Rechtsprechung
BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer - Bestimmung des Steuergegenstandes - Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuer als Jahressteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 a
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von der Zweitwohnungsteuer für Drittwohnungen, Steuererhebung bei zeitweiliger Vermietung der Wohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 14.02.1995 - 6 A 340/94
- OVG Schleswig-Holstein, 03.05.1995 - 2 L 142/95
- BVerwG, 10.11.1995 - 8 B 136.95
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Papierfundstellen
- NVwZ 1998, 178
- DVBl 1997, 1058
- DÖV 1997, 924
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79] sowie Beschluß der Ersten Kammer des 1. Senats vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 und 2480/94 - DStR 1995, 1270) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.), daß eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG erhoben werden kann.Danach erfassen derartige örtliche Aufwandsteuern (nur) den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung; sie besteuern also die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Dezember 1983, a.a.O., S. 346 f.).
Da es sich bei der Erhebung von Steuern um ein Massengeschäft handelt, sind typisierende und generalisierende Regelungen grundsätzlich zulässig, solange die steuerlichen Vorteile der Typisierung in einem angemessenen Verhältnis zu den mit ihr notwendig verbundenen Nachteilen stehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Dezember 1983, a.a.O., S. 354 f. m.w.N.).
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht (…vgl. Beschluß der Ersten Kammer des 1. Senats vom 29. Juni 1995, a.a.O.) für die vergleichbare Problematik der Besteuerung von Zweitwohnungen einheimischer Wohnungsinhaber ausdrücklich neben der Einzelfallregelung auch eine generalisierende Satzungsregelung für zulässig erklärt und insoweit den Beschluß vom 6. Dezember 1983 (a.a.O.) - in dem dieser Aspekt der typisierenden Abgrenzung zur reinen Kapitalanlage nicht behandelt worden war - klargestellt (…vgl. zur Bindungswirkung derartiger Kammerbeschlüsse: Benda/Klein, Lehrbuch des Verfassungsprozeßrechts, § 37 Rn. 1235;… Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., 1991, § 20 Rn. 64;… Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde, 2. Aufl., 1988, Rn. 775;… Winter in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 93 c Anm. 3 und 5; Ulsamer, ebenda, § 15 a, Anm. 10 am Ende;… Clemens/Umbach/Eichberger, BVerfGG, § 15 a Rn. 51;… Clemens/Umbach, BVerfGG, § 93 b, Rn. 64).
Im Zusammenhang mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 (a.a.O.) - auf die sich der Kammerbeschluß vom 29. Juni 1995 mehrfach bestätigend bezieht - kann mit dieser Bemerkung nur gemeint sein, daß es der Gemeinde obliegt, unter anderem im Hinblick auf das rechte Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag die zeitlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht festzulegen.
- BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79] sowie Beschluß der Ersten Kammer des 1. Senats vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 und 2480/94 - DStR 1995, 1270) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.), daß eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG erhoben werden kann.Der Satzungsgeber ist nämlich im Rahmen der ihm zustehenden Gestaltungsfreiheit nicht auf die vom Oberverwaltungsgericht für allein zulässig gehaltene Einzelfallprüfung beschränkt, sondern kann sich auch - wie hier - für eine generalisierende Satzungsregelung entscheiden (vgl. zu dieser Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Besteuerung von Zweitwohnungen einheimischer Wohnungsinhaber: BVerfG, Beschluß der Ersten Kammer des 1. Senats vom 29. Juni 1995, a.a.O.).
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluß der Ersten Kammer des 1. Senats vom 29. Juni 1995, a.a.O.) für die vergleichbare Problematik der Besteuerung von Zweitwohnungen einheimischer Wohnungsinhaber ausdrücklich neben der Einzelfallregelung auch eine generalisierende Satzungsregelung für zulässig erklärt und insoweit den Beschluß vom 6. Dezember 1983 (…a.a.O.) - in dem dieser Aspekt der typisierenden Abgrenzung zur reinen Kapitalanlage nicht behandelt worden war - klargestellt (…vgl. zur Bindungswirkung derartiger Kammerbeschlüsse: Benda/Klein, Lehrbuch des Verfassungsprozeßrechts, § 37 Rn. 1235;… Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl., 1991, § 20 Rn. 64;… Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde, 2. Aufl., 1988, Rn. 775;… Winter in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, § 93 c Anm. 3 und 5; Ulsamer, ebenda, § 15 a, Anm. 10 am Ende;… Clemens/Umbach/Eichberger, BVerfGG, § 15 a Rn. 51;… Clemens/Umbach, BVerfGG, § 93 b, Rn. 64).
