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   BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14   

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BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14 (https://dejure.org/2014,39965)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.2014 - 8 PKH 7.14 (https://dejure.org/2014,39965)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 2014 - 8 PKH 7.14 (https://dejure.org/2014,39965)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumen der Monatsfrist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de

    VwGO § 133 Abs. 2 S. 1
    Versäumen der Monatsfrist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.01.2004 - 6 PKH 15.03

    Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung; Prozesskostenhilfe; Rechtsanwalt der

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VwGO wegen unverschuldeten Versäumnisses der Monatsfrist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO mangels ausreichender finanzieller Mittel käme nur in Betracht, wenn der Kläger innerhalb dieser Frist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe eingereicht hätte (Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99/1 PKH 1.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38 und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253 S. 53).

    Gemäß § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO sind dem Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie entsprechende Belege beizufügen; nur wenn ein Antragsteller diesem formellen Erfordernis entsprochen hat, ist es gerechtfertigt, das Versäumnis der Frist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO als unverschuldet im Sinne von § 60 Abs. 1 VwGO anzusehen (Beschluss vom 28. Januar 2004 a.a.O. S. 54).

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
    Auch das ist eine Frage des Einzelfalls, die der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleiht (Beschluss vom 19. Januar 1994 - BVerwG 1 B 5.94 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 57 S. 2 f.).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
    Ebenso ist geklärt, dass auch der Gewerbetreibende unzuverlässig ist, der zwar willens, aber nicht in der Lage ist, das Gewerbe ordnungsgemäß auszuüben (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 17.79 - [insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 36] juris Rn. 24).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
    Auf den Grund für die Entstehung der Schulden und für die Unfähigkeit zur Erfüllung der Zahlungspflicht kommt es nicht an (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 52.78 u.a. - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 36 S. 4).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 1 B 3.99
    Auszug aus BVerwG, 02.12.2014 - 8 PKH 7.14
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 Abs. 1 und 2 VwGO wegen unverschuldeten Versäumnisses der Monatsfrist des § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO mangels ausreichender finanzieller Mittel käme nur in Betracht, wenn der Kläger innerhalb dieser Frist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Gesuch um Prozesskostenhilfe eingereicht hätte (Beschlüsse vom 21. Januar 1999 - BVerwG 1 B 3.99/1 PKH 1.99 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 38 und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 6 PKH 15.03 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 253 S. 53).
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