Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 5 - Wirkungen der Ehe im Allgemeinen (§§ 1353 - 1362) |
(1) 1Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. 2Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht.
(2) Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.
(3) 1Können sich die Ehegatten nicht einigen, so entscheidet das zuständige Gericht. 2Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.
(4) Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbaren.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2009 | Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts | 06.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 1361a BGB
271 Entscheidungen zu § 1361a BGB in unserer Datenbank:
- AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute analog § 1361 a BGB
- OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18
Verfahrenskostenhilfe: Entschädigungsansprüche für Nutzung von ...
- OLG Naumburg, 12.04.2018 - 4 UF 94/17
Vorläufige Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
- OLG Zweibrücken, 07.02.2020 - 2 UF 152/19
Zutreffende Klageart für Anspruch auf Herausgabe eines Dienstwagens als ...
- OLG Hamburg, 16.11.2021 - 12 UF 178/21
Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben: Streit um die alleinige ...
- OLG Nürnberg, 07.12.2016 - 10 UF 1429/16
Kriterien für die Zuweisung von Hunden im Rahmen der Haushaltsauseinandersetzung
- OLG Hamburg, 20.05.2021 - 12 UF 150/20
Verfahrensänderung mit Rechtskraft der Ehescheidung; Überleitung eines Verfahrens ...
- OLG Stuttgart, 07.04.2014 - 18 UF 62/14
Verteilung der Hausratsgegenstände bei Getrenntleben: Zuweisung und Herausgabe ...
- KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen ...
- OLG Frankfurt, 22.01.2021 - 4 UF 84/20
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft bei Gefährdung der ...
Querverweise
Auf § 1361a BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- § 200 (Ehewohnungssachen; Haushaltssachen)
Redaktionelle Querverweise zu § 1361a BGB:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Familienrecht
- Art. 17a (Ehewohnung)