Die bloße Andeutung der Möglichkeit einer "anteiligen Berechnung nach der jeweiligen Vermietungsdauer" als angemessener Steuerschlüssel in dem Beschluß der Ersten Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juni 1995 (a.a.O., am Ende) nötigt zu keiner anderen Beurteilung.
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts steht es in erster Linie den Gemeinden zu - ist also im Ausgangspunkt eine Frage des irrevisiblen Landesrechts -, ob und ab welcher Dauer eine zeitweilige Nutzung der auch für den persönlichen Lebensbedarf vorgehaltenen Zweitwohnung zu anderen Zwecken die Steuerpflicht berührt; auch insoweit sind generalisierende Regelungen zulässig (BVerfG, Kammerbeschluß vom 29. Juni 1995, a.a.O.).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79] sowie Beschluß der Ersten Kammer des 1. Senats vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 und 2480/94 - DStR 1995, 1270) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.), daß eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG erhoben werden kann.Dritte und weitere "Zweitwohnungen" eines Inhabers im Gebiet einer Gemeinde scheiden deshalb nicht von vornherein als Gegenstand der Zweitwohnungssteuer aus, sondern sind im Ansatz in gleicher Weise wie "zweite" Wohnungen eines Inhabers nach den im Urteil vom 10. Oktober 1995 (a.a.O., S. 307 f.) entwickelten Kriterien daraufhin zu überprüfen, ob sie auch Zwecken der persönlichen Lebensführung oder ausschließlich als der Kapitalanlage dienen.
Die im Begriff der Aufwandsteuer angelegte Abgrenzung erfordert nämlich nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995, a.a.O., S. 307) eine umfassende Würdigung der Umstände des Einzelfalls.
Bei der somit erforderlichen erneuten Verhandlung wird das Berufungsgericht dem unter Anlegung der im Urteil des Senats vom 10. Oktober 1995 (a.a.O.) dargelegten Maßstäbe im einzelnen nachzugehen haben.
- BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Da aber nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Geld- oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 [BVerwG 26.07.1979 - 7 C 53/77] und BVerwG 7 C 12.77 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 2 S. 13 sowie Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 8 B 22.94 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 7 S. 1; BFH, Beschluß vom 31. Mai 1995 - II B 126/94 - DStR 1995, 1111). - BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Diese innere Tatsache ist vielmehr nur auf der Grundlage objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände - ggf. auch aufgrund von Anhaltspunkten aus vergangenen Veranlagungszeiträumen - zu beurteilen (vgl. BFH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - X R 109/87 - BFHE 159, 128 ; Scholz, BWGZ 1990, 285 ). - BFH, 21.02.1990 - II B 98/89
Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Denn für den Zeitraum der Vermietung an Dritte treiben zwar allenfalls die Feriengäste den besteuerungsfähigen Aufwand; es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn eine Satzung den Wohnungsinhaber steuertechnisch gleichwohl für die gesamte Zeit als Schuldner der Steuer in Anspruch nimmt, weil sich die Zweitwohnungssteuer insoweit in eine abwälzbare Aufwandsteuer wandeln könnte (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1996 - BVerwG 8 B 20.96 - UPR 1996, 269 sowie zu dem vergleichbaren Problem der abwälzbaren Vergnügungssteuern: BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67]; BVerwG, Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - NVwZ 1994, 902 [BVerwG 22.03.1994 - 8 NB 3/93] m.w.N.; BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - KStZ 1990, 111 ). - BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Denn für den Zeitraum der Vermietung an Dritte treiben zwar allenfalls die Feriengäste den besteuerungsfähigen Aufwand; es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn eine Satzung den Wohnungsinhaber steuertechnisch gleichwohl für die gesamte Zeit als Schuldner der Steuer in Anspruch nimmt, weil sich die Zweitwohnungssteuer insoweit in eine abwälzbare Aufwandsteuer wandeln könnte (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1996 - BVerwG 8 B 20.96 - UPR 1996, 269 