Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5240
FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95 (https://dejure.org/1997,5240)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.07.1997 - V 74/95 (https://dejure.org/1997,5240)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - V 74/95 (https://dejure.org/1997,5240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei bilanzierenden Freiberuflern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögens (BV); Betriebliche Veranlassung bei gewillkürtem Betriebsvermögen; Angehörige freier Berufe (hier: Architekten); Anlage betrieblicher Mittel; Standesrechtliche Einschränkungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (22)

  • BFH, 11.11.1987 - I R 7/84

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Weiche Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögens (BV) gehören, ist nach dem aus § 4 Abs. 4 EStG abgeleiteten Veranlassungsprinzip zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 11.11.1987 - I R 7/84 -, BStBl. 1988 II S. 424).

    In diesem Fall ist der Zugang des angeschafften Gegenstandes zum Betriebsvermögen notwendige Folge des betrieblich veranlassten Erwerbs (BFH, Urteil vom 11.11.1987 - I R 7/84 -, BStBl II 1988, 424 ).

  • BFH, 23.05.1985 - IV R 198/83

    Zur Frage der Betriebsvermögenseigenschaft einer GmbH-Beteiligung bei einem …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Diese Rechtsprechung beruht auf dem Umstand, dass den in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten freien Berufen jeweils ein eigenes Berufsbild zugrunde liegt, das auch den zugehörigen Betrieb prägt und begrenzt (BFH-Urteil vom 23. Mai 1985 - IV R 198/83 -, BStBl II 1985, 517 ).

    Deshalb kann ein bilanzierender Angehöriger der freien Berufe nicht in demselben Umfang gewillkürtes Betriebsvermögen bilden, wie ein Gewerbetreibender; vielmehr wird der Umfang des Betriebsvermögens durch die Eigenart des Berufs und der Einkunftsart begrenzt (BFH, BStBl II 1985, 517 , m.w.N.).

  • BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77

    Ein GmbH-Anteil gehört nicht zum Betriebsvermögen eines Steuerberaters, wenn der …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    An diese Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) angeknüpft und die Geldgeschäfte grundsätzlich als berufsfremde Vorgänge bezeichnet, die in der Gewinnermittlung außer Betracht bleiben müssten (BFH-Urteile vom 28. Januar 1960 - IV 109/59 U -, BStBl III 1960, 172; vom 9. September 1965 - IV 245/63 -, BStBl III 1966, 218; vom 22. Januar 1981 - IV R 107/77 -, BStBl II 1981, 564 ;… vom 9. Oktober 1986 -IV R 57/83 -, BFH/NV 1987, 708), während Geschäfte zur Sicherung eigener Forderungen als betriebliche Vorgänge anerkannt wurden (vgl. BFH-Urteile vom 22. April 1980 - VIII R 236/77 -, BStBl II 1980, 571 ; vom 15. Oktober 1981 - IV R 77/76 -, BStBl II 1982, 340 ).

    Andererseits hat der BFH die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gerechnet, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzte (vgl. Urteil in BStBl II 1981, 564 hinsichtlich der Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers an einer Treuhand-GmbH; Urteil vom 11. März 1976 - IV R 185/71 -, BStBl II 1976, 380 betreffend Beteiligung eines beratenden Ingenieurs für Baustatik an einer Fachberatungs-GmbH) oder wenn mit der Gesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung bestand bzw. geschaffen werden sollte (BFH-Urteil vom 14. Januar 1982 -IV R 168/78 -, BStBl II 1982, 345 betreffend Beteiligung eines Architekten an einer Bauträger-Gesellschaft; Urteil vom 23. November 1978 - IV R 146/75 -, BStBl II 1979, 109 betreffend Beteiligung eines Baustatikers an einer Wohnungsbaugesellschaft); unter dieser Voraussetzung ist auch ein Darlehen zum Betriebsvermögen des Freiberuflers gezählt worden (vgl. BStBl II 1982, 345).

  • BFH, 27.06.1996 - IV B 101/95

    Aufwendungen eines Freiberuflers für GmbH-Gründung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Allerdings hat die Rechtsprechung seit jeher die berufliche Veranlassung von Geschäftsvorfällen freiberuflich Tätiger aus der jeweiligen standesberuflichen Sicht betrachtet und die Möglichkeit der Widmung von gewillkürtem Betriebsvermögen auf Wirtschaftsgüter beschränkt, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem vom Standesrecht beschriebenen Tätigkeitsbereich stehen, und Zusammenhänge mit berufsfremden Bereichen außer Betracht gelassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH…, Urteil vom 28.7.1994 - IV R 80/92 -, BFH/NV 1995, 288; BFH, Urteil vom 27.6.1996 - IV B 101/95 -, BFH/NV 1997, 99).

