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| VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 75-IV-06 |
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- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung einer Petition
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 75-IV-06
Über den Bescheidungsanspruch hinaus gewährt Art. 35 SächsVerf indes keinen Anspruch auf Erfüllung des mit der Petition verfolgten Anliegens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992, NJW 1992, 3033 [3033]).Darüber hinaus gebietet Art. 35 SächsVerf nur, dass die angerufene Volksvertretung über die Petition entscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992, NJW 1992, 3033 [3033]).
- VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 70-IV-06
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 75-IV-06
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 70-IV-06, st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.06.2001 - 95-IV-00
Auszug aus VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 75-IV-06
Der Petent hat danach einen Anspruch auf Entgegennahme seiner Petition, sachliche Prüfung seines Anliegens und begründete Bescheidung innerhalb angemessener Frist (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2001 - Vf. 95-IV-00).
- VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender …
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 15.06.2015 - 5 A 56/14
Prozesskostenhilfe, Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Wiederaufgreifen, …
Über den Bescheidungsanspruch hinaus gewährt Art. 35 SächsVerf indes keinen Anspruch auf Erfüllung des mit der Petition verfolgten Anliegens (SächsVerfGH, Beschl. v. 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06 -, juris, und v. 28. Juni 2001 - Vf. 95-IV-00 - sowie Dehoust, in: Dehoust/Nagel/Umbach, Die sächsische Verfassung, S. 56). - VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 75-IV-09 Über den Bescheidungsanspruch hinaus gewährt Art. 35 Sächs- Verf indes keinen Anspruch auf Erfüllung des mit der Petition verfolgten Anliegens (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06).
- VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 94-IV-06
Zulässigkeit einer auf die Verletzung der Art. 36 und 77 der sächsischen …
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 93-IV-06
Substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eines eigenen …
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 86-IV-06
Das Recht auf eine mündliche Verhandlung als ein durch den Anspruch auf ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 76-IV-06
Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten aus der Verfassung des Freistaates …
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 66-IV-07
Verfassungsbeschwerde nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen …
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 78-IV-14 Über den Bescheidungsanspruch hinaus gewährt Art. 35 SächsVerf indes keinen Anspruch auf Erfüllung des mit der Petition verfolgten Anliegens (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 84-IV-14 Über den Bescheidungsanspruch hinaus gewährt Art. 35 SächsVerf indes keinen Anspruch auf Erfüllung des mit der Petition verfolgten Anliegens (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 75-IV-06).
- VerfGH Sachsen, 31.01.2008 - 101-IV-07
- VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 101-IV-12
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