sowie zu dem vergleichbaren Problem der abwälzbaren Vergnügungssteuern: BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67]; BVerwG, Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - NVwZ 1994, 902 [BVerwG 22.03.1994 - 8 NB 3/93] m.w.N.; BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - KStZ 1990, 111 ). - BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Das Bundesverwaltungsgericht hat hiergegen erhobene Einwände mit Blick auf § 3 Satz 2 des Währungsgesetzes als Ausdruck des Nominalwertprinzips, die §§ 1 und 16 Abs. 1 des Stabilitätsgesetzes und das aus Art. 109 Abs. 2 GG folgende Gebot, die Belange des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten, zurückgewiesen (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1988 - BVerwG 8 B 162.87 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3 S. 1); die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde mangels hinreichender Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG, Beschluß der Dritten Kammer des 2. Senats vom 15. Dezember 1989 - 1 BvR 436/88 - NVwZ 1990, 356). - BVerwG, 22.03.1994 - 8 NB 3.93
Finanzwesen - Spielautomatensteuer - Aufwandsteuer - Gleichheitssatz - …
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Denn für den Zeitraum der Vermietung an Dritte treiben zwar allenfalls die Feriengäste den besteuerungsfähigen Aufwand; es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn eine Satzung den Wohnungsinhaber steuertechnisch gleichwohl für die gesamte Zeit als Schuldner der Steuer in Anspruch nimmt, weil sich die Zweitwohnungssteuer insoweit in eine abwälzbare Aufwandsteuer wandeln könnte (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1996 - BVerwG 8 B 20.96 - UPR 1996, 269 sowie zu dem vergleichbaren Problem der abwälzbaren Vergnügungssteuern: BVerfG, Beschluß vom 1. April 1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8 [BVerfG 01.04.1971 - 1 BvL 22/67]; BVerwG, Beschluß vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 - NVwZ 1994, 902 [BVerwG 22.03.1994 - 8 NB 3/93] m.w.N.; BFH, Beschluß vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 - KStZ 1990, 111 ). - BFH, 31.05.1995 - II B 126/94
Zweitwohnungsteuer in Hamburg
Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Da aber nur der konsumtive Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf Gegenstand der Besteuerung nach Art. 105 Abs. 2 a GG sein darf, scheiden solche Zweitwohnungen als Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer aus, die diesen Zwecken persönlicher Lebensführung nicht dienen, sondern von ihrem Inhaber als reine Geld- oder Vermögensanlage in der Form des Immobiliarbesitzes - also ausschließlich zur Einkommenserzielung - gehalten werden (BVerwG, Urteile vom 26. Juli 1979 - BVerwG 7 C 53.77 - BVerwGE 58, 230 [BVerwG 26.07.1979 - 7 C 53/77] und BVerwG 7 C 12.77 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 2 S. 13 sowie Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 8 B 22.94 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 7 S. 1; BFH, Beschluß vom 31. Mai 1995 - II B 126/94 - DStR 1995, 1111). - BVerwG, 10.02.1988 - 8 B 162.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 21.02.1994 - 8 B 22.94
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 12.77
Finanzwesen - Steuer - Zweitwohnungsteuer
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Aufwandsteuern sind Steuern auf die Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; BVerwG, NVwZ 1998, S. 178; BFHE 182, 243 ). - BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Liegt der Anknüpfungspunkt für die Steuer deshalb in dem im Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommenden Konsum für den persönlichen Lebensbedarf (vgl. dazu auch BVerwGE 111, 122 ff.), so ergibt sich aus dieser begrifflichen Festlegung zugleich, dass eine Zweitwohnung dann zweitwohnungssteuerfrei bleibt, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird; denn dann kommt in dem Innehaben nicht eine Einkommensverwendung im Sinne eines Konsums, sondern die Absicht zum Tragen, Einkünfte zu erzielen (vgl. dazu bereits BVerwGE 58, 230 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ).In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.
