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   BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04   

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BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04 (https://dejure.org/2004,5660)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2004 - 8 B 8.04 (https://dejure.org/2004,5660)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2004 - 8 B 8.04 (https://dejure.org/2004,5660)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VermG § 29 Abs. 3, § 41 Abs. 4; EntschRÄndG Art. 3 Nr. 6
    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen; gesetzlicher Parteiwechsel.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 29 Abs. 3, § 41 Abs. 4
    Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen; Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; gesetzlicher Parteiwechsel

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen - Vorliegen eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz - Vorliegen eines Verfahrensmangels - Entscheidung über den Eintritt eines Vermögensverlustes - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen; gesetzlicher Parteiwechsel

  • Judicialis

    VermG § 29 Abs. 3; ; VermG § 41 Abs. 4; ; EntschRÄndG Art. 3 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen für Verfahren wegen Vermögensverlustes aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen: Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98

    Jüdisches Vermögen; Feindvermögensverwaltung; Vermögensverlust auf andere Weise

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04
    bb) Das gilt auch hinsichtlich des weiter von der Beschwerde angeführten Urteils vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5).

    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung beider mit Vermögensrecht befassten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteile vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - a.a.O. S. 17 und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15 S. 38 ) erkennbar davon ausgegangen, dass über den Eintritt eines Vermögensverlustes nach faktischen Kriterien zu entscheiden ist und dass es dabei auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der Enteignung oder die fehlerhafte oder exzessive Anwendung besatzungsrechtlicher Befehle nicht ankommt.

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04
    Es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (vgl. zu alledem Beschluss vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - NVwZ 2004, 627 f. m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    bb) Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang auch einen Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts nach § 86 Abs. 1 VwGO rügt, wird schon nicht dargetan, welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen des Verwaltungsgerichts von der Beschwerde vermisst werden (vgl. im Übrigen zu den Anforderungen an eine erfolgreiche Aufklärungsrüge, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - BVerwG 8 B 154.03 - a.a.O. S. 628).

  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 C 9.03

    Parteiwechsel, gesetzlicher; Zuständigkeit; Berechtigte; Verkauf,

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04
    Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 ist gemäß § 29 Abs. 3 VermG in der Fassung des Entschädigungsrechtsänderungsgesetzes das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen als Ausgangsbehörde auch für alle Verfahren zuständig geworden, in denen neben anderen Schädigungstatbeständen auch der Tatbestand des § 1 Abs. 6 VermG geltend gemacht wird; in anhängigen Gerichtsverfahren ist ein gesetzlicher Parteiwechsel eingetreten (wie Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - ZOV 2004, 86).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 8 C 9.03 - (ZOV 2004, 86; zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 29 VermG vorgesehen) im Einzelnen ausgeführt hat, ergibt die Gesetzesauslegung aber, dass auch für diese Verfahren das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen umfassend zuständig sein soll.

  • BVerwG, 25.10.2001 - 7 C 27.00

    Erholungsheim; besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04
    aa) Dem zunächst von der Beschwerde angeführten Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 27.00 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 20) liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem die Enteignung des Vermögenswertes erst nach Gründung der DDR, nämlich im Jahre 1951, erfolgte, während alle vorherigen Maßnahmen während der Besatzungszeit keine in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck gebrachte Verdrängung des Eigentümers aus seinem Eigentum herbeigeführt hatten.

    Da die Beschwerde selbst vorträgt, dass der Kläger trotz der Unterstellung unter die "Deutsche Arbeitsfront" die Grundstücke im Rahmen seiner Vereinszwecke nutzen und die Erträgnisse daraus ziehen konnte, ist eine "kalte Enteignung" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht anzunehmen (vgl. dazu das ebenfalls den Kläger betreffende Urteil vom 25. Oktober 2001 - BVerwG 7 C 27.00 - a.a.O. S. 71).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01

    Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung,

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04
    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung beider mit Vermögensrecht befassten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteile vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - a.a.O. S. 17 und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15 S. 38 ) erkennbar davon ausgegangen, dass über den Eintritt eines Vermögensverlustes nach faktischen Kriterien zu entscheiden ist und dass es dabei auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der Enteignung oder die fehlerhafte oder exzessive Anwendung besatzungsrechtlicher Befehle nicht ankommt.
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04
    a) Die Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).
  • VG Schwerin, 21.06.2011 - 3 A 1768/10

    Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche

    Der 8. Senat weist in seinen Entscheidungen vom 27.04.2005 (8 B 8.04 und 8 C 5.04, NVwZ 2005 S. 964 und 1085) darauf hin, dass die Frage, ob die Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches auf durch ein Landesverwaltungsverfahrensgesetz begründete Zinsansprüche anwendbar sind, sich der Rechtmäßigkeitskontrolle des Senates entziehe, weil es insoweit nicht um in § 137 Abs. 1 VwGO für reversibel erklärtes Recht gehe.
  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).
  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

    Diese Auffassung entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 02. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98; Beschl. v. 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96; Beschl. v. 12. Juni 2004 - BVerwG 8 B 8.04; Urt. v. 07. März 2007 - BVerwG 8 C 26.05 - und Beschl. v. 02. September 2008 - BVerwG 8 B 35.08) und der erstinstanzlichen Rechtsprechung (etwa VG Berlin, Urt. v. 15. November 1993 - 25 A 127.92).
  • BSG, 12.05.2009 - B 9 V 17/08 B
    5 Anders als in der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.6.2004 (- 8 B 8/04 -, Buchholz 428 § 29 VermG Nr. 2), in der die Zuständigkeit des "neuen" Beklagten durch Auslegung einer einfachgesetzlichen Rechtsnorm bestimmt und somit von jedem Gericht selbst vorgenommen werden konnte, hätte es - wovon auch der Kläger ausgeht - zur Feststellung der Unwirksamkeit der gesetzlichen Zuständigkeitsverlagerung in Nordrhein- Westfalen einer Entscheidung des BVerfG bedurft.
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