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   LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14 Kart.   

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LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14 Kart. (https://dejure.org/2017,66625)
LG Dortmund, Entscheidung vom 22.11.2017 - 8 O 117/14 Kart. (https://dejure.org/2017,66625)
LG Dortmund, Entscheidung vom 22. November 2017 - 8 O 117/14 Kart. (https://dejure.org/2017,66625)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14
    Die Vorschrift ist anwendbar, soweit es um die haftungsausfüllende Kausalität geht; nur für Umstände, die zur haftungsbegründenden Kausalität gehören, ist § 286 ZPO maßgeblich (vgl. BGH KZR 25/14 - "Lottoblock II" - Rn. 42).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14
    Insbesondere bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwieriger Rechtsfrage ist dabei nämlich regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (vgl. insoweit BGH 2 STR 573/15, Rn. 25).
  • BGH, 13.08.2015 - VII ZR 90/14

    Versicherungsvertretervertrag: Haftende Versicherungsgesellschaft für den

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14
    Ein Zwischenurteil über den Grund darf vergehen, soweit alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. statt aller BGH VII ZR 90/14, Rn. 44; BGH VII ZR 12/09, Rn. 13 m.w.N. - juris sowie Urteil der Kammer 8 O 90/14 = …
  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 90/14

    Schadenersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14
    Ein Zwischenurteil über den Grund darf vergehen, soweit alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. statt aller BGH VII ZR 90/14, Rn. 44; BGH VII ZR 12/09, Rn. 13 m.w.N. - juris sowie Urteil der Kammer 8 O 90/14 = …
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - U (Kart) 10/12

    Lotto-Gesellschaft aufgrund vorsätzlichen Kartellverstoßes zu 11,5 Mio. Euro

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14
    Wenn aber eine Vereinigung mit einem Marktanteil von 90% Maßnahmen gegen andere Marktteilnehmer ergreift, so wird man nicht ernsthaft in Abrede stellen können, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit jedenfalls für eine Mitursächlichkeit dieses Verhaltens bei der Entstehung eines möglichen Schadens gegeben ist (siehe in einem vergleichbaren Fall OLG Düsseldorf, U. v. 09.04.2014, VI-U (Kart) 10/12, Rn 78 ff.).
  • BGH, 08.12.2011 - VII ZR 12/09

    Verfahrensfehlerhaftes Zwischenurteil: Teilgrundurteil über einen

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14
    Ein Zwischenurteil über den Grund darf vergehen, soweit alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. statt aller BGH VII ZR 90/14, Rn. 44; BGH VII ZR 12/09, Rn. 13 m.w.N. - juris sowie Urteil der Kammer 8 O 90/14 = …
  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14
    Der Schuldner darf nicht das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage dem Gläubiger zuschieben (vgl. BGH KZR 22/88, ferner BGH KZR 36/85; OLG Düsseldorf 6 U Kart. 11/13 und OLG Düsseldorf 6 U Kart. 17/18; zum Ganzen Ohlhoff aaO § 26 Rn. 63 f.).
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 36/85

    Rechtsirrtum - Gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht - Schadensersatz

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14
    Der Schuldner darf nicht das Risiko einer zweifelhaften Rechtslage dem Gläubiger zuschieben (vgl. BGH KZR 22/88, ferner BGH KZR 36/85; OLG Düsseldorf 6 U Kart. 11/13 und OLG Düsseldorf 6 U Kart. 17/18; zum Ganzen Ohlhoff aaO § 26 Rn. 63 f.).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2013 - Kart 10/12

    Ermittlung des Inlandsumsatzes i.S. von § 35 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2017 - 8 O 117/14
    Zudem ist zum einen zu berücksichtigen, dass eine Mitursächlichkeit des kartellrechtswidrigen Handelns für den Schadenseintritt ausreichend ist (vgl. OLG Düsseldorf VI U Kart. 10/12, Rn. 54 und Rn. 78 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - 15 A 873/18

    Amtliche Information Vorhandensein Löschungsanspruch Herausgabeanspruch

    Mit Grundurteil vom 22. November 2017 - 8 O 117/14 (Kart) - hat das Landgericht Dortmund entschieden, dass die Schadensersatzklage der Beigeladenen gegen die Klägerin zu 1) dem Grunde nach gerechtfertigt sei.

    Mit Urteil vom 5. September 2018 - VI-U (Kart) 24/17 - hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Berufung der Klägerin zu 1) gegen das Grundurteil des Landgerichts Dortmund vom 22. November 2017 - 8 O 117/14 (Kart) - zurückgewiesen.

    Dies ist hier nicht der Fall, weil die Beigeladene ihre Schadensersatzklage gegen die Klägerin zu 1) beim Landgericht Dortmund, über die dieses mit Grundurteil vom 22. November 2017 - 8 O 117/14 (Kart) - entschieden hat, vor diesem Zeitpunkt - nämlich schon im Jahr 2014 - anhängig gemacht hat.

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - U (Kart) 24/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. November 2017 verkündete Grundurteil des Landgerichts Dortmund (8 O 117/14 (Kart)) wird zurückgewiesen.
  • VG Köln, 17.01.2018 - 13 K 2702/15
    Mit - nicht rechtskräftigem - Grundurteil vom 22. November 2017 hat das Landgericht (LG) E. im Verfahren 8 O 117/14 (Kart) entschieden, dass die Schadensersatzklage der hiesigen Beigeladenen gegen die Klägerin zu 1. dem Grunde nach gerechtfertigt sei.
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