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   ArbG Köln, 14.11.2019 - 8 Ca 4564/19   

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https://dejure.org/2019,38675
ArbG Köln, 14.11.2019 - 8 Ca 4564/19 (https://dejure.org/2019,38675)
ArbG Köln, Entscheidung vom 14.11.2019 - 8 Ca 4564/19 (https://dejure.org/2019,38675)
ArbG Köln, Entscheidung vom 14. November 2019 - 8 Ca 4564/19 (https://dejure.org/2019,38675)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus ArbG Köln, 14.11.2019 - 8 Ca 4564/19
    Eine derartige Kündigung ist als sogenannte "Vorratskündigung" rechtsunwirksam (z. B. BAG, Urteil vom 12.04.2002, 2 AZR 256/01, DB 2002, S. 2553 ff.).
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    Auszug aus ArbG Köln, 14.11.2019 - 8 Ca 4564/19
    Die Gerichte für Arbeitssachen haben hierbei insbesondere zu prüfen, ob eine unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt und deren Umsetzung jedenfalls bereits "greifbare Formen angenommen" hat zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs und ob aufgrund der Umsetzung dieser unternehmerischen Entscheidung tatsächlich der Beschäftigungsbedarf entfällt (z. B. BAG, Urteil vom 15.12.2011, 8 AZR 692/10, juris, Rn 40).
  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus ArbG Köln, 14.11.2019 - 8 Ca 4564/19
    Zwar gilt nach der Rechtsprechung des BAG, dass auch dann, wenn der Arbeitgeber eine nach § 1 Abs. 3 KSchG gebotene Sozialauswahl unterlassen hat, die Kündigung dennoch nicht sozial ungerechtfertigt sein kann, wenn mit ihr - zufällig - eine im Ergebnis vertretbare Auswahlentscheidung getroffen wurde (BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 476/16, juris, Rn 41; BAG Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, juris, Rn 61).
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 476/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte - Auflösung einer

    Auszug aus ArbG Köln, 14.11.2019 - 8 Ca 4564/19
    Zwar gilt nach der Rechtsprechung des BAG, dass auch dann, wenn der Arbeitgeber eine nach § 1 Abs. 3 KSchG gebotene Sozialauswahl unterlassen hat, die Kündigung dennoch nicht sozial ungerechtfertigt sein kann, wenn mit ihr - zufällig - eine im Ergebnis vertretbare Auswahlentscheidung getroffen wurde (BAG, Urteil vom 27.07.2017, 2 AZR 476/16, juris, Rn 41; BAG Urteil vom 21.05.2015, 8 AZR 409/13, juris, Rn 61).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 5 Sa 1257/18

    Kündigung wegen der Stilllegung eines Flugbetriebes - insolvenzspezifische

    Auszug aus ArbG Köln, 14.11.2019 - 8 Ca 4564/19
    Der Arbeitgeber muss bei seiner Auswahlentscheidung soziale Gesichtspunkte auch dann berücksichtigen, wenn nur noch einige Arbeitnehmer mit Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden sollen (BAG 16.09.1982, a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.12.2018, 5 Sa 1257/18, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2013 - 9 Sa 421/12

    Ordnungsgemäße Sozialauswahl im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung -

    Auszug aus ArbG Köln, 14.11.2019 - 8 Ca 4564/19
    Führt ein Arbeitgeber eine Betriebsstillegung in Etappen durch, muss er für jede Einzelne dieser Etappen eine gesonderte Sozialauswahl durchführen (BAG, Urteil vom 16.09.1982, 2 AZR 211/80, AP Nr. 4 zu § 22 KO; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.01.2013, 9 Sa 421/12, juris).
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