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   FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08   

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https://dejure.org/2012,37139
FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08 (https://dejure.org/2012,37139)
FG Köln, Entscheidung vom 16.10.2012 - 8 K 2753/08 (https://dejure.org/2012,37139)
FG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 8 K 2753/08 (https://dejure.org/2012,37139)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Zweigniederlassung im Inland bei Fehlen von eigenen Schlüsseln zu den Räumlichkeiten, bei Fehlen eines eigenen Arbeitsplatzes und bei Fehlen eines Zugriffs auf die EDV-Ausstattung; Leistungsempfänger als Steuerschuldner für von einem im Ausland ansässigen ...

  • Betriebs-Berater

    Umsatzsteuerliche Behandlung der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug, nachträgliche Mitteilung der USt-IdNr.; Vorliegen einer Betriebsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer; Verfahren - Vorsteuerabzug, nachträgliche Mitteilung der USt-IdNr.; Vorliegen einer Betriebsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 3106
  • EFG 2013, 168
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 20.07.2012 - V B 82/11

    Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung -

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
    Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Rechnungsberichtigung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung erfolgen kann, ist inzwischen aber das Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 C-368/09, Pannon Gép (Slg. 2010, I-7467) (folgend nur: Pannon Gép) zu berücksichtigen (so ausdrücklich: BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, DStR 2012, 1702).

    Welche Folgerungen aus dem Urteil des EuGH "Pannon Gép" zu ziehen sind, ist umstritten (zum Meinungsstand ausführlich: BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, DStR 2012, 1702):.

    Vielmehr ist eine Rückwirkung mit dem auf § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG fußenden Wortlaut des § 31 Abs. 5 UStDV durchaus vereinbar (so ausdrücklich: BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, DStR 2012, 1702).

    Dass gilt umso mehr, als die These der Wirkung von Rechnungsberichtigungen nur ex nunc letztlich ihre Rechtfertigung in der EuGH-Entscheidung "Terra Baubedarf" findet, diese Entscheidung aber nunmehr jedenfalls für den - hier vorliegenden - Fall der Ergänzung einer unvollständigen Rechnung - in Abgrenzung zu der ersten Rechnungserstellung - durch die EuGH Entscheidung "Pannon Gép" relativiert ist, weil sie in einem solchen Fall im Ergebnis eine Rückwirkung zulässt (in diesem Sinne wohl auch: BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, DStR 2012, 1702 für Zwecke der Aussetzung der Vollziehung).

  • EuGH, 27.09.2012 - C-587/10

    VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
    Bestärkt sieht sich der Senat in seiner Auffassung durch das Urteil des EuGH vom 27.09.2012 Rs C-587/10, Vogtländische Straßen-, Tief- und Rohrleistungsbau GmbH (juris).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-273/11

    Einem Unternehmen, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
    Wenn damit auch keine Aussage über die Bedeutung der Verwendung der USt-Id-Nr. für Zwecke der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs verbunden ist, entnimmt der Senat dieser Entscheidung dennoch die generelle Tendenz des EuGH, die Bedeutung der USt-Id-Nr. nicht überzubewerten (ebenso EuGH-Urteil vom 6.9.2012 Rs C-273/11, Mescek-Gabona Kft, juris).
  • BFH, 21.08.2008 - VII B 254/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fragen des Einzelfalls nicht grundsätzlich bedeutsam -

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
    Sie widerspräche auch deutschen Verfahrungsgrundsätzen, die sich dadurch auszeichnen, dass die Finanzbehörden bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens Herr des Verfahrens bleiben bis dahin die Sache in vollem Umfang erneut prüfen können (357 AO) und bis zu diesem Zeitpunkt auch befugt sind, Ermessenserwägungen nachzuholen (vergl. BFH-Beschluss vom 21.8.2008 VII B 254/07, juris).
  • FG Köln, 13.07.2011 - 2 K 2695/10

    Vorsteuervergütung bei fehlender Abdeckung des fraglichen Zeitraums durch eine

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
    Soweit hieraus teilweise hergeleitet wird, die Vorlage einer berichtigten Rechnung während des Einspruchsverfahrens sei nicht ausreichend (so FG Köln, Urteil vom 13. Juli 2011 2 K 2695/10, UStB 2012, 67; als "Folgefrage" bezeichnet und offengelassen bei Wäger, DStR, 2010, 1478), folgt der Senat dem nicht.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
    Diese Rechtsprechung fußt allerdings auf dem EuGH-Urteil vom 29. April 2004 Rs. C-152/02 - Terra Baubedarf Handel GmbH (folgend nur: "Terra Baubedarf").
  • EuGH, 15.07.2010 - C-368/09

    Pannon Gép Centrum - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG -

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
    Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Rechnungsberichtigung mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung erfolgen kann, ist inzwischen aber das Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 C-368/09, Pannon Gép (Slg. 2010, I-7467) (folgend nur: Pannon Gép) zu berücksichtigen (so ausdrücklich: BFH-Beschluss vom 20. Juli 2012 V B 82/11, DStR 2012, 1702).
  • BFH, 01.07.2004 - V R 33/01