Dabei sei es in den Fällen der Mischnutzung von Verfassungs wegen nicht geboten, die nach der Jahresrohmiete bemessene Zweitwohnungssteuer bei lediglich zeitweiliger Vermietung nur anteilig zu erheben (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O.).
- BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98
Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung
Lediglich dann, wenn in Fällen der Mischnutzung zu Beginn des Veranlagungszeitraums die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit offen ist, bleibt eine Typisierung der Bemessungsgrundlage vertretbar, die auf den Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage abhebt (Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15 ).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 348 f. …und vom 11. Oktober 2005 a.a.O. S. 334; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O. , vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16 , vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 und vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 24 S 7 f.; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5 , vom 2. Juni 1997 - BVerwG 8 B 113.97 - [...] und vom 20. April 1998 - BVerwG 8 B 25.98 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Übrigen und der des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Innehaben der Zweitwohnung in diesem Sinne stets vorausgesetzt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 1983 a.a.O. S. 346 f. und vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ; BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 a.a.O., vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 16, vom 27. Oktober 2004 - BVerwG 10 C 2.04 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 21 S. 29 …und vom 17. September 2008 - BVerwG 9 C 17.07 - juris Rn. 15, 16; Beschlüsse vom 12. Januar 1989 - BVerwG 8 B 86.88 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 4 S. 5, vom 2. Juni 1997 - BVerwG 8 B 113.97 - juris und vom 20. April 1998 - BVerwG 8 B 25.98 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 15 S. 27). - OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz …
Vor diesem Hintergrund wird der Zweitwohnungsteuermaßstab einer ab dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 nach der Mietpreisentwicklung indexierten Jahresrohmiete seit jeher in ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung als zulässig angesehen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27.10.2003 - 9 B 102.03 - juris Rn. 6; Urteile vom 29.1.2003, a. a. O., Rn. 23 ff.; vom 6.12.1996 - 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 = juris Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 26.10.1989 - 8 B 36.89 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 5 = juris Rn. 16; vom 10.2.1988 - 8 B 162.87 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3 = juris Rn. 2 ff., nachgehend BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989, a. a. O., Rn. 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 23.4.2018 - 9 LA 121/17 - vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteile vom 30.10.1986 - 13 A 1/85 - Wohnungseigentümer 1987, 60; vom 17.7.1985 - 13 A 167/84 - ZKF 1986, 134; vom 22.5.1985 - 13 C 2/84 - KStZ 1985, 230; BayVGH, Beschluss vom 16.9.2013, a. a. O., Rn. 12 ff.; OVG MV, Beschluss vom 21.2.2011 - 1 L 205/08 - juris Rn. 12 ff.; HessVGH, Urteil vom 23.11.2005 - UE 2557/04 - KStZ 2006, 112 = juris Rn. 24 ff.; OVG SH, Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 67/99 - NVwZ-RR 2001, 532 = juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 23.4.1993 - 22 A 3850/92 - NVwZ-RR 1994, 43 = juris Rn. 36; siehe auch Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 58. Erg. - VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
Da es sich bei der Steuererhebung um ein Massengeschäft handelt, sind typisierende und generalisierende Regelungen grundsätzlich zulässig, solange die mit der Abstraktion vom Einzelfall verbundenen Vorteile in einem angemessenen Verhältnis zu den mit der Typisierung notwendig einhergehenden Nachteilen stehen (…BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 354 f. m.w.N.; BVerwG, U.v. 6.12.1996 - 8 C 49.95, NVwZ 1998, 178/179).Der Charakter der Zweitwohnungssteuer als örtlicher Aufwandsteuer steht aus Gründen der Praktikabilität einer Steuererhebung auch für vorübergehend anders - d.h. nicht für die eigene Lebensführung - genutzte Zeiträume nicht entgegen; insoweit kann der Eigentümer die Steuerlast auf den Mieter abwälzen und vermag sich auf diese Weise einer unverhältnismäßigen Belastung zu entziehen (BVerwG, B.v. 20.2.1996 - 8 B 20.96, DVBl. 1996, 1049; U.v. 6.12.1996 - 8 C 49.95, NVwZ 1998, 178/179).