    Für die Praxis: Der BFH hat seit jeher die berufliche Veranlassung von Geschäftsvorfällen freiberuflich Tätiger aus der jeweiligen standesrechtlichen Sicht betrachtet und die Möglichkeit der Widmung von gewillkürtem Betriebsvermögen auf Wirtschaftsgüter beschränkt, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem vom Standesrecht beschriebenen Tätigkeitsbereich stehen, und Zusammenhänge mit berufsfremden Bereichen außer Betracht gelassen (BFH vom 27.6.1996, BFH/NV 1997, 99 m.w.N.).

  • BFH, 29.03.1979 - IV R 103/75

    Landarzt - Betriebsausgabe - Hundehaltung zum Schutz - Schutzzweck eines …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Eine betriebliche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver wirtschaftlicher oder tatsächlicher Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1979 - IV R 103/75 -, BStBl II 1979, 512 ).
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 80/88

    Bürgschaftsaufwendungen eines Freiberuflers nur ausnahmsweise Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Vgl. zum Ganzen BFH, Urteil vom 24.8.1989 - IV R 80/88 -, BStBl II 1990, 17 .
  • BFH, 13.12.1973 - I R 136/72

    Sachgeschenke - Gastwirt - Bierabnehmer - Betriebseinnahmen - Brauerei - …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Betriebsvermögen werden im Zeitpunkt des Zugangs auch betrieblich veranlasste Sachgeschenke, die ihrer Art nach nicht im Betrieb verwendet werden können (BFH-Urteil vom 13. Dezember 1973 - I R 136/72 -, BStBl II 1974, 210 ).
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Andererseits hat der BFH die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gerechnet, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzte (vgl. Urteil in BStBl II 1981, 564 hinsichtlich der Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers an einer Treuhand-GmbH; Urteil vom 11. März 1976 - IV R 185/71 -, BStBl II 1976, 380 betreffend Beteiligung eines beratenden Ingenieurs für Baustatik an einer Fachberatungs-GmbH) oder wenn mit der Gesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung bestand bzw. geschaffen werden sollte (BFH-Urteil vom 14. Januar 1982 -IV R 168/78 -, BStBl II 1982, 345 betreffend Beteiligung eines Architekten an einer Bauträger-Gesellschaft; Urteil vom 23. November 1978 - IV R 146/75 -, BStBl II 1979, 109 betreffend Beteiligung eines Baustatikers an einer Wohnungsbaugesellschaft); unter dieser Voraussetzung ist auch ein Darlehen zum Betriebsvermögen des Freiberuflers gezählt worden (vgl. BStBl II 1982, 345).
  • BFH, 28.07.1994 - IV R 80/92

    Mietwohngrundstück kein Betriebsvermögen eines Land- und Forstwirts

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Allerdings hat die Rechtsprechung seit jeher die berufliche Veranlassung von Geschäftsvorfällen freiberuflich Tätiger aus der jeweiligen standesberuflichen Sicht betrachtet und die Möglichkeit der Widmung von gewillkürtem Betriebsvermögen auf Wirtschaftsgüter beschränkt, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem vom Standesrecht beschriebenen Tätigkeitsbereich stehen, und Zusammenhänge mit berufsfremden Bereichen außer Betracht gelassen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 28.7.1994 - IV R 80/92 -, BFH/NV 1995, 288; BFH…, Urteil vom 27.6.1996 - IV B 101/95 -, BFH/NV 1997, 99).
  • BFH, 11.03.1976 - IV R 185/71

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; …

    Auszug aus FG Hamburg, 04.07.1997 - V 74/95
    Andererseits hat der BFH die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gerechnet, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzte (vgl. Urteil in BStBl II 1981, 564 hinsichtlich der Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers an einer Treuhand-GmbH; Urteil vom 11. März 1976 - IV R 185/71 -, BStBl II 1976, 380 betreffend Beteiligung eines beratenden Ingenieurs für Baustatik an einer Fachberatungs-GmbH) oder wenn mit der Gesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung bestand bzw. geschaffen werden sollte (BFH-Urteil vom 14. Januar 1982 -IV R 168/78 -, BStBl II 1982, 345 betreffend Beteiligung eines Architekten an einer Bauträger-Gesellschaft; Urteil vom 23. November 1978 - IV R 146/75 -, BStBl II 1979, 109 betreffend Beteiligung eines Baustatikers an einer Wohnungsbaugesellschaft); unter dieser Voraussetzung ist auch ein Darlehen zum Betriebsvermögen des Freiberuflers gezählt worden (vgl. BStBl II 1982, 345).
  • BFH, 15.04.1981 - IV R 129/78

