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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 06.10.1950

Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 12.10.1950 - 79-VII-50   

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VerfGH Bayern, 12.10.1950 - 79-VII-50 (https://dejure.org/1950,1718)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12.10.1950 - 79-VII-50 (https://dejure.org/1950,1718)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 12. Oktober 1950 - 79-VII-50 (https://dejure.org/1950,1718)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Rn. 119 Während der frühere Bayerische Staatsgerichtshof dem Grundsatz der gleichen Wahl nur eine sehr eingeschränkte Bedeutung beimaß (Entscheidung vom 12. Februar 1930 - StGH 5/29, Lammers-Simons Bd. III, S. 122), hat sich der heutige Bayerische Verfassungsgerichtshof der weiten Auslegung des Grundsatzes der gleichen Wahl im Verhältniswahlsystem angeschlossen (vgl. Entscheidungen vom 10. Juni 1949 - Vf 52-VII-47 - VGHE n. F. Bd. 2 Teil II, S. 45 ff.; 12. Oktober 1950 - Vf 79-VII-50 - VGHE n. F. Bd. 3 Teil II, S. 115 ff.; 18. März 1952 -- Vf 25-VII-52, noch nicht veröffentlicht) Das Bundesverfassungsgericht ist, ebenso wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof der Auffassung, daß der Grundsatz des gleichen Wahlrechts verlangt, "daß jeder nach den allgemeinen Vorschriften Wahlberechtigte seine Stimme wie jeder andere Wahlberechtigte abgeben darf, und daß diese gültig abgegebene Stimme ebenso mitbewertet wird wie die anderen Stimmen; alle Wähler sollen mit der Stimme, die sie abgeben, den gleichen Einfluß auf das Wahlergebnis haben" (Entscheidung vom 18. März 1952).

    Aus der Erkenntnis, daß es sich um eine schwerwiegende Ausnahme von einer Regel handelt, haben einige Länder diese Sperrklauseln in die Verfassung selbst aufgenommen (vgl. dazu Bayer. VerfGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1950 - Vf 79-VII-50 - VGHE n. F. Bd. 3 Teil II, S. 127).

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   VerfGH Bayern, 06.10.1950 - 79-VII-50   

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VerfGH Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 1950 - 79-VII-50 (https://dejure.org/1950,948)
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