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   VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21 Me   

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VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21 Me (https://dejure.org/2023,12218)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21.03.2023 - 8 K 805/21 Me (https://dejure.org/2023,12218)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21. März 2023 - 8 K 805/21 Me (https://dejure.org/2023,12218)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 1 Abs 1 bis 3 UhVorschG, § 5 Abs 1 UhVorschG, § 1567 BGB, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
    Aufhebung von Unterhaltsvorschussleistungen allein auf Grundlage eines Facebook-Beziehungsstatus

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater soll Unterhaltsvorschuss für Kinder zurückzahlen - Facebook-Beziehungsstatus beweist nicht, dass Eltern "nicht dauerhaft getrennt leben"

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Beziehungsstatus bei Facebook ist kein Beweis

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Beziehungsstatus bei Facebook ist kein Beweis

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 23.04.2008 - 3 A 307/07

    Unterhaltsvorschuss; Manifestation des Trennungswillens; Rückforderung

    Auszug aus VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
    Nach den dort vorgegebenen drei Elementen leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht, ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will und dies darauf beruht, dass er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt (OVG Saarlouis, U. v. 23.04.2008 - 3 A 307/07 -, juris, Rn. 83).

    Vorzunehmen ist eine Einzelfallwürdigung (OVG Saarlouis, U. v. 23.04.2008 - 3 A 307/07 -, juris, Rn. 87).

  • BVerwG, 02.06.2005 - 5 C 24.04

    Ledig; Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft nicht ledig; kein

    Auszug aus VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
    Ziel des Unterhaltsvorschussgesetzes ist eine Begünstigung von Kindern, deren alleinerziehende Eltern Alltag und Erziehung auf sich allein gestellt bewältigen müssen (vgl. BVerwG, U. v. 02.06.2005 - 5 C 24/04 -, juris, Rn. 23).
  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737

    Für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG gelten aufgrund

    Auszug aus VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
    Darüber hinaus ist zu beachten, dass es der Annahme eines Getrenntlebens i. S. v. § 1567 BGB nicht entgegensteht, wenn die Ehegatten - ggf. auch mehrere - erfolglos verlaufenden kurzfristige Versöhnungsversuche unternehmen (vgl. VGH München, B. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris, Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 16.03.2011 - 5 D 181/10

    Anspruch eines minderjährigen unverheirateten Kindes gegenüber den Eltern auf

    Auszug aus VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
    Dieses Recht des Klägers kann aus der Vorschrift des § 9 Abs. 1 UVG abgeleitet werden, die ein eigenständiges Antragsrecht des oben genannten Elternteils bzw. des gesetzlichen Vertreters enthält (vgl. auch OVG Münster, U. v. 23.09.1999 - 16 A 461/91 -, juris, Rn. 8 f., sowie OVG Bautzen, U. v. 16.03.2011 - 5 D 181/10-, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 42.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im verwaltunggerichtlichen

    Auszug aus VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
    § 5 Abs. 1 UVG regelt einen eigenständigen Schadenersatzanspruch des öffentlichen Rechts gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil, der von der Behörde durch Leistungsbescheid festgesetzt werden darf und der die vorherige Aufhebung des an das berechtigte Kind gerichteten Bewilligungsbescheides nicht voraussetzt (BVerwG, B. v. 22.06.2006 - 5B4206 5 B 42/06 -, juris, Rn. 4; OVG Bautzen, U. v. 01.06.2022 - 5A6121 5 A 61/21 -, juris, Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 01.06.2022 - 5 A 61/21

    Unterhaltsvorschuss; Aufhebung; Rückzahlung; Rückforderung; Unterhaltszahlung;

    Auszug aus VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
    § 5 Abs. 1 UVG regelt einen eigenständigen Schadenersatzanspruch des öffentlichen Rechts gegenüber dem alleinerziehenden Elternteil, der von der Behörde durch Leistungsbescheid festgesetzt werden darf und der die vorherige Aufhebung des an das berechtigte Kind gerichteten Bewilligungsbescheides nicht voraussetzt (BVerwG, B. v. 22.06.2006 - 5B4206 5 B 42/06 -, juris, Rn. 4; OVG Bautzen, U. v. 01.06.2022 - 5A6121 5 A 61/21 -, juris, Rn. 22).
  • VG Augsburg, 31.05.2011 - Au 3 K 11.184

