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   VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09   

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https://dejure.org/2010,5892
VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09 (https://dejure.org/2010,5892)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.11.2010 - 8 A 3077/09 (https://dejure.org/2010,5892)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. November 2010 - 8 A 3077/09 (https://dejure.org/2010,5892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Nr 4 BinSchG, § 22 Abs 2 WHG, § 4 Abs 3 S 2 BinSchG
    Binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung für Feuerwehrgebühren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterliegen der binnenschifffahrtsrechtlichen Haftungsbeschränkung von im Zusammenhang mit der Abwehr eines Gewässerschadens entstandenen Feuerwehrgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterliegen der binnenschifffahrtsrechtlichen Haftungsbeschränkung von im Zusammenhang mit der Abwehr eines Gewässerschadens entstandenen Feuerwehrgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Schiffseignerin haftet für Kosten eines Feuerwehreinsatzes der Städte Gernsheim, Groß-Gerau und Riedstadt in Höhe von ca. 70.000

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Haftungsbeschränkung bei Gewässerverunreinigungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schiffseignerin muss für Hilfseinsatz zahlen

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Schifffahrt - Keine binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung für Feuerwehrgebühren bei Gewässerschaden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schiffseignerin haftet für Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Höhe von 70.000 Euro - Schäden durch Gewässerverunreinigungen und Aufwendungen zu ihrer Vermeidung von Haftungsbeschränkung ausgenommen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Darmstadt, 31.07.2008 - 3 E 1329/07
    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09
    Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 31. Juli 2008 - 3 E 969/07(4), 3 E 1329/07(4) und 3 E 1895/05(4) - werden zurückgewiesen.

    Zur weiteren Darstellung des Tatbestandes und der gestellten Anträge wird auf die Ausführungen in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt - 3 E 1329/07 (4) - verwiesen.

    die Urteile des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 31. Juli 2008 - 3 E 969/07 (4) -, 3 E 1329/07 (4) und 3 E 1895/05 (4)- sowie die Kostenbescheide des Magistrats der Stadt Gernsheim vom 29. November 2004 in der Fassung seines Widerspruchsbescheids vom 26. April 2007, des Magistrats der Stadt Riedstadt vom 08. April 2005 in der Fassung seines Widerspruchsbescheids vom 17. Juli 2007 und des Magistrats der Stadt Groß-Gerau vom 26. November 2004 in der Fassung seines Widerspruchsbescheids vom 19. September 2005 aufzuheben, hilfsweise festzustellen, dass die Haftung der Klägerin nach den Vorschriften der §§ 4,5 f Absatz 1 BinSchG und der Artikel 2 Absatz 1 a, 6 b Absatz 1 CLNI beschränkt ist und den Beklagten über den Betrag hinaus, der in dem schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren vor dem Amtsgericht - Schifffahrtsgericht - Mainz zu ihren Gunsten festgestellt wird, kein weitergehender Anspruch gegen die Klägerin zusteht.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.12.2006 - 7 A 10929/06

    Brand- und Katastrophenschutz: Verjährung des Kostenersatzanspruchs

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09
    Auch das OVG Rheinland-Pfalz komme in seinem Urteil vom 5. Dezember 2006 - 7 A 10929/06.OVG - zu dem Ergebnis, dass Kostenersatzansprüche der Freiwilligen Feuerwehren keine Schadensersatzansprüche seien.

    Zwar hat auch das OVG Rheinland-Pfalz ohne nähere Begründung ausgeführt, es handele sich bei den Gebührenforderungen der Feuerwehr nicht um Schadensersatzansprüche im Sinne von § 3 Abs. 1 BinSchG; vielmehr mache die Beklagte den Ersatz von Aufwendungen zur Gefahrenabwehr geltend, für die eine Haftungsbegrenzung nicht angenommen werden könne (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.12.2006 - 7 A 10929/06 -, juris Rdnrn. 20 ff. ).

  • BGH, 13.03.1980 - II ZR 239/78

    Auswirkungen des seerechtlichen Verteilungsverfahrens auf einen anhängigen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09
    Trotz Eröffnung des Binnenschifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens könne der Rechtsstreit zwischen einem Gläubiger und dem Reeder fortgesetzt werden, soweit der Gläubiger die unbeschränkte Haftung des Reeders behaupte und daher den Anspruch außerhalb des Verteilungsverfahrens weiter verfolgen wolle (so BGH, Urteil vom 13. März.1980 - II ZR 239/78).

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13.03.1980 - II ZR 239/78 -, BGHZ 76, 206 = juris Rdnrn. 9 ff.) kann davon ausgegangen werden, dass der im Zeitpunkt der Eröffnung des binnenschifffahrtrechtlichen Verteilungsverfahrens bereits anhängige Verwaltungsrechtsstreit fortgesetzt werden konnte, da die Beklagten die Haftungsbeschränkung bestritten und klargestellt haben, dass sie die Klägerin außerhalb des Verteilungsverfahrens in Anspruch nehmen.

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09
    Dabei gilt der Grundsatz: Je gewichtiger das Rechtsgut, umso geringer die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1991 - 1 C 40.90, BVerwGE 88, 348, 351 = juris, Rdnr. 16 m.w.N.).
  • OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05

    Zuständigkeit des Schifffarhtsgerichts, Aufwendungsersatz für

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09
    Schließlich sei die Haftung des Eigentümers auch schon nach früherem Recht in Fällen wie dem vorliegenden auf Schiff und Fracht beschränkt gewesen (BGH, Urteil vom 10. April 1969, NJW 1969, 1205 ff.; OLG - Schifffahrtsobergericht - G-Stadt, Urteil vom 31. Oktober 2006 - 3 U 138/05 BSch -).
  • BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67

    Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksichtnahme im Binnenschiffsverkehr - Pflicht zur

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09
    Schließlich sei die Haftung des Eigentümers auch schon nach früherem Recht in Fällen wie dem vorliegenden auf Schiff und Fracht beschränkt gewesen (BGH, Urteil vom 10. April 1969, NJW 1969, 1205 ff.; OLG - Schifffahrtsobergericht - G-Stadt, Urteil vom 31. Oktober 2006 - 3 U 138/05 BSch -).
  • BVerwG, 23.11.2011 - 6 C 6.11

    Verteilungsverfahren; Binnenschifffahrtsrecht; Verwaltungsrechtsstreit;

    (4) Hessischer VGH - 25.11.2010 - AZ: VGH 8 A 3077/09.
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