- BVerwG, 27.09.2000 - 11 C 4.00
Zweitwohnungssteuer; Vermietung eines Ferienhauses an eine juristische Person; …
Diese auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von Beginn an (vgl. BVerwGE 58, 230 ) verwendete und seitdem fortlaufend bestätigte (vgl. z.B. BVerwGE 99, 303 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - ; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 C 12.99 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 17) Begriffsbestimmung knüpft nicht allein an die Gewissheit oder die begründete Vermutung einer besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des potentiellen Steuerschuldners an. - VG Stade, 12.05.2009 - 3 A 665/07
Zweitwohnungsteuer bei Vermietung über ein Internet-Portal
Lediglich dann, wenn in Fällen der Mischnutzung zu Beginn des Veranlagungszeitraums die Dauer der Eigennutzungsmöglichkeit offen ist, bleibt eine Typisierung der Bemessungsgrundlage vertretbar, die auf den Jahreszeitraum als Besteuerungsgrundlage abhebt (Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15 )." Liegt der Anknüpfungspunkt für die Steuer deshalb in dem im Innehaben einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommenden Konsum für den persönlichen Lebensbedarf (vgl. dazu auch BVerwGE 111, 122 ff.), so ergibt sich aus dieser begrifflichen Festlegung zugleich, dass eine Zweitwohnung dann zweitwohnungssteuerfrei bleibt, wenn sie allein zum Zwecke der Kapitalanlage angeschafft und gehalten wird; denn dann kommt in dem Innehaben nicht eine Einkommensverwendung im Sinne eines Konsums, sondern die Absicht zum Tragen, Einkünfte zu erzielen (vgl. dazu bereits BVerwGE 58, 230 ; BVerwG , Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 -
). In seinen grundlegenden Entscheidungen zu solchen Sachverhalten (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 ff.; Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O. und Urteil vom 30. Juni 1999 - BVerwG 8 C 6.98 - BVerwGE 109, 188 ff.) hat das Bundesverwaltungsgericht dazu den Standpunkt eingenommen, die im Begriff der Aufwandsteuer i.S.v. Art. 105 Abs. 2 a GG angelegte Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerfreier reiner Kapitalanlage und zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung auch für die persönliche Lebensführung erfordere mit Blick auf die Zweckbestimmung der Zweitwohnung eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalles.
Dabei sei es in den Fällen der Mischnutzung von Verfassungs wegen nicht geboten, die nach der Jahresrohmiete bemessene Zweitwohnungssteuer bei lediglich zeitweiliger Vermietung nur anteilig zu erheben ( BVerwG , Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 49.95 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2008 - 2 S 1025/06
Besteuerung der aus Tierschutzgründen betriebenen Hundehaltung
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Aufwandsteuern im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG (nur) den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand für die persönliche Lebensführung erfassen und damit die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteuern (BVerfG, Beschluss vom 6.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325; BVerwG, Urteile vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 - BVerwGE 99, 303 und vom 6.12.1996 - 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 S. 15). - VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777
Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß
- BFH, 15.10.2002 - IX R 58/01
Zweitwohnungssteuer als Werbungskosten
- BVerwG, 28.11.1997 - 8 B 224.97
Hundesteuer; örtliche Aufwandsteuer; Halterbegriff; Steuerpflicht für den Hund …
- BVerwG, 15.10.2001 - 9 C 2.01
Einstufung einer Zweitwohnungssteuer als Aufwandsteuer - Steuerliche Bewertung …
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 4.06
Hundesteuerpflicht von Landwirten
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 1546/05
Zweitwohnungsteuersatzung mit Verweis auf Preisindex
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 6.08
Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Zweitwohnungsabgabensatzung der Stadt …
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 2 S 2738/11
Hundesteuer - zur Haltereigenschaft und zum Zwingerprivileg
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 2557/04
Zweitwohnungssteuersatzung; Verweis auf Preisindex; Bestimmtheitsgrundsatz