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss; Zusammenleben beider Elternteile (verneint);

    Auszug aus VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
    Entscheidend ist vielmehr darauf abzustellen, ob die Eltern des Kindes nur in einer Weise Kontakt haben, die eher der Situation eines alleinstehenden Elternteils entspricht oder ob unter Berücksichtigung der vielfältig möglichen - und nicht nur idealtypischen - Formen familiären Zusammenlebens von einer faktisch vollständigen Familie auszugehen ist (VG Augsburg, U. v. 31.05.2011 - Au 3 K 11.184 -, BeckRS 2012, 52260, Rn. 27).
  • OVG Bremen, 18.11.2022 - 2 PA 138/22

    Auswirkung der Mitwirkungspflichten des betreuenden Elternteils auf die

    Auszug aus VG Meiningen, 21.03.2023 - 8 K 805/21
    Es handelt sich mithin um keinen Erstattungsanspruch, sondern um einen eigenständigen Schadensersatzanspruch, neben dem die Rückforderungsvorschriften nach §§ 45 ff. SGB X nicht zur Anwendung kommen (OVG Bremen, B. v. 18.11.2022 - 2 PA 138/22 -, BeckRS 2022, 32882, Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 590/21

    Unterhaltsvorschuss; Dauerverwaltungsakt; Mitwirkungspflicht;

    Nach der zitierten Rechtsprechung wäre in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem ein Einstellungsbescheid gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I erlassen wurde, Rechtsschutz nur ausnahmsweise in Gestalt der Anfechtungsklage zu gewähren, nämlich wenn die Auslegung des Unterhaltsvorschuss bewilligenden Bescheids ergäbe, dass die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum ausnahmsweise für einen längeren Zeitraum geregelt hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, juris Rn. 14; Urt. v. 18. Dezember 2017 - 5 C 36.16 -, juris Rn. 23 f.).35 b) Der Senat schließt sich dagegen den Teilen der Rechtsprechung an, wonach die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss ein Dauerverwaltungsakt ist (NdsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2019 - 4 PA 124/19 -, Rn. 2 und 4; VGH BW, Beschl. v. 2. Januar 2006 - 7 S 468/03 -, juris Rn. 33; VG Meiningen, Urt. v. 21. März 2023 - 8 K 805/21 Me -, juris Rn. 23; VG München, Beschl. v. 5. Juli 2022 - M 18 E 22.3041 -, juris Rn. 26 ff.; VG Freiburg, Gerichtsbescheid v. 29. September 2021 - 4 K 3540/20 -, juris Rn. 37; VG Berlin, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 21 K 70/20 -, juris Rn. 20; VG Dresden, Beschl. v. 20. September 2021 - 1 L 520/21 -, juris Rn. 16; VG Dresden, Urt. v. 9. Juni 2021 - 1 K 1216/20 -, juris Rn. 21; VG Bayreuth, Urt. v. 21. September 2020 - B 8 K 20.500 -, juris Rn. 138; VG Augsburg, Urt. v. 4. August 2020 - AU 3 K 18.2073 -, juris Rn. 19).
  • VG Hamburg, 31.01.2024 - 13 K 3299/23

    Zur Aufhebung der Bewilligung von Unterhaltsvorschuss und zur Verpflichtung zum

    Ein Unterhaltsvorschuss bewilligender Verwaltungsakt ist nach Auffassung der Kammer in der Regel ein Dauerverwaltungsakt (vgl. hierzu OVG Bautzen, Urt. v. 24.5.2023, 5 A 590/21, juris Rn. 29 ff.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.7.2019, 4 PA 124/19, juris Rn. 2, 4; VGH Mannheim, Beschl. v. 2.1.2006, 7 S 468/03, juris Rn. 33; VG Meiningen, Urt. v. 21.3.2023, 8 K 805/21 Me, juris Rn. 23; VG München, Beschl. v. 5.7.2022, M 18 E 22.3041, juris Rn. 26 ff.; VG Freiburg, Gerichtsb.
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