenburg, 14.10.2009 - 1 Ws 548/09
Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit bei Ahndung einer …
- VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
- OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03
Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im …
- OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht
- OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen …
- VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
- BayObLG, 11.10.1989 - RReg. 1 St 276/89
- OLG Frankfurt, 29.10.1991 - 2 Ss 344/91
- OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16
Rechtsbehelfe gegen den rechtskräftigen Widerruf der Strafaussetzung zur …
- RG, 26.02.1918 - V 922/17
1. Zum Begriffe des Kriegshandelsvermittlers. 2. Inwieweit ist für die Bemessung …
- VerfGH Sachsen, 21.11.2024 - 60-IV-24 Die Vorschriften der §§ 140 ff. StPO über die notwendige Mitwirkung und die Bestellung eines Verteidigers im Strafverfahren einschließlich des Akteneinsichtsrechts stellen sich als einfachrechtliche Konkretisierungen der in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 und 4 SächsVerf verbürgten Ansprüche auf ein gerechtes Verfahren und auf wirksame Verteidigung dar (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 46-IV-21; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 73-IV-18 [HS]; Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]; st.Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18 Der Verfassungsgerichtshof hob die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2018 mit Beschluss vom 30. August 2018 (Vf. 73-IV-18 [HS]) auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück.
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