    Gewillkürtes Betriebsvermögen eines freiberuflichen Ingenieurs

  • BFH, 14.01.1982 - IV R 168/78

    Beteiligung und Darlehensforderung an Bauträger-AG in der Schweiz als notwendiges …

  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 236/77

    Darlehensforderung eines Steuerberaters kann notwendiges Betriebsvermögen sein

  • BFH, 15.10.1981 - IV R 77/76

    Rechtsanwalt - Selbständige Arbeit

  • BFH, 12.02.1976 - IV R 188/74

    Grundstücksteil - Private Nutzung - Gewinnermittlung - Vermögensvergleich - …

  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 100/69

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Angehörigen der freien Berufe

  • BFH, 09.10.1986 - IV R 57/83

    Betriebliche Veranlassung eines Ankaufs von Betriebseinrichtungsgegenständen …

  • BFH, 28.01.1960 - IV 109/59 U

    Leistung von Beiträgen zu Kapitalansammlungsverträgen durch einen Angehörigen …

  • RFH, 27.08.1930 - VI A 264/29
  • BVerfG, 07.01.1988 - 1 BvR 1187/87
  • BVerfG, 09.05.1969 - 1 BvR 228/69
  • RFH, 20.02.1935 - VI A 16/33
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Diese angeblichen Beihilfen werden in der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 29. Juli 2000 veröffentlichten Mitteilung (…Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag zur Beihilfe C 19/2000 [ex NN 147/98] - Beihilfemaßnahmen zugunsten der Technischen Glaswerke Ilmenau GmbH, Deutschland, ABl. C 217, S. 10) beschrieben, in der die Kommission vorläufig die Auffassung vertrat, dass zwei der fraglichen Maßnahmen als mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfen angesehen werden könnten, und zwar die Zahlungsbefreiung und ein Darlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) in Höhe von 2 Millionen DM, das der Antragstellerin am 30. November 1998 aufgrund der (durch die Entscheidung SG[96] D/1946 genehmigten) Beihilferegelung NN 74/95 gewährt worden war.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1995 - 4 M 86/95

    Positivstaater; Dauernder Aufenthalt; Aufenthaltsgenehmigung; Härtefall

    Eine Ausnahme von zwingenden Vorschriften im Sinne einer Härte muß in Fällen wie dem vorliegenden ausscheiden, in denen - letztlich nach den subjektiven Empfindungen der Betroffenen - die gesetzliche Regelung selber die besondere Härte darstellt (vgl. Senat, Beschl. v. 12.03.1992 - 4 M 25/92 -, InfAuslR 1992, 125; Beschl. v. 12.09.1994 - 4 M 82/94 - Beschl. v. 21.07.1995 - 4 M 74/95).
  • EGMR, 22.04.2021 - 27903/15

    ZUSTOVIC v. CROATIA

    Under the Court Fees Act (Zakon o sudskim pristojbama, Official Gazette no. 74/95 with further amendments), as in force at the relevant time, plaintiffs had to pay HRK 500 to bring an action for judicial review and pay the same amount of court fees for the judgment delivered in those proceedings.
  • EGMR, 18.03.2008 - 66822/01

    DOLHAR v. SLOVENIA

    On 30 December 1995, the Act on Temporary, Partial Suspension of Restitution of Property (Official Journal no. 74/95) entered into force, which held in abeyance certain types of restitution proceedings for a period of three years.
  • EGMR, 21.02.2008 - 48782/99

    KNEZ AND OTHERS v. SLOVENIA

    On 30 December 1995 the Act on Temporary, Partial Suspension of Restitution of Property (Official Journal no. 74/95) entered into force, which held in abeyance certain types of restitution proceedings for a period of three years.
  • EGMR, 18.03.2008 - 44581/98

    GERDEN v. SLOVENIA

    On 30 December 1995, the Act on Temporary, Partial Suspension of Restitution of Property (Official Journal no. 74/95) entered into force.
  • EGMR, 04.01.2008 - 48374/99

    ATTEMS AND OTHERS v. SLOVENIA

    On 30 December 1995, the Act on Temporary, Partial Suspension of Restitution of Property (Official Journal no. 74/95) entered into force, which held in abeyance certain types of restitution proceedings for a period of three years.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Hamburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht