Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 5 - Wirkungen der Ehe im Allgemeinen (§§ 1353 - 1362) |
(1) 1Leben die Ehegatten getrennt, so kann jeder von ihnen die ihm gehörenden Haushaltsgegenstände von dem anderen Ehegatten herausverlangen. 2Er ist jedoch verpflichtet, sie dem anderen Ehegatten zum Gebrauch zu überlassen, soweit dieser sie zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt und die Überlassung nach den Umständen des Falles der Billigkeit entspricht.
(2) Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.
(3) 1Können sich die Ehegatten nicht einigen, so entscheidet das zuständige Gericht. 2Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.
(4) Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbaren.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts | 06.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 1361a BGB
288 Entscheidungen zu § 1361a BGB in unserer Datenbank:
- AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute analog § 1361 a BGB
- BGH, 24.09.2025 - XII ZB 114/25
Haushaltszuweisungsverfahren - und die Festsetzung einer Nutzungsvergütung
Zum selben Verfahren:
- AG Erlangen, 27.11.2024 - 2 F 1243/24
Getrenntleben, Antragsgegner, Elektronisches Dokument, Kostenentscheidung, ...
- OLG Nürnberg, 11.02.2025 - 11 UF 1178/24
Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegrund, Getrenntleben, Erwerb von ...
- AG Erlangen, 27.11.2024 - 2 F 1243/24
- OLG Nürnberg, 14.04.2026 - 11 UF 940/25
Herausgabeanspruch, Eigentumsübertragung, Haushaltsgegenstand, Besitzkonstitut, ...
- OLG Hamburg, 16.11.2021 - 12 UF 178/21
Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben: Streit um die alleinige ...
- LG Koblenz, 02.07.2025 - 6 S 174/24
Beziehungsende: Klage auf Herausgabe einer Hündin abgewiesen
- OLG Naumburg, 12.04.2018 - 4 UF 94/17
Vorläufige Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
- OLG Zweibrücken, 07.02.2020 - 2 UF 152/19
Zutreffende Klageart für Anspruch auf Herausgabe eines Dienstwagens als ...
- OLG Frankfurt, 06.07.2018 - 4 WF 73/18
Verfahrenskostenhilfe: Entschädigungsansprüche für Nutzung von ...
Querverweise
Auf § 1361a BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- § 200 (Ehewohnungssachen; Haushaltssachen)
Redaktionelle Querverweise zu § 1361a BGB:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Allgemeine Vorschriften
- Internationales Privatrecht
- Familienrecht
- Art. 17a (Ehewohnung)