Rechtsprechung
| AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23 WH |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 1361 a BGB, § 90 a BGB, § 209 FamFG
Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute analog § 1361 a BGB - familienrechtsiegen.de
Ehegattentrennung - Zuweisung Familienhund
Kurzfassungen/Presse (6)
- lto.de (Kurzinformation)
Trennungsstreit: Familienhund "Bruno" bleibt bei Herrchen
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute
- famrz.de (Kurzinformation)
Zuweisung eines Familienhundes
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Nach der Trennung: Wer bekommt den Hund?
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Trennungshund Bruno: Eben doch nicht nur eine Sache
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Zuweisung eines Familienhundes nach Trennung richtet sich nach Tierwohl - Zuweisungsentscheidung stellt keine Sanktionierung von Fehlverhalten dar
Papierfundstellen
- MDR 2024, 507
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Oldenburg, 16.08.2018 - 11 WF 141/18
Trennung und Scheidung - wer bekommt den Hund?
Auszug aus AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Regelung des § 1361 a BGB dennoch auch auf die Frage der Zuweisung von Haustieren während der Trennungszeit entsprechend anzuwenden ist, wobei jedoch bei der vorzunehmenden Billigkeitsentscheidung Kriterien zugrunde zu legen sind, die dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich um ein Lebewesen handelt und dementsprechend Tierwohlkriterien ausschlaggebend sind (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.08.2018, AZ 11 WF 141/18, zitiert nach Juris, OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2016, AZ 10 UF 1249/16, zitiert nach Juris). - OLG Nürnberg, 07.12.2016 - 10 UF 1249/16
Zuweisung von Haustieren durch entsprechende Anwendung der Regelung über …
Auszug aus AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Regelung des § 1361 a BGB dennoch auch auf die Frage der Zuweisung von Haustieren während der Trennungszeit entsprechend anzuwenden ist, wobei jedoch bei der vorzunehmenden Billigkeitsentscheidung Kriterien zugrunde zu legen sind, die dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich um ein Lebewesen handelt und dementsprechend Tierwohlkriterien ausschlaggebend sind (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.08.2018, AZ 11 WF 141/18, zitiert nach Juris, OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2016, AZ 10 UF 1249/16, zitiert nach Juris). - AG München, 02.01.2019 - 523 F 9430/18
Verweigerte Hundeteilung
Auszug aus AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
Die Entscheidung über die sofortige Wirksamkeit beruht auf § 209 Abs. 2 Satz 2 FamFG analog (vgl. dazu auch Amtsgericht München, Beschluss vom 02.01.2019, AZ 523 F 9430/18, zitiert nach Juris).
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