Rechtsprechung
| AG Göttingen, 04.03.2002 - 74 IN 60/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 28 Abs. 2 InsO; § 28 Abs. 3 InsO; § 38 InsO
Inanspruchnahme von Sicherungsrechten für angemeldete Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten ; Umfang der Rechte eines Insolvenzverwalter - zvi-online.de
InsO §§ 304, 312, 176
Schriftlicher Prüfungstermin im Regelinsolvenzverfahren bei ehemals Selbstständigen - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
InsO § 176 § 304 § 312 Abs. 2
Erweiterte Anordnung des schriftlichen Verfahrens nach Neufassung des § 304 InsO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Inanspruchnahme von Sicherungsrechten für angemeldete Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten ; Umfang der Rechte eines Insolvenzverwalter
Papierfundstellen
- NZI 2002, 27
- Rpfleger 2002, 479
Wird zitiert von ...
- AG Göttingen, 23.06.2003 - 74 IK 185/02
2.000 EURO; Abschlag; Analogie; angemessene Vergütung; Arbeitsaufwand; …
Regelmäßig wird in beiden Verfahrensarten das schriftliche Verfahren angeordnet (zur Zulässigkeit in masselosen IN-Verfahren siehe Beschluss des AG Göttingen vom 04.03.2002 ZInsO 2002, 292 = RPfleger 2002, 479 = ZVI 2002, 80 = EWiR 2002, 443); Berichts- und Prüfungstermin werden einheitlich durchgeführt (§ 312 Abs. 1 S. 2 InsO, § 29 Abs. 2 InsO).
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