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2002 - 6 A 11634/01
Zweitwohnungssteuer - Schätzung bei einer Ferienwohnung
- BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 253.97
Örtliche Auswandsteuern - Zweitwohnungsteuer, Nutzung durch den Erben, Abgrenzung …
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 2 S 3006/20
Hundesteuerpflicht eines Tierschutzvereins als Halter von 18 Hunden
- BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 5.06
Beurteilung der Hundesteuerpflicht bei sowohl zu betrieblichen Zwecken als auch …
- BVerwG, 20.04.1998 - 8 B 25.98
Kommunalabgaben - Zweitwohnungsteuer für Wohnungen in einem Feriengebiet
- VGH Bayern, 26.01.2012 - 4 ZB 11.1406
Zweitwohnungsteuer; Vermutung für das Vorhalten einer Wohnung zur persönlichen …
- BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03
Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der …
- VGH Bayern, 17.07.2018 - 4 BV 16.2343
Keine Zweitwohnungsteuer bei reinem Optionsrecht auf Nutzung einer einem Dritten …
- VG Schwerin, 04.12.2007 - 3 A 540/07
Festgesetzte Miete als Steuermaßstab; Voraussetzungen für …
- VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06
Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen
- OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
Voraussetzungen einer Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnungssteuerpflichtigkeit für …
- VG Augsburg, 16.01.2008 - Au 6 K 07.821
Abgrenzung bei gemischter Nutzung einer Wohnung zwischen zweitwohnungspflichtiger …
- VG München, 23.05.2019 - M 10 K 18.4551
Zweitwohnungsteuer, Bemessung nach der indexierten Jahresrohmiete, …
- BVerwG, 22.10.2002 - 9 B 51.02
Gleichbehandlung der uneingeschränkten Eigennutzungsmöglichkeit der Zweitwohnung …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2016 - 1 L 410/15
Zulässige Ausnahmen für Drittwohnungen und Feriengäste von der Zweitwohnungsteuer
- VG München, 12.11.2013 - M 10 K 13.1370
Befreiung von der Steuerpflicht gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS nur bei vorwiegender …
- VG Darmstadt, 08.02.2006 - 4 E 428/04
Keine Hundesteuerpflicht für dienstlich veranlasste Betreuung eines Diensthundes …
- VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97
Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage …
- VG München, 26.01.2017 - M 10 K 16.1328
Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuer
- VG Düsseldorf, 30.11.2009 - 25 K 4324/09
Rechtmäßigkeit einer sog. Kinderzimmerbesteuerung bei einem Studenten mit …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 112/99
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 67/99
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2020 - 2 S 3022/19
Hundesteuerpflicht; Verein zur Pflege ungewollter, kranker und alter Hunde - …
- VGH Bayern, 21.02.2013 - 4 ZB 12.1040
Zweitwohnungsteuer; keine überwiegende Nutzung der Nebenwohnung; …
- BVerwG, 02.08.2000 - 11 B 29.00
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- VG Schleswig, 21.02.2017 - 2 A 159/15
Steuerrecht: Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für ein Ferienhaus
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
- VG München, 08.05.2014 - M 10 K 13.3224
Zweitwohnungsteuer auch bei Anmietung für Familienangehörige
- VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides; …
- VG Köln, 10.07.2007 - 21 L 707/07
- VG Köln, 18.04.2007 - 21 K 2396/06
Streit über die Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Begriff der …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96
Zweitwohnungssteuer; Jahresrohmiete; Indexierung; Preisindex
- VG München, 13.06.2013 - M 10 K 13.142
Innehaben einer Zweitwohnung
- VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 452/07
Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer für eine in Köln gelegene …
- VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 3412/06
- VG Trier, 14.01.2003 - 2 K 1277/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2020 - 1 L 483/16
- VG Düsseldorf, 30.11.2009 - 25 K 7091/09
Zulässigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer für eine Nebenwohnung
- VG Arnsberg, 19.05.2000 - 3 K 3273/97
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für einen …
- VG Schleswig, 30.06.2004 - 6 A 234/03
- VG Braunschweig, 27.05.2003 - 5 B 166/03
Gesamtschuldner; Nichtnutzung; Wohngemeinschaft; Zweitwohnungssteuer
- VG Schleswig, 27.05.2003 - 14 A 323/00
Zweitwohnungssteuer, Kapitalanlage, Eigenaufenthalt, Bagatellgrenze