Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
Titel 5 - Wirkungen der Ehe im Allgemeinen (§§ 1353 - 1362) |
(1) 1Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. 2Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht.
(2) Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.
(3) 1Können sich die Ehegatten nicht einigen, so entscheidet das zuständige Gericht. 2Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.
(4) Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbaren.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.09.2009 | Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts | 06.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 1361a BGB
254 Entscheidungen zu § 1361a BGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18
Verfahrenskostenhilfe: Entschädigungsansprüche für Nutzung von ...
- OLG Zweibrücken, 07.02.2020 - 2 UF 152/19
Schadensersatzanspruch wegen der Nutzung eines dem anderen Ehegatten überlassenen ...
- OLG Nürnberg, 07.12.2016 - 10 UF 1429/16
Kriterien für die Zuweisung von Hunden im Rahmen der Haushaltsauseinandersetzung
- OLG Stuttgart, 07.04.2014 - 18 UF 62/14
Verteilung der Hausratsgegenstände bei Getrenntleben: Zuweisung und Herausgabe ...
- OLG Naumburg, 12.04.2018 - 4 UF 94/17
Vorläufige Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
- KG, 07.03.2017 - 18 UF 118/16
Anspruch eines Ehegatten auf Ersatz der Einlagerungskosten für von dem anderen ...
- OLG Hamburg, 16.11.2021 - 12 UF 178/21
- OLG Hamburg, 15.10.2019 - 12 WF 148/19
Wertfestsetzung in familienrechtlicher Haushaltssache
- OLG Nürnberg, 07.12.2016 - 10 UF 1249/16
Zuweisung von Haustieren durch entsprechende Anwendung der Regelung über ...
Zum selben Verfahren:
- AG Hersbruck, 26.08.2016 - 1 F 303/16
Zuweisung von Hunden im Rahmen der Verteilung von Haushaltsgegenständen bei ...
- AG Hersbruck, 26.08.2016 - 1 F 303/16
Querverweise
Auf § 1361a BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- § 200 (Ehewohnungssachen; Haushaltssachen)
Redaktionelle Querverweise zu § 1361a BGB:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Familienrecht
- Art. 17a (Ehewohnung)