    Berücksichtigung von Vorsteuerbeträgen nach den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
    Danach kann der Unternehmer Vorsteuerbeträge erst in dem Besteuerungszeitraum abziehen, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG insgesamt vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 1.7.2004 V R 33/01, BStBl. II 2004, 861 m. w. N).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 106/03

    Betriebsstätte nach § 12 Satz 1 AO

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Mitbenutzung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Eigentümer der Räume dient (BFH-Urteile 18.3.2009 III R 2/06, BFH/NV 2009, 1457; vom 14.07.2004 I R 106/03, BFH/NV 2005, 154 m. w. N.).
  • BFH, 12.08.2009 - XI R 48/07

    Vorgeschobener "Strohmann" kann auch Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2012 - 8 K 2753/08
    Ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, hängt deshalb grundsätzlich davon ab, ob der Handelnde gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen oder berechtigterweise im Namen eines anderen bei der Ausführung entgeltlicher Leistungen aufgetreten ist (BFH-Urteil vom 12.8.2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259 m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2009 - III R 2/06

    Betriebsstätte durch Nutzung eines LKW-Parkplatzes - Verfügungsmacht des

  • BFH, 26.10.2006 - VII B 272/05

    NZB: Verfahrensmangel, unterlassene Beweiserhebung, Verzicht auf mündliche

  • FG Hamburg, 20.09.2011 - 2 K 139/09

    Anforderungen an Nachweis der Eingangsleistungen für Vorsteuerabzug

  • FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 5679/04

    Eigenhändige Unterschrift; Drittstaatenangehörige; Assoziierungsabkommen Türkei;

  • FG Niedersachsen, 03.07.2014 - 5 K 40/14

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus berichtigten Rechnungen in einem

    (26) bb) Andere wiederum verstehen die Entscheidung "Pannon Gép" so, dass der EuGH eine rückwirkende Rechnungsberichtigung für den Fall zulassen wollte, dass dem Finanzamt vor Erlass des (ablehnenden) Steuerbescheids bereits die berichtigte Rechnung vorgelegen hat (FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 8 K 2753/08, EFG 2013, 168, Revision - V R 32/12 - führte wegen Insolvenz des Klägers zur Rückverweisung an das FG; FG Nürnberg, Beschluss vom 07. Oktober 2010 - 2 V 802/2009, EFG 2011, 1113; FG Saarland, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 V 1343/11, EFG 2012, 1115; Martin, BFH/PR 2010, 388; Sterzinger, UR 2010, 700; Wäger, DStR 2010, 1478; Wagner, UVR 2010, 311; Grune, AktStR 2013, 467f; Bunjes/Leonard, UStG, § 13 Rz. 9a).

    Das rechtfertigt die Annahme, dass deren erst nachträglich erfolgte Aufnahme in eine Rechnung lediglich rechnungsergänzenden Charakter hat und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer insbesondere keine konstitutive Wirkung dergestalt entfaltet, dass deren nachträgliche Aufnahme lediglich ex nunc wirkt (ebenso FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 8 K 2753/08, EFG 2013, 168).

  • FG Niedersachsen, 23.01.2020 - 11 K 153/19

    Fehlende Berechtigung des Vorsteuerabzuges auf Eingangsrechnungen wegen

    Teilweise wurde demgegenüber auch schon vor der EuGH-Entscheidung in Sachen "Senatex" unter Bezug auf die Entscheidung "Pannon Gép Centrum" (EuGH, Urteil vom 15.07.2010, C-368/09, DStR 2010, 373) eine rückwirkende Rechnungsberichtigung für den Fall zugelassen, dass dem Finanzamt vor dem Erlass eines ablehnenden Steuerbescheides bereits die berichtigte Rechnung vorgelegen hat (FG Köln, Urteil vom 16.10.2012, 8 K 2753/08, EFG 2013, 168; FG Nürnberg, Beschluss vom 07.10.2010, 2 V 802/2009; EFG 2011, 1113).
  • FG Münster, 10.12.2015 - 5 K 4322/12

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Dienstleister aus angeblich nicht

    Im Übrigen messe die neuere Rechtsprechung des EuGH vom 27.9.2012, C-587/10 und des FG Köln vom 16.10.2012, 8 K 2753/08 der Angabe einer zutreffenden USt-ID-Nr. nur noch eine geringe Bedeutung bei.
  • FG Hamburg, 06.12.2012 - 3 K 96/12

    Zeitpunkt der Berichtigung der Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer und beim

    Nur wenn der Steuerbescheid des Besteuerungszeitraums, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde, beispielsweise aufgrund eines Rechtsbehelfsverfahrens des Leistungsempfängers noch nicht bestandskräftig geworden wäre, könnte der Steuerbescheid für das Ursprungsjahr beim Leistungsempfänger noch aufgehoben oder geändert werden (BFH-Urteil vom 14. März 2012 XI R 2/10, BFHE 237, 391, BStBl II 2012, 653; EuGH-Urteil vom 15. Juli 2010 C-368/09 - "Pannon Gep Centrum", DStR 2010, 1475; vgl. inzwischen veröffentlicht auch FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2012 8 K 2753/08, EFG 2013, 168, Revision BFH V R 32/12).
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