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   VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18 (HS)   

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VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18 (HS) (https://dejure.org/2018,27515)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30.08.2018 - 73-IV-18 (HS) (https://dejure.org/2018,27515)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 30. August 2018 - 73-IV-18 (HS) (https://dejure.org/2018,27515)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckung, Bestellungsvoraussetzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der gewährten Strafaussetzung zur Bewährung wegen Begehung einer neuen Straftat mit Blick auf die Unschuldsvermutung i.R.e. Geständnisses

  • VerfGH Sachsen

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidiger in der Strafvollstreckung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerruf von Strafaussetzung wegen neuer Straftaten

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Widerruf der Strafaussetzung und die Jurisdiktionsgewalt der Landesverfassungsgerichte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 106/18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
    Die Verfügungen und Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18) verletzen den Beschwerdeführer in seinen.

    Mit seiner am 19. Juli 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse und Verfügungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18), mit denen die durch das Landgericht Dresden und durch das Amtsgericht Dresden gewährte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Strafvollstreckungsverfahren abgelehnt wurde.

    Mit Beschluss vom gleichen Tag (2 Ws 106/18) hob das Oberlandesgericht auch den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 10. Januar 2018 auf und widerrief die mit Beschluss des Landgerichts Dresden vom 10. Dezember 2009 gewährte Strafaussetzung zur Bewährung.

    1. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18) verletzen den Beschwerdeführer in der in Art. 15 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verankerten Unschuldsvermutung.

  • OLG Dresden, 12.06.2018 - 2 Ws 107/18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
    Die Verfügungen und Beschlüsse des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18) verletzen den Beschwerdeführer in seinen.

    Mit seiner am 19. Juli 2018 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Beschlüsse und Verfügungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18), mit denen die durch das Landgericht Dresden und durch das Amtsgericht Dresden gewährte Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen und die Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Strafvollstreckungsverfahren abgelehnt wurde.

    Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 (2 Ws 107/18) hob das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 9. Januar 2018 auf und widerrief die mit Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 21. Juli 2011 gewährte Strafaussetzung zur Bewährung.

    1. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2018 (2 Ws 106/18 und 2 Ws 107/18) verletzen den Beschwerdeführer in der in Art. 15 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verankerten Unschuldsvermutung.

  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 572/08

    Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat (glaubhaftes Geständnis;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
    a) Die in Art. 15 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankerte Unschuldsvermutung enthält keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- und Verbote; ihre Auswirkungen auf das Verfahrensrecht bedürfen vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2).

    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).

  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
    Dies ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. März 1987, BVerfGE 74, 358 [372]; Beschluss vom 9. Dezember 2004, NStZ 2005, 204).

    Allerdings ist ein Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat auch ohne deren Aburteilung ohne Verletzung der Unschuldsvermutung zulässig, wenn der Betroffene die neue Straftat vor einem Richter glaubhaft gestanden hat, das Geständnis nicht ersichtlich von prozesstaktischen Erwägungen bestimmt und nicht widerrufen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2008 - 2 BvR 572/08 - juris Rn. 2; Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 - juris Rn. 4; OLG Jena, Beschluss vom 7. Mai 2003, NStZ-RR 2003, 316; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009, StV 2010, 311; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 56f, Rn. 7).

  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17

    Betrug (Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers: Verhältnis zum Missbrauch von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
    Die vom Amtsgericht als geständig gewerteten Einlassungen des Beschwerdeführers werden dagegen im Urteil nicht konkret wiedergegeben, obwohl Anhaltspunkte für die Annahme eines sachlich und rechtlich einfachen Falls angesichts der Anzahl der Taten und der angeklagten Straftatbestände nicht erkennbar sind (vgl. zu den Anforderungen an die Darstellung der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen: BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2003 - Ss 16/03 - juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 21, November 2002 - 5 Ss 1016/02 - juris Rn. 9; Julius in: Gercke/Julius/Temming, StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 23).
  • OLG Koblenz, 18.07.2016 - 2 Ws 130/16

    Rechtsbehelfe gegen den rechtskräftigen Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
    Die hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft, mit denen eine Ergänzung der Beschlussformeln dahin angestrebt wurde, dass ein Widerruf nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens noch möglich sei, blieben vor dem Oberlandesgericht Dresden erfolglos (Beschlüsse vom 30. Juni 2016 [2 Ws 321/16] und vom 18. Juli 2016 [2 Ws 339/16]), weil über die begehrte Ergänzung zunächst die Strafvollstreckungskammer entscheiden müsse.
  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
    Die vom Amtsgericht als geständig gewerteten Einlassungen des Beschwerdeführers werden dagegen im Urteil nicht konkret wiedergegeben, obwohl Anhaltspunkte für die Annahme eines sachlich und rechtlich einfachen Falls angesichts der Anzahl der Taten und der angeklagten Straftatbestände nicht erkennbar sind (vgl. zu den Anforderungen an die Darstellung der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen: BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2003 - Ss 16/03 - juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 21, November 2002 - 5 Ss 1016/02 - juris Rn. 9; Julius in: Gercke/Julius/Temming, StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 23).
  • OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03

    Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
    Die vom Amtsgericht als geständig gewerteten Einlassungen des Beschwerdeführers werden dagegen im Urteil nicht konkret wiedergegeben, obwohl Anhaltspunkte für die Annahme eines sachlich und rechtlich einfachen Falls angesichts der Anzahl der Taten und der angeklagten Straftatbestände nicht erkennbar sind (vgl. zu den Anforderungen an die Darstellung der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen: BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2003 - Ss 16/03 - juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 21, November 2002 - 5 Ss 1016/02 - juris Rn. 9; Julius in: Gercke/Julius/Temming, StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02

    Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
    Die vom Amtsgericht als geständig gewerteten Einlassungen des Beschwerdeführers werden dagegen im Urteil nicht konkret wiedergegeben, obwohl Anhaltspunkte für die Annahme eines sachlich und rechtlich einfachen Falls angesichts der Anzahl der Taten und der angeklagten Straftatbestände nicht erkennbar sind (vgl. zu den Anforderungen an die Darstellung der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen: BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2003 - Ss 16/03 - juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 21, November 2002 - 5 Ss 1016/02 - juris Rn. 9; Julius in: Gercke/Julius/Temming, StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 23).
  • RG, 26.02.1918 - V 922/17

    1. Zum Begriffe des Kriegshandelsvermittlers. 2. Inwieweit ist für die Bemessung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18
    Auf die Revision des Beschwerdeführers hob das Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 25. April 2018 (2 OLG 13 Ss 922/17) das Urteil des Landgerichts vom 14. August 2017 auf, weil die erklärte Berufungsbeschränkung unwirksam sei.
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
  • OLG Frankfurt, 29.10.1991 - 2 Ss 344/91
  • VerfGH Sachsen, 27.10.2005 - 62-IV-05
  • OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 13.05.2003 - 2 BvR 517/03

    Keine Verletzung der persönlichen Freiheit und des Anspruchs auf ein faires

  • OLG Oldenburg, 14.10.2009 - 1 Ws 548/09

    Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit bei Ahndung einer

  • BayObLG, 11.10.1989 - RReg. 1 St 276/89
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • VerfGH Sachsen, 29.11.2018 - 112-IV-18
    Der Verfassungsgerichtshof hob die Beschlüsse des Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2018 mit Beschluss vom 30. August 2018 (Vf. 73-IV-18 [HS]) auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück.
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